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Wohnungsübergabeprotokoll bei Einzug

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Präsentation

Das Wohnungsübergabeprotokoll ist zwar im BGB nicht ausdrücklich als Pflichtdokument vorgeschrieben, hat aber in der Praxis eine erhebliche rechtliche Bedeutung: Es hält den Zustand der Wohnung bei Einzug des Mieters fest und dient später — bei Auszug — als Vergleichsgrundlage, um festzustellen, welche Schäden während der Mietzeit entstanden sind und welche bereits bei Einzug vorhanden waren. Ohne ein solches Protokoll trägt im Streitfall regelmäßig der Vermieter die Beweislast dafür, dass ein bei Auszug festgestellter Mangel tatsächlich vom Mieter verursacht wurde und nicht schon bei Einzug bestand. Wann verwenden: bei jeder Wohnungsübergabe zu Mietbeginn, im Beisein von Vermieter (oder Hausverwaltung) und Mieter. Parteien: der Vermieter (oder sein Vertreter, z. B. die Hausverwaltung) und der Mieter. Inhalt: Das Protokoll sollte raumweise den Zustand von Böden, Wänden, Decken, Fenstern, Türen und Sanitäranlagen erfassen, bestehende Mängel und Vorschäden genau beschreiben (idealerweise mit Fotos ergänzen), die Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Heizung festhalten sowie die Anzahl der übergebenen Schlüssel dokumentieren. Beweiswert: Ein von beiden Parteien unterschriebenes Protokoll hat einen hohen Beweiswert. Werden Mängel im Protokoll nicht vermerkt, wird im Zweifel vermutet, dass die Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe mangelfrei war — dies kann zu Lasten des Mieters gehen, wenn ein Mangel später bei Auszug festgestellt wird und nicht mehr belegt werden kann, dass er bereits bei Einzug vorhanden war. Fehler, die zu vermeiden sind: das Protokoll ohne Beisein beider Parteien erstellen; Mängel nur mündlich ansprechen, ohne sie schriftlich festzuhalten; die Zählerstände nicht dokumentieren, was spätere Streitigkeiten über die Betriebskostenabrechnung erschwert; das Protokoll nicht von beiden Seiten unterschreiben zu lassen. Diese Vorlage stellt eine Redaktionsgrundlage dar und ersetzt keine individuelle Prüfung, insbesondere hinsichtlich der Vollständigkeit der dokumentierten Mängel.

Anzupassende Informationen

  • Name des Vermieters/Vertreters

  • Name des Mieters

  • Anschrift der Wohnung

  • Datum der Übergabe

  • Zählerstand Strom

  • Zählerstand Gas

  • Zählerstand Wasser (kalt/warm)

  • Zählerstand Heizung/Wärmemengenzähler

  • Zustand der Räume (raumweise, mit Vorschäden)

  • Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel

  • Sonstige Bemerkungen

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Unterzeichner

Häufig gestellte Fragen

Ist ein Übergabeprotokoll gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, das BGB schreibt es nicht ausdrücklich vor, aber es ist in der Praxis dringend zu empfehlen, da es im Streitfall über Schönheitsreparaturen oder Schadensersatz bei Auszug als wichtiges Beweismittel dient.
Was passiert, wenn ein Mangel im Protokoll nicht erwähnt wird?
Im Zweifel wird vermutet, dass die Wohnung bei Übergabe in dem im Protokoll dokumentierten (mangelfreien) Zustand war. Ein später bei Auszug entdeckter, nicht dokumentierter Mangel kann dann dem Mieter zugerechnet werden, wenn er nicht das Gegenteil beweisen kann.
Sollten Fotos zum Protokoll gehören?
Ja, es wird dringend empfohlen, das schriftliche Protokoll durch datierte Fotos der einzelnen Räume und etwaiger Vorschäden zu ergänzen, um im Streitfall zusätzliche Beweise zu haben.
Wer muss beim Einzugsprotokoll anwesend sein?
Idealerweise sowohl der Vermieter (oder sein Vertreter/die Hausverwaltung) als auch der Mieter, damit beide Seiten den dokumentierten Zustand einvernehmlich bestätigen können.
Wozu dienen die Zählerstände im Protokoll?
Sie legen den Ausgangswert für Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmeverbrauch fest und erleichtern die spätere korrekte Zuordnung der Verbrauchskosten in der Nebenkostenabrechnung.

Zugehörige Vorlagen

Informationen zu dieser Vorlage

Letzte Aktualisierung
31. August 2026
Land
DE
Rechtlicher Hinweis
Diese Vorlage dient nur zur Orientierung und muss an Ihre Situation angepasst werden. Sie stellt keine individuelle Rechtsberatung dar.