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Vorlage: Praktikumsvertrag

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Präsentation

Der Praktikumsvertrag regelt die vorübergehende Beschäftigung einer Praktikantin oder eines Praktikanten in einem Unternehmen zum Zweck des Erwerbs praktischer Kenntnisse und Erfahrungen, ohne dass ein reguläres Arbeitsverhältnis oder ein Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) begründet wird. Abgrenzung zum Berufsausbildungsverhältnis: Nach § 26 BBiG finden bestimmte Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes auf Praktikantenverhältnisse entsprechende Anwendung, ohne dass ein Praktikum jedoch mit einer echten Berufsausbildung gleichzusetzen ist. Eine echte Berufsausbildung im Sinne des BBiG setzt eine systematische, durch einen Ausbildungsrahmenplan strukturierte Vermittlung beruflicher Handlungsfähigkeit in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf voraus und wird durch einen Berufsausbildungsvertrag mit erheblich weitergehenden Formerfordernissen und Schutzvorschriften begründet. Wird ein „Praktikum“ tatsächlich wie eine reguläre Arbeitskraft ohne nennenswerten Lern- und Ausbildungscharakter eingesetzt, besteht das Risiko, dass die Vereinbarung rechtlich als (unwirksam befristetes) Arbeitsverhältnis mit den entsprechenden Konsequenzen (u. a. volle Mindestlohnpflicht, Kündigungsschutz) umqualifiziert wird. Mindestlohn: Nach § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) besteht grundsätzlich Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn auch für Praktikanten. Ausnahmen gelten insbesondere für Pflichtpraktika, die aufgrund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungs- oder Studienordnung beziehungsweise im Rahmen einer Hochschulausbildung verpflichtend vorgeschrieben sind, sowie für freiwillige Orientierungspraktika von bis zu drei Monaten zur Berufs- oder Studienorientierung vor Beginn einer Berufsausbildung oder eines Studiums, und für begleitende Praktika neben einem Studium oder einer Ausbildung bis zu drei Monaten. Wer diese Ausnahmen in Anspruch nehmen möchte, sollte den jeweiligen Ausnahmetatbestand im Vertrag klar dokumentieren, da im Streitfall der Arbeitgeber die Voraussetzungen der Ausnahme darlegen und beweisen muss. Wann verwenden: für jedes Praktikum, ob Pflichtpraktikum im Rahmen einer schulischen oder akademischen Ausbildung, freiwilliges Orientierungspraktikum oder begleitendes Praktikum neben Studium oder Ausbildung. Parteien: das aufnehmende Unternehmen und die Praktikantin oder der Praktikant, gegebenenfalls unter Einbindung der Ausbildungseinrichtung (Schule, Hochschule) als Nachweis für ein Pflichtpraktikum. Wesentliche Klauseln: die genaue Einordnung des Praktikums (Pflichtpraktikum, freiwilliges Orientierungspraktikum, begleitendes Praktikum) mit Nachweis des jeweiligen Ausnahmetatbestands beim Mindestlohn, Dauer und Arbeitszeit, die Vergütung beziehungsweise deren begründete Nichtzahlung, die Betreuung und die Lernziele des Praktikums, sowie Regelungen zu Urlaub, Geheimhaltung und Kündigung. Häufige Fehler: ein Praktikum ohne klaren Lern- und Ausbildungscharakter als verdeckte reguläre Arbeitskraft einsetzen, was zu einer Umqualifizierung in ein Arbeitsverhältnis führen kann; sich auf eine Mindestlohn-Ausnahme berufen, ohne dass deren Voraussetzungen (insbesondere die verpflichtende Natur eines Pflichtpraktikums oder die Höchstdauer von drei Monaten bei Orientierungspraktika) tatsächlich vorliegen oder dokumentiert sind; und ein „Praktikum“ über mehrere aufeinanderfolgende befristete Verträge hinweg fortsetzen, um dauerhaft reguläre Arbeit zum Mindestlohn-Ausnahmetarif zu verrichten.

Anzupassende Informationen

  • Name/Firma des Unternehmens

  • Anschrift des Unternehmens

  • Name des Praktikanten/der Praktikantin

  • Anschrift des Praktikanten/der Praktikantin

  • Art des Praktikums

    Pflichtpraktikum, freiwilliges Orientierungspraktikum, begleitendes Praktikum.

  • Ausbildungseinrichtung (Schule/Hochschule) bei Pflichtpraktikum

  • Beginn des Praktikums

  • Ende des Praktikums

  • Wöchentliche Arbeitszeit

  • Vergütung (Betrag, falls gezahlt)

  • Begründung, falls kein Mindestlohn gezahlt wird

    Verweis auf den jeweiligen Ausnahmetatbestand nach § 22 MiLoG.

  • Lernziele und Aufgaben des Praktikums

  • Name des betreuenden Ansprechpartners im Unternehmen

  • Datum der Unterzeichnung

Passen Sie Ihre Vorlage an

Pflichtpraktikum, freiwilliges Orientierungspraktikum, begleitendes Praktikum.

Verweis auf den jeweiligen Ausnahmetatbestand nach § 22 MiLoG.

Unterzeichner

Häufig gestellte Fragen

Muss jedes Praktikum mit dem Mindestlohn vergütet werden?
Nein. Nach § 22 Mindestlohngesetz gilt der gesetzliche Mindestlohn zwar grundsätzlich auch für Praktikanten, es bestehen jedoch Ausnahmen für Pflichtpraktika im Rahmen einer schul-, ausbildungs- oder studienrechtlichen Vorschrift sowie für freiwillige Orientierungspraktika und begleitende Praktika von jeweils bis zu drei Monaten Dauer. Der Ausnahmetatbestand sollte im Vertrag klar dokumentiert werden.
Wie unterscheidet sich ein Praktikum von einer echten Berufsausbildung?
Eine echte Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes setzt eine systematische, durch einen Ausbildungsrahmenplan strukturierte Vermittlung beruflicher Handlungsfähigkeit in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf voraus und wird durch einen Berufsausbildungsvertrag mit weitergehenden Schutzvorschriften begründet. Ein Praktikum ist demgegenüber zeitlich begrenzter und weniger formalisiert, muss aber ebenfalls einen erkennbaren Lern- und Ausbildungscharakter haben.
Was passiert, wenn ein „Praktikum“ tatsächlich wie eine reguläre Arbeitsstelle genutzt wird?
Wird die Praktikantin oder der Praktikant faktisch wie eine reguläre Arbeitskraft ohne nennenswerten Lern- und Ausbildungscharakter eingesetzt, besteht das Risiko einer Umqualifizierung in ein reguläres Arbeitsverhältnis mit vollem Mindestlohnanspruch und arbeitsrechtlichem Kündigungsschutz.
Wie lange darf ein Orientierungspraktikum ohne Mindestlohn dauern?
Ein freiwilliges Orientierungspraktikum zur Berufs- oder Studienorientierung vor Beginn einer Berufsausbildung oder eines Studiums ist von der Mindestlohnpflicht ausgenommen, wenn es höchstens drei Monate dauert. Dasselbe gilt für begleitende Praktika neben einem Studium oder einer Ausbildung.
Hat ein Praktikant Anspruch auf Urlaub?
Sofern das Praktikumsverhältnis dem Bundesurlaubsgesetz unterfällt (was regelmäßig der Fall ist, wenn eine Vergütung gezahlt wird), besteht ein anteiliger Urlaubsanspruch entsprechend der Dauer des Praktikums; die konkreten Modalitäten sollten im Vertrag festgehalten werden.
Kann ein Praktikum mehrfach hintereinander mit derselben Person verlängert werden?
Die wiederholte Aneinanderreihung von Praktika mit denselben oder im Wesentlichen gleichen Aufgaben bei derselben Person birgt ein erhebliches Risiko der Umqualifizierung in ein reguläres Arbeitsverhältnis und sollte vermieden werden.

Zugehörige Vorlagen

Informationen zu dieser Vorlage

Letzte Aktualisierung
31. August 2026
Land
DE
Rechtlicher Hinweis
Diese Vorlage dient nur zur Orientierung und muss an Ihre Situation angepasst werden. Sie stellt keine individuelle Rechtsberatung dar; insbesondere die Anwendbarkeit einer Mindestlohn-Ausnahme sollte vor Verwendung anwaltlich geprüft werden.