Eine Partnerschaftsvereinbarung oder CPO online unterzeichnen
Partnerschaftsvereinbarung zwischen einem Verband und einem Partner (Gebietskörperschaft, Stiftung, Sponsorunternehmen), elektronisch unterzeichnet mit derselben Rechtskraft wie eine schriftliche Vereinbarung. Konform mit Gesetz Nr. 2014-856 vom 31. Juli 1985 (Beziehungen zwischen Verwaltungen/Verbänden, Art. 9-1 mehrjährige CPO) und der eIDAS-Verordnung — fortgeschrittene Signatur empfohlen, mehrere Unterzeichner, 10 Jahre Archivierung inklusive.
- Rechtlicher Rahmen
- Gesetz 2014-856 Art. 9-1
- Signaturstufe
- eIDAS AES empfohlen
- Rechtliche Archivierung
- 10 Jahre inklusive
Was ist eine Vereinbarung zur Partnerschaft von Verbänden?
Eine Partnerschaftsvereinbarung formalisiert eine Zusammenarbeit zwischen einem Verband und einem externen Partner (öffentliche Gebietskörperschaft, Stiftung, Sponsorunternehmen). Wenn sie die Zahlung einer mehrjährigen öffentlichen Subvention beinhaltet, ist es eine mehrjährige Zielvereinbarung (CPO), die dem Art. 9-1 des Gesetzes 2014-856 vom 31. Juli 1985 unterliegt. Sie muss die dem Verband zugewiesenen Ziele, die gewährten Mittel, die Bewertungsindikatoren und die Kontrollmodalitäten präzise definieren. Sponsoringvereinbarungen (Art. 200 und 238 bis CGI) berechtigen den Sponsor zu Steuervergünstigungen. Die fortgeschrittene Signatur (AES) von Certyneo ist mit den Anforderungen öffentlicher Gebietskörperschaften und Stiftungen kompatibel.
Warum elektronisch unterzeichnen?
Mehrere Parteien (Verband + Partner + Zeugen)
Vereinbarung zwischen 2 Parteien (Verband + Partner) oder mehr (Verband + Gebietskörperschaft + Co-Financiers). Unser Workflow verwaltet sequenzielle oder parallele Unterzeichnung. Jeder signiert von seinem Telefon mit individueller SMS-OTP.
Verkürzte Verwaltungsfristen
Keine Postbeförderung Einschreiben zwischen dem Verband und der Gebietskörperschaft mehr (die 2-3 Wochen dauern kann). Elektronische Unterzeichnung am selben Tag der Genehmigung durch den Gemeinderat/die Versammlung. Beschleunigte Subventionsgewährung.
Archivierung 10 Jahre + Subventionsnachverfolgung
Art. L1611-4 des CGCT schreibt die Aufbewahrung der Nachweise über die Verwendung von Subventionen für 10 Jahre vor. Certyneo archiviert automatisch die Vereinbarung + das Audit Trail + die Änderungen, zugänglich für jede Kontrolle durch die Gebietskörperschaft oder den Rechnungshof.
Anfechtbares Audit Trail
Jede Vereinbarung wird mit einem PDF-Beweis geliefert: Identität der Unterzeichner, qualifizierter Zeitstempel, SHA-256-Hash, SMS-OTP, IP. Anfechtbar im Fall von Streitigkeiten über die Konformität der Fondsverwaltung, die Einhaltung von Zielen oder die Ordnungsmäßigkeit der Zahlung.
Verfahren in 4 Schritten
Von der Vorbereitung zur rechtlichen Archivierung in weniger als 5 Minuten.
1. Die Vereinbarung vorbereiten
Laden Sie Ihren Entwurf hoch oder verwenden Sie eine Vorlage (CPO, Sponsoring, operationale Partnerschaft). Obligatorische Angaben: Gegenstand, präzise Ziele, gewährte Mittel, Laufzeit, Zahlungsmodalitäten, Bewertungsindikatoren, Kontrollmodalitäten, Kündigungsbedingungen.
2. Unterzeichner hinzufügen
Gesetzlicher Vertreter des Verbands (Präsident) + Vertreter des Partners (Bürgermeister, Präsident der Gebietskörperschaft, Direktor der Stiftung, Sponsor). Für Vereinbarungen mit 3 oder mehr Parteien alle Co-Financiers hinzufügen.
3. eIDAS-Stufe wählen
Fortgeschrittene Signatur (AES) empfohlen: Identitätsprüfung per SMS-OTP, eindeutiges Zertifikat pro Unterzeichner, qualifizierter Zeitstempel. Kompatibel mit den Anforderungen öffentlicher Gebietskörperschaften und Stiftungen.
4. Durchführen
Die finalisierte Vereinbarung + Audit Trail werden 10 Jahre archiviert. Die Subventionszahlung kann gemäß dem Zahlungsplan erfolgen. Eventuelle Änderungen werden wie die ursprüngliche Vereinbarung unterzeichnet.
Häufig gestellte Fragen
- Kann eine Vereinbarung zur Partnerschaft von Verbänden elektronisch unterzeichnet werden?
- Ja, ohne Einschränkung. Gesetz 2014-856 schreibt keine handschriftliche Unterzeichnung vor. Art. 1366 BGB erkennt der elektronischen Schrift die gleiche Beweiskraft an. Die fortgeschrittene Signatur von Certyneo erfüllt die Beweisanforderungen.
- Akzeptieren öffentliche Gebietskörperschaften elektronische Signaturen?
- Ja, zunehmend. Große Gebietskörperschaften (Regionen, Metropolen, Departements) akzeptieren fortgeschrittene Signaturen (AES), um Fristen zu verkürzen. Kleine Gemeinden bevorzugen möglicherweise immer noch das Papierformat — erkundigen Sie sich bei Ihrer Partnergebietskörperschaft.
- Wie erfüllt man die Kontrollpflichten bei der Subventionsverwaltung?
- Art. L1611-4 des CGCT schreibt vor, dass der Verband den Bericht über die Verwendung der Subvention innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres vorlegen muss. Dieser Bericht kann elektronisch vom Schatzmeister und dem Rechnungsprüfer (>153k€) unterzeichnet und mit der ursprünglichen Vereinbarung archiviert werden.
- Welche Signaturstufe für eine mehrjährige CPO?
- Fortgeschrittene Signatur (AES) empfohlen angesichts der finanziellen Auswirkungen (mehrjährige Subvention, Kontrolle durch Rechnungshof). Sie bietet die Zuverlässigkeitsvermutung (Art. 1367 BGB) anfechtbar ohne weitere Nachweise.
- Berechtigt eine Sponsoringvereinbarung zu Steuervergünstigungen?
- Ja — für Sponsorunternehmen (Art. 238 bis CGI: 60 % der Spende bis 0,5 % des Umsatzes) oder Einzelperson (Art. 200 CGI: 66 % der Spende bis 20 % des Einkommens). Der Verband muss eine Spendenbescheinigung ausstellen — Certyneo ermöglicht auch deren elektronische Unterzeichnung.
- Wie lange muss eine Vereinbarung aufbewahrt werden?
- Mindestens 10 Jahre nach Beendigung der Vereinbarung (Art. L1611-4 CGCT). Für Vereinbarungen mit europäischen Finanzierungen (FSE, FEDER) Aufbewahrung bis zu 10 Jahren nach Programmabschluss. Certyneo archiviert automatisch.
- Kann eine Vereinbarung durch elektronisch unterzeichnete Änderungsverträge geändert werden?
- Ja — Änderungsverträge (Änderung des Gegenstands, der Mittel, Verlängerung) werden wie die ursprüngliche Vereinbarung unterzeichnet, mit fortgeschrittener Signatur + qualifiziertem Zeitstempel. Der Änderungsvertrag wird im gleichen Ordner wie die Vereinbarung archiviert.
- Ist eine elektronisch unterzeichnete Vereinbarung vor Gericht durchsetzbar?
- Ja — die französische Rechtsprechung erkennt die eIDAS-konforme elektronische Signatur an. Die Zuverlässigkeitsvermutung des Art. 1367 BGB macht die fortgeschrittene Signatur (AES) durchsetzbar, auch vor der Regionalkammer für Rechnungswesen im Falle einer Kontrolle der Zweckbindung von Subventionen.
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