Beides kann zählen; entscheidend ist, dass Sie nachweisen können, dass der Kunde die AGB zur Kenntnis genommen und vor seiner Verpflichtung akzeptiert hat. Ein Kontrollkästchen auf einer Website beweist dies, wenn Sie die Spur des Kontrollkästchens, die Uhrzeit und die Version der AGB speichern; das ist bei einem einfachen Link am unteren Ende des Angebots selten der Fall.
Die robusteste Lösung zwischen Fachleuten:
- Fügen Sie die AGB in den Umschlag zusammen mit dem Angebot oder dem Vertrag als separates Dokument ein: Der Kunde liest sie auf der Signaturseite durch, bevor er unterzeichnet, und das Nachweisdossier verzeichnet, dass er sie eingesehen hat.
- Fügen Sie ein obligatorisches Kontrollkästchen „Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Version vom …) gelesen und akzeptiert" neben der Signatur hinzu: Die Akzeptanz ist ausdrücklich, datiert und im versiegelten PDF fixiert.
- Versionieren Sie Ihre AGB (Datum in der Fußzeile): Im Streitfall können Sie genau den akzeptierten Text vorlegen, nicht die Online-Version von heute.
Bei einem Verbraucher müssen wichtige Klauseln (Widerrufsrecht, Gewährleistungen, Mediation) zusätzlich deutlich sichtbar sein; das Kontrollkästchen allein ersetzt nicht die vorvertragliche Information. Der vollständige Prozess mit Angebot, AGB und Signatur in einem einzigen Umschlag wird unter einen Geschäftsvertrag online unterzeichnen beschrieben.