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Wohnungsübergabeprotokoll bei Auszug

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Präsentation

Das Wohnungsübergabeprotokoll bei Auszug hält den Zustand der Wohnung bei Rückgabe an den Vermieter fest und wird üblicherweise mit dem Einzugsprotokoll verglichen, um festzustellen, welche Veränderungen während der Mietzeit eingetreten sind. Es ist das wichtigste Beweismittel in Streitigkeiten über die Rückzahlung der Kaution und über Schadensersatzansprüche des Vermieters. Wann verwenden: bei jeder Wohnungsrückgabe zum Ende des Mietverhältnisses, im Beisein von Vermieter (oder Hausverwaltung) und Mieter. Zentrale Verjährungsfrist — § 548 BGB: Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem der Vermieter die Mietsache zurückerhält. Diese kurze Frist beginnt unabhängig davon zu laufen, ob der Vermieter den Schaden bereits erkannt hat, und macht ein sorgfältiges, datiertes Rückgabeprotokoll umso wichtiger, damit der Vermieter innerhalb dieser Frist zügig prüfen und gegebenenfalls Ansprüche geltend machen kann. Inhalt: raumweiser Vergleich mit dem Zustand bei Einzug, Feststellung neuer Schäden über die normale Abnutzung hinaus, Zählerstände bei Auszug, Rückgabe sämtlicher Schlüssel (inklusive eventuell nachgefertigter Kopien), sowie gegebenenfalls eine Vereinbarung über Fristen zur Mängelbeseitigung oder zur Kürzung der Kaution. Abgrenzung normale Abnutzung / Schaden: Nur Schäden, die über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehen, können dem Mieter angelastet werden. Alterungsbedingte, normale Gebrauchsspuren (leicht verblasste Wandfarbe, normale Abnutzung von Böden) sind vom Vermieter zu tragen. Fehler, die zu vermeiden sind: das Protokoll ohne Beisein beider Parteien und ohne deren Unterschrift erstellen; Schäden nicht klar von normaler Abnutzung abgrenzen; die Sechsmonatsfrist des § 548 BGB verstreichen lassen, ohne Ansprüche geltend zu machen, wodurch diese verjähren; die Kaution ohne dokumentierte Grundlage einbehalten. Diese Vorlage stellt eine Redaktionsgrundlage dar und ersetzt keine individuelle Prüfung, insbesondere hinsichtlich der Abgrenzung zwischen normaler Abnutzung und ersatzpflichtigem Schaden.

Anzupassende Informationen

  • Name des Vermieters/Vertreters

  • Name des Mieters

  • Anschrift der Wohnung

  • Datum der Rückgabe

  • Zählerstand Strom bei Auszug

  • Zählerstand Gas bei Auszug

  • Zählerstand Wasser bei Auszug

  • Zählerstand Heizung bei Auszug

  • Vergleich mit dem Einzugsprotokoll (raumweise)

  • Festgestellte Schäden über die normale Abnutzung hinaus

  • Anzahl und Art der zurückgegebenen Schlüssel

  • Vereinbarung zur Kaution (Rückzahlung/Einbehalt)

Passen Sie Ihre Vorlage an

Unterzeichner

Häufig gestellte Fragen

Wie lange hat der Vermieter Zeit, Schäden geltend zu machen?
Ersatzansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren gemäß § 548 BGB innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem der Vermieter die Wohnung zurückerhält. Nach Ablauf dieser Frist kann der Vermieter solche Ansprüche in der Regel nicht mehr durchsetzen.
Welche Schäden muss der Mieter ersetzen?
Nur Schäden, die über die vertragsgemäße, normale Abnutzung hinausgehen. Alterungsbedingte Gebrauchsspuren wie leicht verblasste Wandfarbe oder normale Abnutzung von Bodenbelägen gehen zulasten des Vermieters.
Kann die Kaution direkt bei der Übergabe einbehalten werden?
Der Vermieter darf einen angemessenen Teil der Kaution zurückbehalten, solange noch offene Forderungen (z. B. aus der noch ausstehenden Nebenkostenabrechnung) bestehen können. Eine vollständige, willkürliche Einbehaltung ohne Grundlage ist unzulässig.
Was passiert, wenn eine Partei die Unterzeichnung des Protokolls verweigert?
Das Protokoll kann auch dann von der anwesenden Partei allein erstellt werden; es empfiehlt sich in diesem Fall, die Anwesenheit eines Zeugen zu dokumentieren oder ergänzend Fotos zu erstellen, um den Beweiswert zu erhöhen.
Warum sollten die Zählerstände auch bei Auszug erfasst werden?
Sie ermöglichen die korrekte Abgrenzung des Verbrauchs zwischen dem ausziehenden Mieter und dem neuen Bewohner beziehungsweise dem Vermieter und erleichtern die Nebenkostenabrechnung für den letzten Abrechnungszeitraum.

Zugehörige Vorlagen

Informationen zu dieser Vorlage

Letzte Aktualisierung
31. August 2026
Land
DE
Rechtlicher Hinweis
Diese Vorlage dient nur zur Orientierung und muss an Ihre Situation angepasst werden. Sie stellt keine individuelle Rechtsberatung dar.