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Certyneo
Gesetz vom 1. Juli 1901 · e-création · eIDAS AES

Unterzeichnen Sie die Satzungen einer Vereinigung nach Loi 1901 online

Vereinigungssatzungen nach Loi 1901, elektronisch von den Gründungsmitgliedern bei der Gründungsversammlung unterzeichnet, mit derselben rechtlichen Gültigkeit wie Papiersatzungen. Konform mit dem Gesetz vom 1. Juli 1901 und der eIDAS-Verordnung — fortgeschrittene Signatur empfohlen, kompatibel mit dem e-création-Teleservice von service-public.fr für die Anmeldung bei der Präfektur.

Rechtlicher Rahmen
Loi 1901 · Dekret 16. August 1901
Signaturebene
AES eIDAS empfohlen
Legale Archivierung
10 Jahre inbegriffen

Was sind die Satzungen einer Vereinigung nach Loi 1901?

Die Satzungen einer Vereinigung nach Loi 1901 sind die Gründungsurkunde, die ihren Zweck, ihre Governance, ihre Betriebsregeln und die Rechte der Mitglieder definiert. Sie müssen mindestens enthalten: die Bezeichnung, den Zweck, die Adresse des Sitzes, die Bedingungen für Aufnahme und Ausscheiden von Mitgliedern, die Leitungsorgane (Vorstand, Verwaltungsrat), die Ressourcen und das Verfahren für Satzungsänderungen. Kein Textgesetz schreibt eine handschriftliche Unterschrift vor — die eIDAS-konforme fortgeschrittene Signatur (AES) erfüllt die Beweisanforderungen und wird von den Präfekturen über den e-création-Teleservice akzeptiert.

Warum elektronisch unterzeichnen?

Fernunterschrift — Zeitersparnis

Nicht mehr nötig, alle Gründer physisch zu versammeln (oft verstreut). Jedes Gründungsmitglied unterzeichnet mit einer individuellen OTP SMS von seinem Telefon aus. Einsparung mehrerer Tage bei der Gründung der Vereinigung.

Mehrere Gründer (unbegrenzt)

Unser Workflow verwaltet sequenzielle Unterschriften (erst Präsident, dann Gründer) oder parallele (alle unterzeichnen gleichzeitig). Kompatibel mit Vereinigungen mit 2, 10 oder 50 Gründern.

e-création-Teleservice kompatibel

Der e-création-Teleservice von service-public.fr akzeptiert das Hochladen von elektronisch unterzeichneten Satzungen mit Audit Trail. Konform mit Dekret Nr. 2009-1090 vom 4. September 2009. Anmeldung bei der Präfektur in wenigen Klicks.

Opposables Audit Trail

Jedes Set von Satzungen wird mit einem Beweis-PDF geliefert: Identität jedes Gründers, qualifizierter Zeitstempel, SHA-256-Hash, OTP SMS, IP. Opposabel bei Streitigkeiten über die Eigenschaft als Gründungsmitglied oder das Gründungsdatum.

Verfahren in 4 Schritten

Von der Vorbereitung bis zur rechtlichen Archivierung in weniger als 5 Minuten.

  1. 1. Satzung vorbereiten

    Laden Sie Ihren Satzungsentwurf hoch oder nutzen Sie eine Vorlage, die dem Gesetz von 1901 entspricht. Erforderliche Angaben: Bezeichnung, Zweck, Sitz, Dauer, Aufnahme-/Ausschlussbedingungen für Mitglieder, Leitungsorgane, Ressourcen, Änderungsverfahren.

  2. 2. Gründungsmitglieder hinzufügen

    Jeder Gründer erhält einen personalisierten sicheren Link per E-Mail mit SMS-OTP auf seine eigene Nummer. Kompatibel mit bis zu 100+ Unterzeichnern.

  3. 3. eIDAS-Niveau wählen

    Fortgeschrittene Signatur (AES) empfohlen: Identitätsprüfung per SMS-OTP, eindeutiges Zertifikat, qualifizierter Zeitstempel. Konform mit Artikel 26 der eIDAS-Verordnung und von den Präfekturen akzeptiert.

  4. 4. Bei der Präfektur anmelden

    Nach dem letzten Unterzeichner sind die finalisierten Satzungen + Audit-Trail bereit. Laden Sie diese auf den E-Gründungsservice von service-public.fr hoch oder senden Sie sie per Post an die Präfektur des Departements des Sitzes. Bestätigung innerhalb von 5 Tagen.

Häufig gestellte Fragen

Können Vereinssatzungen elektronisch unterzeichnet werden?
Ja, ohne Einschränkungen. Kein Text des Gesetzes von 1901 oder der Verordnung vom 16. August 1901 schreibt eine handschriftliche Unterschrift vor. Art. 1366 des Französischen Zivilgesetzbuchs verleiht elektronischen Dokumenten die gleiche Beweiskraft wie Papierdokumente. Die fortgeschrittene Signatur von Certyneo erfüllt die Anforderungen an die Beweisfähigkeit.
Akzeptiert die Präfektur elektronisch unterzeichnete Satzungen?
Ja — der E-Gründungsservice (service-public.fr/associations) akzeptiert den Upload von Satzungen, die elektronisch mit Audit-Trail unterzeichnet sind. Für Vereine, die das Papierformat bevorzugen, bleibt der Druck des signierten PDF + Postversand akzeptiert.
Wie viele Gründungsmitglieder sind erforderlich?
Mindestens zwei Personen (Art. 1 Gesetz von 1901). Kein Maximum. In der Praxis haben die meisten Vereine 3-7 Gründer (genug, um ein Vorstand mit Präsident/Sekretär/Schatzmeister + 2-4 Verwaltungsräte zu bilden). Certyneo verwaltet bis zu 100+ Unterzeichner.
Was ist bei späteren Satzungsänderungen zu tun?
Jede Satzungsänderung muss Gegenstand eines von der Geschäftsleitung unterzeichneten Protokolls einer außerordentlichen Generalversammlung (AGE) sein, gefolgt von einer Änderungsmitteilung bei der Präfektur innerhalb von 3 Monaten (Art. 5 Gesetz von 1901). Certyneo ermöglicht die elektronische Unterzeichnung des Protokolls und der Mitteilung.
Welches Signaturniveau sollte gewählt werden?
Fortgeschrittene Signatur (AES) empfohlen. Sie bietet die Vermutung der Zuverlässigkeit (Art. 1367 Französisches Zivilgesetzbuch) und erfüllt die Anforderungen der Präfektur. Die einfache Signatur ist für Vereine mit hohen Anforderungen (Zuschüsse, Immobilien, Arbeitnehmer) unzureichend.
Wie lange müssen Satzungen aufbewahrt werden?
Während der gesamten Lebensdauer des Vereins + 10 Jahre nach Auflösung. Certyneo archiviert automatisch die Satzungen + den Audit-Trail + aufeinanderfolgende Änderungen während dieses Zeitraums.
Kann man einen Verein von allgemeinem Interesse oder anerkanntem Gemeinnutzen elektronisch gründen?
Ja für die Satzungen. Zusätzliche Schritte (Anerkennung des allgemeinen Interesses durch Dekret im Staatsrat, behördliche Genehmigung) können zusätzliche Formalitäten erfordern — bitte überprüfen Sie dies mit dem Verband Ihres Sektors.
Sind elektronisch unterzeichnete Satzungen Dritten gegenüber geltend zu machen?
Ja — die Veröffentlichung im Amtsblatt (JOAFE) nach Anmeldung bei der Präfektur macht die Satzungen Dritten gegenüber geltend. Die fortgeschrittene elektronische Signatur ändert nichts am Regime der Geltendmachung, das ausschließlich von der gesetzlichen Veröffentlichung abhängt.

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