Leistungsschein (Statement of Work)
Präsentation
Der Leistungsschein — im internationalen Kontext häufig als „Statement of Work“ (SOW) bezeichnet — ist der Einzelabruf, mit dem eine konkrete Leistung unter einem bereits bestehenden Rahmenvertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgerufen wird. Er setzt voraus, dass die allgemeinen Vertragsbedingungen (Haftung, Vertraulichkeit, allgemeine Zahlungsbedingungen, geistiges Eigentum) bereits im Rahmenvertrag geregelt sind, und konzentriert sich ausschließlich auf die projektspezifischen Eckpunkte des jeweiligen Einzelauftrags. Wann verwenden: bei wiederkehrenden Geschäftsbeziehungen, in denen Auftraggeber und Auftragnehmer bereits einen Rahmenvertrag (z. B. einen IT-Dienstleistungsrahmenvertrag oder einen allgemeinen Beratungsrahmenvertrag) geschlossen haben und nun ein konkretes Projekt oder eine konkrete Leistung im Detail beauftragen möchten, ohne die Grundbedingungen jedes Mal neu zu verhandeln. Parteien: der Auftraggeber und der Auftragnehmer, wie bereits im zugrunde liegenden Rahmenvertrag definiert. Verhältnis zum Rahmenvertrag: Der Leistungsschein gilt stets als Bestandteil und Konkretisierung des Rahmenvertrags. Bei Widersprüchen zwischen Leistungsschein und Rahmenvertrag sollte eindeutig geregelt sein, welches Dokument vorrangig gilt — üblicherweise regeln die allgemeinen Bedingungen des Rahmenvertrags weiterhin die Grundlagen, während der Leistungsschein die projektspezifischen Details (Umfang, Preis, Termine) bestimmt. Wesentliche Klauseln: Bezugnahme auf den Rahmenvertrag (Datum, Aktenzeichen), genaue Leistungsbeschreibung und Abgrenzung, Liefergegenstände (Deliverables) und Meilensteine, Zeitplan, Budget bzw. Vergütung für diesen konkreten Einzelabruf, benannte Ansprechpartner beider Seiten, sowie Abnahmekriterien. Fehler, die zu vermeiden sind: einen Leistungsschein ohne klare Bezugnahme auf den zugrunde liegenden Rahmenvertrag zu erstellen, was zu Unklarheiten führt, welche allgemeinen Bedingungen gelten; den Leistungsumfang zu unpräzise zu beschreiben, was zu Streit über „Scope Creep“ (schleichende Ausweitung des Leistungsumfangs ohne zusätzliche Vergütung) führt; keine klaren Abnahmekriterien festzulegen, was die Feststellung der vertragsgemäßen Leistungserbringung erschwert. Diese Vorlage stellt eine Redaktionsgrundlage dar und ersetzt keine Prüfung durch einen Rechtsanwalt, insbesondere im Hinblick auf die Abstimmung mit den Bedingungen des konkreten Rahmenvertrags.
Anzupassende Informationen
Name/Firma des Auftraggebers
Name/Firma des Auftragnehmers
Bezeichnung/Datum des zugrunde liegenden Rahmenvertrags
Nummer dieses Leistungsscheins
Beschreibung der abgerufenen Leistung
Liefergegenstände und Meilensteine
Zeitplan (Beginn, Fertigstellungstermin)
Budget/Vergütung für diesen Einzelabruf
Ansprechpartner des Auftraggebers
Ansprechpartner des Auftragnehmers
Abnahmekriterien
Datum der Unterzeichnung
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Unterzeichner
Häufig gestellte Fragen
- Was ist der Unterschied zwischen einem Rahmenvertrag und einem Leistungsschein?
- Der Rahmenvertrag regelt die allgemeinen, wiederkehrenden Bedingungen der Geschäftsbeziehung (Haftung, Vertraulichkeit, allgemeine Zahlungsbedingungen). Der Leistungsschein konkretisiert einen einzelnen Auftrag unter diesem Rahmenvertrag: welche Leistung, zu welchem Preis, in welchem Zeitrahmen.
- Kann ein Leistungsschein ohne bestehenden Rahmenvertrag verwendet werden?
- Grundsätzlich nicht sinnvoll — der Leistungsschein setzt begrifflich einen bereits bestehenden Rahmenvertrag voraus, auf dessen allgemeine Bedingungen er verweist. Ohne Rahmenvertrag sollte stattdessen ein eigenständiger Einzelvertrag geschlossen werden.
- Welches Dokument gilt bei Widersprüchen zwischen Rahmenvertrag und Leistungsschein?
- Dies sollte im Rahmenvertrag oder im Leistungsschein ausdrücklich geregelt werden. Üblich ist, dass die allgemeinen Bedingungen des Rahmenvertrags vorrangig gelten, während der Leistungsschein die projektspezifischen Details bestimmt.
- Was bedeutet „Scope Creep“ und wie wird er vermieden?
- „Scope Creep“ bezeichnet die schleichende Ausweitung des Leistungsumfangs ohne entsprechende Anpassung von Vergütung und Zeitplan. Eine präzise Leistungsbeschreibung und klar definierte Abnahmekriterien im Leistungsschein wirken dem entgegen.
- Wer unterschreibt den Leistungsschein?
- In der Regel dieselben vertretungsberechtigten Personen wie beim Rahmenvertrag, es sei denn, der Rahmenvertrag sieht ausdrücklich eine abweichende Regelung für die Freigabe einzelner Leistungsscheine vor.
Zugehörige Vorlagen
Informationen zu dieser Vorlage
- Letzte Aktualisierung
- 31. August 2026
- Land
- DE
- Rechtlicher Hinweis
- Diese Vorlage dient nur zur Orientierung und muss an Ihre Situation angepasst werden. Sie stellt keine individuelle Rechtsberatung dar.