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Certyneo

Muster Allgemeine Geschäftsbedingungen SaaS

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Präsentation

Die SaaS-AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) bilden das vertragliche Grundgerüst, das die Nutzung eines im Abonnement bereitgestellten, gehosteten Softwaredienstes zwischen dem Anbieter und seinen gewerblichen Kunden regelt. Sie ergänzen oder ersetzen einen individuell verhandelten Einzelvertrag, indem sie die für alle Kunden geltenden Standardbedingungen (Zugang, Preise, Haftung, Laufzeit) einheitlich festlegen. Rechtlich handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne der §§ 305 ff. BGB, das heißt vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Partei der anderen bei Vertragsschluss stellt. Die Inhaltskontrolle der §§ 307 ff. BGB gilt grundsätzlich auch im unternehmerischen Verkehr (§ 310 Abs. 1 BGB), allerdings mit geringerer Kontrolldichte: Klauseln, die gegenüber Verbrauchern nach §§ 308, 309 BGB per se unwirksam wären, können gegenüber Unternehmern zulässig sein, wenn sie den Geboten von Treu und Glauben und der im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche standhalten und den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen (§ 307 Abs. 1 und 2 BGB). Eine überraschende Klausel (§ 305c BGB) wird gleichwohl nicht Vertragsbestandteil, und Unklarheiten gehen zulasten des Verwenders (§ 305c Abs. 2 BGB, Unklarheitenregel). Enthält der SaaS-Dienst die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden, ist zusätzlich ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich; die AGB verweisen hierauf, ersetzen ihn aber nicht. Wann diese Vorlage verwenden: für jeden SaaS-Anbieter, der ein standardisiertes Vertragswerk für seine gewerblichen Kunden benötigt, das unabhängig von individuellen Verhandlungen für die gesamte Kundenbasis gilt — etwa bei Selbstregistrierung online, Freemium-Modellen mit kostenpflichtigem Upgrade oder standardisierten Abonnementangeboten. Parteien: der Anbieter des SaaS-Dienstes, der die AGB stellt, und der gewerbliche Kunde, der sie bei Registrierung oder Bestellung akzeptiert. Wesentliche Klauseln: die Beschreibung des Dienstes und seines funktionalen Umfangs; die Zugangsbedingungen (Konto, Zugangsdaten, Sicherheitspflichten des Nutzers); die Preise und Zahlungsbedingungen einschließlich Verzugsfolgen; die Laufzeit und Kündigungsmodalitäten; die Verfügbarkeits- und Support-Verpflichtungen des Anbieters; die Haftungsbeschränkung, die den zwingenden Grenzen der §§ 276, 309 Nr. 7 BGB (keine Freizeichnung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Schäden an Leben, Körper und Gesundheit) genügen muss; die Behandlung personenbezogener Daten mit Verweis auf den gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag; sowie die anwendbare Rechtsordnung und der Gerichtsstand. Zu vermeidende Fehler: pauschale Haftungsausschlüsse formulieren, die gegen § 309 Nr. 7 BGB verstoßen und daher auch im B2B-Verkehr unwirksam sein können; überraschende oder mehrdeutige Klauseln verwenden, die nach § 305c BGB nicht Vertragsbestandteil werden oder zulasten des Verwenders ausgelegt werden; die AGB nicht wirksam in den Vertrag einbeziehen (fehlender Hinweis und fehlende Zumutbarkeit der Kenntnisnahme bei Vertragsschluss); und keinen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag vorsehen, obwohl der Dienst personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet.

Anzupassende Informationen

  • Firma des Anbieters

  • Rechtsform des Anbieters

  • Handelsregisternummer des Anbieters

  • Anschrift des Anbieters

  • Name des SaaS-Dienstes

  • Beschreibung und funktionaler Umfang des Dienstes

  • Preismodell und Tarife

  • Zahlungsbedingungen und Zahlungsziel

  • Mindestlaufzeit des Abonnements

  • Kündigungsfrist

  • Angestrebte Verfügbarkeitsquote

  • Haftungsobergrenze des Anbieters

  • Referenz oder Link zum Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

  • Vereinbarter Gerichtsstand

  • Stand der AGB (Datum)

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Unterzeichner

Häufig gestellte Fragen

Gelten die AGB-Vorschriften des BGB auch im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen?
Ja. § 310 Abs. 1 BGB nimmt Unternehmer nicht vollständig von der Inhaltskontrolle der §§ 307 ff. BGB aus, mildert sie jedoch ab: Klauseln, die gegenüber Verbrauchern automatisch unwirksam wären, können gegenüber Unternehmern wirksam sein, wenn sie den Geboten von Treu und Glauben und der Handelsüblichkeit genügen und den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen.
Kann ein Anbieter seine Haftung in SaaS-AGB vollständig ausschließen?
Nein. Eine Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit kann nach § 309 Nr. 7 BGB in Verbindung mit § 307 BGB nicht wirksam ausgeschlossen werden, auch nicht gegenüber Unternehmern. Zulässig ist regelmäßig nur eine Begrenzung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden bei leichter Fahrlässigkeit.
Was passiert bei überraschenden oder unklaren Klauseln in den AGB?
Eine überraschende Klausel, mit der der Kunde nach den Umständen nicht zu rechnen brauchte, wird nach § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil. Unklare Klauseln werden nach der Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB zulasten des Verwenders ausgelegt.
Ersetzen die SaaS-AGB einen Auftragsverarbeitungsvertrag?
Nein. Verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, ist zusätzlich ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich. Die AGB können hierauf verweisen, ersetzen ihn aber nicht.
Wie werden AGB wirksam in den Vertrag einbezogen?
Der Anbieter muss den Kunden bei Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hinweisen und ihm die Möglichkeit geben, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen (§ 305 Abs. 2 BGB). Im unternehmerischen Verkehr genügt regelmäßig ein klarer Verweis, etwa bei Online-Registrierung oder im Bestellprozess.
Können die AGB einseitig durch den Anbieter geändert werden?
Nur, wenn ein wirksamer Änderungsvorbehalt vereinbart wurde, der dem Kunden ein Widerspruchs- oder Kündigungsrecht einräumt. Ohne einen solchen, hinreichend transparenten Vorbehalt ist eine einseitige Änderung laufender Verträge grundsätzlich nicht möglich.

Zugehörige Vorlagen

Informationen zu dieser Vorlage

Letzte Aktualisierung
31. August 2026
Land
DE
Rechtlicher Hinweis
Diese Vorlage dient nur zur Orientierung und muss an Ihre Situation angepasst werden. Sie stellt keine individuelle Rechtsberatung dar.