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Der Vertrag über freie Mitarbeit regelt die Zusammenarbeit mit einem selbstständigen Dienstleister (Freelancer), der als Einzelunternehmer und nicht als Arbeitnehmer tätig wird. Rechtlich handelt es sich je nach Ausgestaltung um einen Dienstvertrag (§611 BGB, sorgfältige Tätigkeit geschuldet) oder einen Werkvertrag (§631 BGB, ein konkretes Ergebnis geschuldet). Das zentrale rechtliche Risiko dieses Vertragstyps ist die Scheinselbstständigkeit: Wird der freie Mitarbeiter tatsächlich wie ein Arbeitnehmer behandelt — weisungsgebunden, in feste Arbeitszeiten und die Betriebsorganisation eingegliedert, ohne eigenes unternehmerisches Risiko und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig — kann die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens (§7a SGB IV) rückwirkend eine abhängige Beschäftigung feststellen. Die Folge: der Auftraggeber muss Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und häufig auch Arbeitnehmeranteil) bis zu vier Jahre rückwirkend nachzahlen, in Fällen von Vorsatz sogar bis zu 30 Jahre. Wann zu verwenden: für Projekte mit selbstständigen Dienstleistern (IT, Design, Beratung, Marketing), bei denen der Auftragnehmer eigenverantwortlich arbeitet, eigene Betriebsmittel einsetzt, üblicherweise für mehrere Auftraggeber tätig ist und sein Arbeitsergebnis selbst organisiert. Parteien: der Auftraggeber und der freie Mitarbeiter (Einzelunternehmer, Freiberufler oder Gewerbetreibender). Wesentliche Klauseln: die Leistungsbeschreibung, die ausdrückliche Feststellung der Weisungsfreiheit und eigenen Arbeitsorganisation, die Vergütung, die Vertragsdauer und Kündigung, die eigene Verantwortung des Mitarbeiters für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, sowie ein empfehlenswerter Hinweis, dass die tatsächliche Durchführung des Vertrags über dessen rechtliche Einordnung entscheidet — der Vertragstext allein schützt nicht vor einer Scheinselbstständigkeitsfeststellung. Statusfeststellungsverfahren: Beide Parteien können vorab freiwillig ein Statusfeststellungsverfahren nach §7a SGB IV beantragen, um Rechtssicherheit über den Status (selbstständig oder abhängig beschäftigt) zu erhalten, bevor größere Nachzahlungsrisiken entstehen. Häufige Fehler: eine Vertragsgestaltung, die formal Selbstständigkeit behauptet, während die tatsächliche Zusammenarbeit einer Festanstellung entspricht (feste Arbeitszeiten, Weisungsgebundenheit, ausschließliche Tätigkeit für einen Auftraggeber), das Fehlen einer klaren Regelung zur eigenen Steuer- und Sozialversicherungsverantwortung, sowie das Unterlassen eines Statusfeststellungsverfahrens bei unklaren Fällen.
Name oder Firma des Auftraggebers
Anschrift des Auftraggebers
Name des freien Mitarbeiters
Anschrift des freien Mitarbeiters
Steuernummer / USt-IdNr. des Mitarbeiters
Beschreibung der zu erbringenden Leistung
Vertragsbeginn
Vertragsdauer / Befristung
Vergütung (Stunden-, Tagessatz oder Pauschale)
Art der Vergütung
Kündigungsfrist
Datum der Vertragsunterzeichnung