Vor eIDAS hatte jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union seine eigene Regelung für elektronische Signaturen, was zu rechtlicher Fragmentierung und Hemmnissen im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr führte. Eine in Frankreich gültige elektronische Signatur wurde nicht zwangsläufig in Deutschland oder Spanien anerkannt.
Die Verordnung (EU) Nr. 910/2014, eIDAS genannt (Electronic IDentification, Authentication and trust Services), wurde am 23. Juli 2014 angenommen und ist seit dem 1. Juli 2016 anwendbar. Als Verordnung (und nicht Richtlinie) gilt sie unmittelbar und einheitlich in allen 27 Mitgliedstaaten, ohne dass eine nationale Umsetzung erforderlich wäre.
eIDAS verfolgt drei Hauptziele: die Schaffung eines digitalen Binnenmarkts in Europa durch die gegenseitige Anerkennung elektronischer Identitäten, die Gewährleistung der Rechtssicherheit grenzüberschreitender elektronischer Transaktionen und die Schaffung eines Vertrauensrahmens für digitale Dienste über qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter (QTSP — Qualified Trust Service Provider).