Muster Wartungsvertrag Software
Präsentation
Der Wartungsvertrag regelt die fortlaufende technische Betreuung einer Software oder eines IT-Systems nach dessen Inbetriebnahme: Fehlerbehebung, Sicherheitsupdates, funktionale Weiterentwicklung und technischer Support zugunsten eines Kunden. Er ist vom Softwareentwicklungsvertrag zu unterscheiden, der die ursprüngliche Erstellung der Software betrifft, sowie vom SaaS-Vertrag, der die Bereitstellung eines gehosteten Dienstes regelt — der Wartungsvertrag setzt regelmäßig eine bereits bestehende, beim Kunden installierte oder von ihm genutzte Software voraus. Rechtlich lässt sich der Wartungsvertrag je nach vereinbarter Leistung als Dienstvertrag (§ 611 BGB) oder als Werkvertrag (§ 631 BGB) einordnen. Reine Bereitschafts- und Support-Leistungen (Hotline, präventive Überwachung, allgemeine Beratung) sind regelmäßig dienstvertraglicher Natur, da lediglich eine sorgfältige Tätigkeit geschuldet wird. Wird hingegen die Behebung eines konkreten, definierten Fehlers vereinbart (kurative Wartung mit geschuldetem Erfolg), kann dieser Teil werkvertraglichen Charakter haben. In der Praxis enthält ein Wartungsvertrag häufig beide Elemente nebeneinander, was eine differenzierte Regelung der Leistungspflichten erfordert. Wann diese Vorlage verwenden: für jede Vereinbarung, mit der ein Anbieter oder Dienstleister sich verpflichtet, eine bereits im Einsatz befindliche Software oder ein IT-System über einen bestimmten Zeitraum technisch zu betreuen — korrektive Wartung (Fehlerbehebung), präventive Wartung (proaktive Überwachung, Sicherheitsupdates) und evolutive Wartung (kleinere Funktionserweiterungen). Parteien: der Wartungsdienstleister (der die technische Betreuung übernimmt) und der Kunde (Betreiber oder Nutzer der zu wartenden Software), dessen Handelsregisternummer anzugeben ist. Wesentliche Klauseln: der genaue Umfang der Wartungsleistungen (korrektiv, präventiv, evolutiv) und dessen Abgrenzung zu nicht enthaltenen Leistungen (Neuentwicklung, Schulung); die Klassifizierung der Störungen nach Schweregrad und die jeweiligen Reaktions- und Wiederherstellungsfristen; die Erreichbarkeit und die Kontaktkanäle des Supports; die Vergütung (Pauschale, Stundensatz, Kontingent) und deren Abrechnungsperiode; die Verpflichtungen des Kunden (Zugang zum System, rechtzeitige Meldung von Störungen, Mitwirkung bei der Fehleranalyse); die Haftungsbeschränkung des Dienstleisters; und die Laufzeit sowie die Kündigungsmodalitäten. Zu vermeidende Fehler: den Wartungsumfang zu unpräzise beschreiben, was zu Streit über die Abgrenzung von Wartung und kostenpflichtiger Zusatzentwicklung führt; keine klar definierten Reaktions- und Wiederherstellungsfristen je Schweregradstufe vorsehen, was dem Kunden bei kritischen Ausfällen jeden konkreten Rückgriff nimmt; die Mitwirkungspflichten des Kunden (Zugang, Informationsbereitstellung) nicht regeln, obwohl deren Fehlen die Reaktionsfähigkeit des Dienstleisters unmittelbar beeinträchtigt; und keine Regelung zum Ende der Wartungspflicht bei veralteten, nicht mehr unterstützten Softwareversionen treffen.
Anzupassende Informationen
Firma des Wartungsdienstleisters
Handelsregisternummer des Dienstleisters
Anschrift des Dienstleisters
Firma des Kunden
Anschrift des Kunden
Beschreibung der zu wartenden Software/des Systems
Umfang der Wartungsleistungen (korrektiv, präventiv, evolutiv)
Nicht in der Wartung enthaltene Leistungen
Reaktions- und Wiederherstellungsfristen je Schweregrad
Erreichbarkeit des Supports (Kanal, Zeiten)
Vergütungsmodell (Pauschale, Stundensatz, Kontingent)
Vergütungsbetrag
Abrechnungsperiode
Vertragslaufzeit
Kündigungsfrist
Haftungsobergrenze des Dienstleisters
Datum der Vertragsunterzeichnung
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Unterzeichner
Häufig gestellte Fragen
- Was umfasst ein Wartungsvertrag für Software?
- Er umfasst in der Regel die korrektive Wartung (Behebung gemeldeter Fehler), die präventive Wartung (proaktive Überwachung, Sicherheitsupdates) und die evolutive Wartung (kleinere Funktionserweiterungen) einer bereits im Einsatz befindlichen Software.
- Ist ein Wartungsvertrag ein Werk- oder ein Dienstvertrag?
- Das hängt von der konkret vereinbarten Leistung ab. Reine Bereitschafts- und Support-Leistungen sind regelmäßig dienstvertraglich (§ 611 BGB), während die Behebung eines konkret definierten Fehlers werkvertraglichen Charakter haben kann (§ 631 BGB). Viele Wartungsverträge enthalten beide Elemente nebeneinander.
- Was sind Reaktions- und Wiederherstellungsfristen?
- Die Reaktionsfrist gibt an, wie schnell der Dienstleister nach einer Störungsmeldung tätig wird; die Wiederherstellungsfrist gibt an, innerhalb welcher Zeit die Störung behoben sein soll. Beide sollten nach Schweregrad der Störung gestaffelt und präzise vereinbart werden, um dem Kunden bei Ausfällen einen konkreten Rückgriff zu sichern.
- Welche Mitwirkungspflichten hat der Kunde im Rahmen der Wartung?
- Der Kunde muss dem Dienstleister den für die Wartung erforderlichen Zugang zum System gewähren, Störungen unverzüglich melden und bei der Fehleranalyse mitwirken. Fehlt diese Mitwirkung, kann sich die Bearbeitungszeit entsprechend verlängern.
- Muss ein Anbieter veraltete Softwareversionen unbegrenzt warten?
- Nein. Ohne abweichende vertragliche Vereinbarung ist der Dienstleister nicht verpflichtet, für Softwareversionen, deren Herstellersupport eingestellt wurde, uneingeschränkte Wartungsleistungen fortzuführen; er sollte den Kunden hierüber jedoch rechtzeitig informieren.
- Wie unterscheidet sich der Wartungsvertrag vom SaaS-Vertrag?
- Der SaaS-Vertrag regelt die Bereitstellung eines vom Anbieter gehosteten und betriebenen Dienstes gegen Abonnement. Der Wartungsvertrag betrifft dagegen die technische Betreuung einer bereits beim Kunden installierten oder anderweitig genutzten Software und setzt keine eigene Hosting-Leistung des Dienstleisters voraus.
Zugehörige Vorlagen
Informationen zu dieser Vorlage
- Letzte Aktualisierung
- 31. August 2026
- Land
- DE
- Rechtlicher Hinweis
- Diese Vorlage dient nur zur Orientierung und muss an Ihre Situation angepasst werden. Sie stellt keine individuelle Rechtsberatung dar.