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Muster Allgemeine Verkaufsbedingungen B2C

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Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB) B2C regeln den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Anders als im unternehmerischen Verkehr unterliegen diese AGB der vollen Inhaltskontrolle der §§ 305 ff. BGB: Die Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit (§ 309 BGB) und mit Wertungsmöglichkeit (§ 308 BGB) gelten unmittelbar und führen bei Verstoß automatisch zur Unwirksamkeit der betroffenen Klausel, unabhängig von einer Einzelfallabwägung. Verbraucherschutzrecht ist in weiten Teilen zwingendes Recht, von dem nicht zulasten des Verbrauchers abgewichen werden darf. Erfolgt der Verkauf im Fernabsatz — also insbesondere über eine Website, telefonisch oder per Katalog, ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit beider Parteien — greifen zusätzlich die besonderen Regeln der §§ 312 ff. BGB. Der Unternehmer muss den Verbraucher vor Vertragsschluss umfassend informieren (Identität, wesentliche Merkmale der Ware, Gesamtpreis, Lieferbedingungen, Widerrufsrecht) und ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen einräumen (§§ 312g, 355 BGB). Diese Frist beginnt regelmäßig mit Erhalt der Ware durch den Verbraucher (bei Dienstleistungen mit Vertragsschluss) und verlängert sich auf zwölf Monate und 14 Tage, wenn der Unternehmer den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt hat. Der Verbraucher muss über eine gesetzlich vorgesehene Musterwiderrufsbelehrung informiert werden; von bestimmten Waren (versiegelte, aus Hygienegründen nicht rückgabefähige Ware, individuell angefertigte Waren, digitale Inhalte nach ausdrücklicher Zustimmung) ist das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 BGB ausgeschlossen. Wann diese Vorlage verwenden: für jedes Unternehmen, das Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher verkauft, insbesondere im Online-Handel (E-Commerce), bei dem die Fernabsatzregeln regelmäßig zur Anwendung kommen. Parteien: der Unternehmer (Verkäufer im Sinne des § 14 BGB) und der Verbraucher (Käufer im Sinne des § 13 BGB). Wesentliche Klauseln: die vorvertraglichen Informationspflichten nach Art. 246 ff. EGBGB (Identität, Merkmale der Ware, Gesamtpreis inklusive aller Kosten, Zahlungs- und Liefermodalitäten); der Bestellvorgang und die sogenannte „Button-Lösung“ (§ 312j Abs. 3 BGB: der Bestellbutton muss eindeutig mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein); das gesetzliche Widerrufsrecht mit vollständiger Musterwiderrufsbelehrung und Musterwiderrufsformular; die gesetzliche Sachmängelgewährleistung (§§ 434 ff. BGB), die gegenüber Verbrauchern grundsätzlich nicht wirksam verkürzt werden kann; die Zahlungs- und Lieferbedingungen; und die Streitbeilegung, einschließlich des Hinweises auf die Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission, sofern anwendbar. Zu vermeidende Fehler: das Widerrufsrecht zu verkürzen oder auszuschließen, ohne dass eine gesetzliche Ausnahme nach § 312g Abs. 2 BGB tatsächlich vorliegt; keine oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung bereitzustellen, was die Widerrufsfrist auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage verlängert; die Sachmängelgewährleistung gegenüber Verbrauchern zu verkürzen, was gemäß § 476 BGB grundsätzlich unzulässig ist; und den Bestellbutton nicht eindeutig als zahlungspflichtige Bestellung zu kennzeichnen, wodurch nach § 312j Abs. 4 BGB gar kein wirksamer Vertrag zustande kommt.

Anzupassende Informationen

  • Firma des Unternehmers

  • Handelsregisternummer des Unternehmers

  • Anschrift des Unternehmers

  • Kontakt (E-Mail/Telefon) des Unternehmers

  • Beschreibung der verkauften Waren oder Leistungen

  • Hinweis zur Preisangabe (inkl. Steuern und Versandkosten)

  • Lieferbedingungen

  • Akzeptierte Zahlungsmethoden

  • Waren, für die das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist (falls zutreffend)

  • Hinweis zur Streitbeilegung

  • Stand der AGB (Datum)

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Unterzeichner

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert das gesetzliche Widerrufsrecht bei Online-Käufen?
Verbraucher können einen im Fernabsatz geschlossenen Vertrag grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen (§§ 312g, 355 BGB). Die Frist beginnt bei Warenlieferungen regelmäßig mit Erhalt der Ware.
Was passiert, wenn der Unternehmer den Verbraucher nicht korrekt über sein Widerrufsrecht belehrt?
Fehlt eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, verlängert sich die Widerrufsfrist auf zwölf Monate und 14 Tage nach dem regulären Fristbeginn. Der Unternehmer sollte daher stets die gesetzlich vorgeschriebene Musterwiderrufsbelehrung verwenden.
Für welche Waren besteht kein Widerrufsrecht?
§ 312g Abs. 2 BGB nennt abschließend bestimmte Ausnahmen, etwa versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach Lieferung entfernt wurde, sowie nach Kundenspezifikation angefertigte Waren oder digitale Inhalte, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat.
Was ist die 'Button-Lösung' beim Online-Bestellvorgang?
Nach § 312j Abs. 3 BGB muss die Bestellschaltfläche bei einem entgeltlichen Vertrag eindeutig mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Fehlt diese Kennzeichnung, kommt gemäß § 312j Abs. 4 BGB gar kein wirksamer Vertrag zustande.
Kann die gesetzliche Gewährleistung gegenüber Verbrauchern verkürzt werden?
Grundsätzlich nein. § 476 BGB verbietet eine Verkürzung der Sachmängelgewährleistung zulasten des Verbrauchers vor Mitteilung eines Mangels. Abweichungen sind nur in engen, gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen möglich.
Muss der Unternehmer auf die Online-Streitbeilegungsplattform hinweisen?
Bietet der Unternehmer Waren oder Dienstleistungen im Wege eines Online-Kaufvertrags an, sollte er, soweit gesetzlich vorgeschrieben und die Plattform verfügbar ist, in geeigneter Weise auf die entsprechenden Möglichkeiten zur außergerichtlichen Streitbeilegung hinweisen; die genauen Anforderungen sind im Einzelfall zu prüfen.

Zugehörige Vorlagen

Informationen zu dieser Vorlage

Letzte Aktualisierung
31. August 2026
Land
DE
Rechtlicher Hinweis
Diese Vorlage dient nur zur Orientierung und muss an Ihre Situation angepasst werden. Sie stellt keine individuelle Rechtsberatung dar.