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Der Leistungsschein — im internationalen Kontext häufig als „Statement of Work“ (SOW) bezeichnet — ist der Einzelabruf, mit dem eine konkrete Leistung unter einem bereits bestehenden Rahmenvertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgerufen wird. Er setzt voraus, dass die allgemeinen Vertragsbedingungen (Haftung, Vertraulichkeit, allgemeine Zahlungsbedingungen, geistiges Eigentum) bereits im Rahmenvertrag geregelt sind, und konzentriert sich ausschließlich auf die projektspezifischen Eckpunkte des jeweiligen Einzelauftrags. Wann verwenden: bei wiederkehrenden Geschäftsbeziehungen, in denen Auftraggeber und Auftragnehmer bereits einen Rahmenvertrag (z. B. einen IT-Dienstleistungsrahmenvertrag oder einen allgemeinen Beratungsrahmenvertrag) geschlossen haben und nun ein konkretes Projekt oder eine konkrete Leistung im Detail beauftragen möchten, ohne die Grundbedingungen jedes Mal neu zu verhandeln. Parteien: der Auftraggeber und der Auftragnehmer, wie bereits im zugrunde liegenden Rahmenvertrag definiert. Verhältnis zum Rahmenvertrag: Der Leistungsschein gilt stets als Bestandteil und Konkretisierung des Rahmenvertrags. Bei Widersprüchen zwischen Leistungsschein und Rahmenvertrag sollte eindeutig geregelt sein, welches Dokument vorrangig gilt — üblicherweise regeln die allgemeinen Bedingungen des Rahmenvertrags weiterhin die Grundlagen, während der Leistungsschein die projektspezifischen Details (Umfang, Preis, Termine) bestimmt. Wesentliche Klauseln: Bezugnahme auf den Rahmenvertrag (Datum, Aktenzeichen), genaue Leistungsbeschreibung und Abgrenzung, Liefergegenstände (Deliverables) und Meilensteine, Zeitplan, Budget bzw. Vergütung für diesen konkreten Einzelabruf, benannte Ansprechpartner beider Seiten, sowie Abnahmekriterien. Fehler, die zu vermeiden sind: einen Leistungsschein ohne klare Bezugnahme auf den zugrunde liegenden Rahmenvertrag zu erstellen, was zu Unklarheiten führt, welche allgemeinen Bedingungen gelten; den Leistungsumfang zu unpräzise zu beschreiben, was zu Streit über „Scope Creep“ (schleichende Ausweitung des Leistungsumfangs ohne zusätzliche Vergütung) führt; keine klaren Abnahmekriterien festzulegen, was die Feststellung der vertragsgemäßen Leistungserbringung erschwert. Diese Vorlage stellt eine Redaktionsgrundlage dar und ersetzt keine Prüfung durch einen Rechtsanwalt, insbesondere im Hinblick auf die Abstimmung mit den Bedingungen des konkreten Rahmenvertrags.
Name/Firma des Auftraggebers
Name/Firma des Auftragnehmers
Bezeichnung/Datum des zugrunde liegenden Rahmenvertrags
Nummer dieses Leistungsscheins
Beschreibung der abgerufenen Leistung
Liefergegenstände und Meilensteine
Zeitplan (Beginn, Fertigstellungstermin)
Budget/Vergütung für diesen Einzelabruf
Ansprechpartner des Auftraggebers
Ansprechpartner des Auftragnehmers
Abnahmekriterien
Datum der Unterzeichnung