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Das Wohnungsübergabeprotokoll bei Auszug hält den Zustand der Wohnung bei Rückgabe an den Vermieter fest und wird üblicherweise mit dem Einzugsprotokoll verglichen, um festzustellen, welche Veränderungen während der Mietzeit eingetreten sind. Es ist das wichtigste Beweismittel in Streitigkeiten über die Rückzahlung der Kaution und über Schadensersatzansprüche des Vermieters. Wann verwenden: bei jeder Wohnungsrückgabe zum Ende des Mietverhältnisses, im Beisein von Vermieter (oder Hausverwaltung) und Mieter. Zentrale Verjährungsfrist — § 548 BGB: Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem der Vermieter die Mietsache zurückerhält. Diese kurze Frist beginnt unabhängig davon zu laufen, ob der Vermieter den Schaden bereits erkannt hat, und macht ein sorgfältiges, datiertes Rückgabeprotokoll umso wichtiger, damit der Vermieter innerhalb dieser Frist zügig prüfen und gegebenenfalls Ansprüche geltend machen kann. Inhalt: raumweiser Vergleich mit dem Zustand bei Einzug, Feststellung neuer Schäden über die normale Abnutzung hinaus, Zählerstände bei Auszug, Rückgabe sämtlicher Schlüssel (inklusive eventuell nachgefertigter Kopien), sowie gegebenenfalls eine Vereinbarung über Fristen zur Mängelbeseitigung oder zur Kürzung der Kaution. Abgrenzung normale Abnutzung / Schaden: Nur Schäden, die über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehen, können dem Mieter angelastet werden. Alterungsbedingte, normale Gebrauchsspuren (leicht verblasste Wandfarbe, normale Abnutzung von Böden) sind vom Vermieter zu tragen. Fehler, die zu vermeiden sind: das Protokoll ohne Beisein beider Parteien und ohne deren Unterschrift erstellen; Schäden nicht klar von normaler Abnutzung abgrenzen; die Sechsmonatsfrist des § 548 BGB verstreichen lassen, ohne Ansprüche geltend zu machen, wodurch diese verjähren; die Kaution ohne dokumentierte Grundlage einbehalten. Diese Vorlage stellt eine Redaktionsgrundlage dar und ersetzt keine individuelle Prüfung, insbesondere hinsichtlich der Abgrenzung zwischen normaler Abnutzung und ersatzpflichtigem Schaden.
Name des Vermieters/Vertreters
Name des Mieters
Anschrift der Wohnung
Datum der Rückgabe
Zählerstand Strom bei Auszug
Zählerstand Gas bei Auszug
Zählerstand Wasser bei Auszug
Zählerstand Heizung bei Auszug
Vergleich mit dem Einzugsprotokoll (raumweise)
Festgestellte Schäden über die normale Abnutzung hinaus
Anzahl und Art der zurückgegebenen Schlüssel
Vereinbarung zur Kaution (Rückzahlung/Einbehalt)