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Certyneo
Glossar-Begriff · P

Datenportabilität (GDPR Art. 20)

Definition

Artikel 20 der GDPR gibt betroffenen Personen das Recht, ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln. Für Nutzer einer elektronischen Signaturplattform umfasst dieses Recht: unterzeichnete Dokumente und ihre Audit-Trails, Kontometadaten und Aktivitätslogs. Datenportabilität verpflichtet den Anbieter, einen standardisierten Export (JSON, CSV, ZIP) innerhalb eines Monats bereitzustellen. Umgekehrt kann das Recht auf Löschung (Art. 17) durch gesetzliche Aufbewahrungspflichten eingeschränkt werden (beweiskräftige Archivierung 5–10 Jahre) — unterzeichnete Dokumente können erst gelöscht werden, wenn die gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Certyneo implementiert den vollständigen Account-Export über den Client-Bereich und unterstützt die Migration von Archiven in einen Drittanbieter-Safe.

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