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ACHTUNG — ZENTRALER HINWEIS: Anders als in vielen anderen Ländern kann ein Grundstückskaufvertrag in Deutschland NIEMALS wirksam durch bloße Unterschrift der Parteien unter einem privatschriftlichen Dokument geschlossen werden. § 311b Abs. 1 BGB schreibt für jede Verpflichtung zur Übertragung oder zum Erwerb des Eigentums an einem Grundstück zwingend die notarielle Beurkundung vor. Ein Verstoß gegen dieses Formerfordernis führt gemäß § 125 BGB zur Nichtigkeit des gesamten Vertrags — auch dann, wenn beide Parteien den Vertrag unterschrieben, den Kaufpreis vereinbart und sogar bereits Zahlungen geleistet haben. Diese Vorlage stellt daher AUSDRÜCKLICH keinen abschlussfähigen Vertrag dar, sondern ausschließlich einen Verhandlungsentwurf, den die Parteien gemeinsam mit einem Notar ihrer Wahl besprechen und der als Diskussionsgrundlage für den notariell zu beurkundenden Vertragstext dient. Wann verwenden: als Vorbereitung eines Grundstücks- oder Wohnungskaufs (Eigentumswohnung), um die zwischen Käufer und Verkäufer bereits verhandelten Eckpunkte (Kaufpreis, Fälligkeiten, Übergabetermin, mitverkaufte Gegenstände, aufschiebende Bedingungen wie Finanzierungsvorbehalt) schriftlich festzuhalten, bevor beide Seiten gemeinsam einen Notar aufsuchen. Parteien: der Verkäufer (Eigentümer des Grundstücks) und der Käufer. Der Ablauf in der Praxis: Nach Einigung über die Eckpunkte beauftragen die Parteien üblicherweise gemeinsam einen Notar (in der Praxis meist auf Vorschlag des Käufers) mit der Erstellung des Beurkundungsentwurfs. Der Notar prüft die Rechtslage (Grundbuch, Lasten, Vorkaufsrechte der Gemeinde), belehrt beide Parteien unabhängig und beurkundet den Vertrag in einem gemeinsamen Termin. Erst mit der Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch und später der Umschreibung des Eigentums entsteht die volle rechtliche Absicherung des Käufers. Typische Regelungspunkte des späteren Notarvertrags, die in diesem Entwurf vorbereitet werden können: genaue Objektbezeichnung nach Grundbuch (Grundbuchblatt, Flurstück), Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten (Fälligkeit regelmäßig erst nach Vorliegen aller Voraussetzungen wie Auflassungsvormerkung und Löschung nicht übernommener Belastungen), Übergabetermin von Besitz, Nutzen und Lasten, Zustand des Grundstücks und etwaiger Gewährleistungsausschluss, mitverkaufte bewegliche Gegenstände (z. B. Einbauküche), sowie ein etwaiger Finanzierungsvorbehalt. Maklerprovision: Wird ein Makler eingeschaltet, gelten bei Verkäufen von Wohnimmobilien an Verbraucher die besonderen Regeln der §§ 656a-656d BGB zur Textform und zur höchstens hälftigen Provisionsteilung. Fehler, die zu vermeiden sind: diesen Entwurf als endgültiges, bindendes Vertragsdokument zu behandeln oder eigenständig zu unterzeichnen, ohne notarielle Beurkundung — dies hat KEINE Rechtswirkung; Anzahlungen vor der notariellen Beurkundung und ohne rechtliche Absicherung zu leisten; den Notartermin ohne vorherige Grundbucheinsicht anzusetzen. Diese Vorlage stellt ausschließlich eine Verhandlungs- und Vorbereitungsgrundlage dar. Der eigentliche, rechtlich bindende Vertrag wird ausschließlich vom Notar beurkundet.
Name des Verkäufers
Anschrift des Verkäufers
Name des Käufers
Anschrift des Käufers
Grundbuchbezeichnung des Grundstücks (Blatt, Flur, Flurstück)
Anschrift/Lage des Grundstücks
Verhandelter Kaufpreis
Mitverkaufte bewegliche Gegenstände
Angestrebter Übergabetermin
Ist der Kauf unter Finanzierungsvorbehalt vereinbart?
Vorgesehener Notar (falls bereits ausgewählt)
Datum dieses Verhandlungsentwurfs