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Das Auftragsschreiben (auch Mandatsbestätigung genannt) ist das Dokument, mit dem ein Dienstleister — häufig ein Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder ein anderer freiberuflich Tätiger — gegenüber dem Mandanten schriftlich den Umfang und die Bedingungen des erteilten Auftrags bestätigt. Es dient dazu, von Beginn an Klarheit über die konkret geschuldeten Leistungen, die Vergütung und die Verantwortlichkeiten beider Seiten zu schaffen, und Missverständnisse über den Umfang des Mandats zu vermeiden. Wann verwenden: bei der Aufnahme einer neuen Mandatsbeziehung mit einem Berater, insbesondere in Berufen, in denen berufsrechtliche Vorgaben eine klare, schriftliche Auftragsbestätigung nahelegen oder erwarten (z. B. Steuerberatungsgesetz — StBerG — für Steuerberater, Wirtschaftsprüferordnung — WPO — für Wirtschaftsprüfer). Dieses Muster ist allgemein gehalten und geht auf berufsrechtliche Besonderheiten nur andeutungsweise ein — bei reglementierten Berufen ist stets die jeweilige Berufsordnung zusätzlich zu beachten. Parteien: der Auftraggeber (Mandant) und der Auftragnehmer (Berater, Kanzlei oder Beratungsunternehmen). Rechtsnatur: Das Auftragsschreiben begründet regelmäßig einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit dienstvertraglichem Charakter (§§ 675, 611 ff. BGB); bei klar abgrenzbaren, erfolgsbezogenen Einzelleistungen können auch werkvertragliche Elemente (§§ 631 ff. BGB) vorliegen. Wesentliche Klauseln: genaue Beschreibung des Mandatsumfangs (was ist ausdrücklich eingeschlossen, was ausdrücklich ausgeschlossen — etwa bestimmte Steuerarten oder Prüfungsbereiche), Vergütung und Abrechnungsmodalitäten, Mitwirkungspflichten des Mandanten (z. B. rechtzeitige Bereitstellung von Unterlagen), Haftungsbegrenzung im Rahmen des rechtlich Zulässigen, sowie Regelungen zur Kündigung des Mandats. Fehler, die zu vermeiden sind: den Mandatsumfang zu vage zu beschreiben, was später zu Streitigkeiten darüber führt, ob eine bestimmte Leistung noch vom Mandat umfasst war; keine klare Regelung zu den Mitwirkungspflichten des Mandanten zu treffen, obwohl deren Verletzung häufig Ursache für Fristversäumnisse ist; Haftungsbegrenzungen zu vereinbaren, die über die gesetzlich zulässigen Grenzen hinausgehen (insbesondere bei reglementierten Berufen gelten häufig gesetzliche Mindesthaftungssummen, die nicht unterschritten werden dürfen). Diese Vorlage stellt eine allgemeine Redaktionsgrundlage dar und ersetzt keine Prüfung durch einen Rechtsanwalt oder die zuständige Berufskammer, insbesondere im Hinblick auf berufsrechtliche Vorgaben nach StBerG oder WPO, falls einschlägig.
Name/Firma des Auftraggebers (Mandant)
Anschrift des Auftraggebers
Name/Firma des Auftragnehmers (Berater/Kanzlei)
Anschrift des Auftragnehmers
Umfang des Mandats (eingeschlossene Leistungen)
Ausdrücklich ausgeschlossene Leistungen
Vergütungsart
Höhe der Vergütung
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Vereinbarte Haftungsbegrenzung
Datum der Unterzeichnung