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Der unbefristete Arbeitsvertrag ist die Regelform des Arbeitsverhältnisses in Deutschland: er hat kein im Voraus festgelegtes Enddatum und kann nur durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Fristablauf einer vereinbarten Befristung (die es hier gerade nicht gibt) beendet werden. Seit der Reform des Nachweisgesetzes (NachwG) 2022 ist der Arbeitgeber verpflichtet, die wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens am ersten Arbeitstag (bestimmte Angaben) bzw. binnen 7 Tagen (übrige Angaben) schriftlich niederzulegen — ein Verstoß ist bußgeldbewehrt (§4 NachwG). Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist daher in der Praxis unverzichtbar. Wann zu verwenden: bei jeder unbefristeten Einstellung eines Arbeitnehmers im privaten Sektor, unabhängig von Vollzeit oder Teilzeit. Parteien: der Arbeitgeber (natürliche oder juristische Person) und der Arbeitnehmer. Wesentliche Klauseln: die Identität der Parteien, die Bezeichnung der Tätigkeit und deren Eingruppierung nach dem anwendbaren Tarifvertrag (soweit vorhanden), der Beginn des Arbeitsverhältnisses, der Arbeitsort, die Arbeitszeit, das Bruttogehalt, die Probezeit (maximal 6 Monate gemäß §622 Abs. 3 BGB), der Urlaubsanspruch, sowie gegebenenfalls besondere Klauseln (Verschwiegenheit, Wettbewerbsverbot, Versetzungsklausel). Kündigungsschutz: Nach Ablauf der Wartezeit von 6 Monaten und in Betrieben mit in der Regel mehr als 10 Vollzeitäquivalenten greift das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) — eine Kündigung durch den Arbeitgeber bedarf dann eines sozial gerechtfertigten Grundes (personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt). Dies ist ein zentraler Unterschied zu Rechtsordnungen ohne vergleichbaren gesetzlichen Kündigungsschutz. Häufige Fehler: das Fehlen der nach dem Nachweisgesetz vorgeschriebenen schriftlichen Angaben, eine Probezeit über 6 Monate hinaus, eine Wettbewerbsverbotsklausel ohne Karenzentschädigung (unwirksam nach §74 Abs. 2 HGB analog), sowie die fehlende oder unklare Angabe des anwendbaren Tarifvertrags.
Name oder Firma des Arbeitgebers
Anschrift des Arbeitgebers
Anwendbarer Tarifvertrag (falls vorhanden)
Name des Arbeitnehmers
Anschrift des Arbeitnehmers
Bezeichnung der Tätigkeit
Eingruppierung / Vergütungsgruppe
Beginn des Arbeitsverhältnisses
Arbeitsort
Wöchentliche Arbeitszeit
Z. B. 40 Stunden (Vollzeit) oder Stundenzahl bei Teilzeit.
Monatliches Bruttogehalt
Dauer der Probezeit (in Monaten)
Gesetzliches Maximum: 6 Monate (§622 Abs. 3 BGB).
Anzahl der Urlaubstage pro Jahr
Gesetzliches Minimum: 20 Werktage bei einer 5-Tage-Woche (§3 BUrlG).
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot (Zusammenfassung)
Leer lassen, wenn kein Wettbewerbsverbot vereinbart wird. Eine Karenzentschädigung ist zwingend erforderlich.
Datum der Vertragsunterzeichnung
Z. B. 40 Stunden (Vollzeit) oder Stundenzahl bei Teilzeit.
Gesetzliches Maximum: 6 Monate (§622 Abs. 3 BGB).
Gesetzliches Minimum: 20 Werktage bei einer 5-Tage-Woche (§3 BUrlG).
Leer lassen, wenn kein Wettbewerbsverbot vereinbart wird. Eine Karenzentschädigung ist zwingend erforderlich.