Eine Aufhebungsvereinbarung online in 2 Minuten unterzeichnen
Aufhebungsvereinbarung für ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, elektronisch unterzeichnet mit derselben Rechtskraft wie eine schriftliche Vereinbarung. Konform mit den Artikeln L1237-11 ff. des französischen Arbeitsgesetzbuchs (Gesetz zur Modernisierung des Arbeitsmarktes vom 25. Juni 2008) und der eIDAS-Verordnung — fortgeschrittene Signatur empfohlen, Widerrufsrecht 15 Tage, Genehmigung durch DREETS innerhalb von 15 Arbeitstagen.
- Rechtlicher Rahmen
- Art. L1237-11 C. trav.
- Signaturzustand
- AES eIDAS empfohlen
- Rechtliche Archivierung
- 5 Jahre (Verjährung)
Was ist eine Aufhebungsvereinbarung?
Die Aufhebungsvereinbarung ist eine gütliche Form der Beendigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses (CDI), geschaffen durch das Gesetz vom 25. Juni 2008 und geregelt durch die Artikel L1237-11 bis L1237-16 des französischen Arbeitsgesetzbuchs. Sie setzt eine gegenseitige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraus, formalisiert durch eine Aufhebungsvereinbarung, die von beiden Parteien unterzeichnet ist. Die Vereinbarung eröffnet eine Widerrufsfrist von 15 Kalendertagen für jede Partei, muss dann aber von der DREETS (ehemals DIRECCTE) innerhalb von 15 Arbeitstagen genehmigt werden. Bei fehlender Einspruch ist die Genehmigung stillschweigend erteilt und das Arbeitsverhältnis endet am in der Vereinbarung vereinbarten Datum. Der Arbeitnehmer erhält eine spezifische Aufhebungsentschädigung (mindestens gleich der gesetzlichen Kündigungsentschädigung) und Arbeitslosenunterstützung (unter Bedingungen von France Travail).
Warum die Aufhebungsvereinbarung elektronisch unterzeichnen?
Identische Rechtskraft
Artikel 1366 des französischen Zivilgesetzbuches erkennt elektronische Schriftstücke mit derselben Beweiskraft wie Papierschriftstücke an. Die DREETS und Gerichte akzeptieren elektronisch unterzeichnete Vereinbarungen, sofern die Identifizierung der Parteien und die Integrität des Dokuments gewährleistet sind. Keine Bestimmung des Arbeitsgesetzbuchs verlangt eine handschriftliche Unterschrift für eine Aufhebungsvereinbarung.
Widerrufsfrist mit Zeitstempel
Die Widerrufsfrist von 15 Tagen beginnt am Tag nach der Unterzeichnung zu laufen. Die fortgeschrittene Signatur (AES) versieht den Unterschriftszeitpunkt mit einem präzisen Zeitstempel, was die Berechnung der Frist auf den Tag genau dokumentiert — nützlich bei Streitigkeiten über die Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens.
Rechtliche Archivierung enthalten
Die Aufhebungsvereinbarung muss 5 Jahre lang vorlegen können (Verjährungsfrist für arbeitsgerichtliche Ansprüche). Certyneo archiviert die unterzeichnete Vereinbarung + deren eIDAS-Audit Trail während dieser gesamten Dauer, abrufbar per Klick aus Ihrem Dashboard.
eIDAS-Audit Trail beweiskräftig
Jede Vereinbarung wird mit einem Nachweisdokument geliefert: Identität der Unterzeichner (Arbeitgeber + Arbeitnehmer), qualifizierter Zeitstempel, SHA-256-Hash, IP-Geolokalisierung, OTP-SMS-Verifizierung. Beweiskräftig vor dem Arbeitsgericht bei Streitigkeiten über das Einverständnis, die Widerrufsfrist oder die Entschädigung.
Eine Aufhebungsvereinbarung in 4 Schritten unterzeichnen
Vom Voraussprech bis zur DREETS-Genehmigung, in weniger als 5 Minuten für die Unterzeichnung.
1. Die Vereinbarung vorbereiten
Verwenden Sie das Formular Cerfa Nr. 14598*01 (herunterladbar auf service-public.fr) oder eine Vorlage gemäß Art. L1237-11: Identität der Parteien, spezifische Entschädigung, Enddatum des Vertrags, Hinweis auf die Widerrufsfrist von 15 Tagen.
2. Die Unterzeichner hinzufügen
Arbeitgeber (Vertreter oder bevollmächtigte Person) + Arbeitnehmer. Die Vereinbarung muss auch nach mindestens einem Voraussprech unterzeichnet werden. Jeder erhält einen sicheren personalisierten Link per E-Mail.
3. Das eIDAS-Niveau wählen
Fortgeschrittene Signatur (AES) empfohlen für Aufhebungsvereinbarungen: Identitätsverifizierung per OTP-SMS, eindeutiges Zertifikat pro Unterzeichner, qualifizierter Zeitstempel. Der exakte Zeitstempel ist entscheidend für die Berechnung der Widerrufsfrist.
4. Unterzeichnen, 15 Tage warten, an DREETS übermitteln
Jeder Unterzeichner unterzeichnet vom Telefon aus. Die Widerrufsfrist läuft 15 Kalendertage. Übermitteln Sie dann die unterzeichnete Vereinbarung an die DREETS über das Televerfahren TéléRC zur Genehmigung innerhalb von 15 Arbeitstagen.
Häufig gestellte Fragen
- Kann eine Aufhebungsvereinbarung elektronisch unterzeichnet werden?
- Ja, ohne Einschränkungen. Das Arbeitsgesetzbuch verlangt keine handschriftliche Unterschrift. Artikel 1366 des französischen Zivilgesetzbuches verleiht der elektronischen Signatur denselben Wert wie der Papiersignatur. Die DREETS akzeptiert seit 2019 elektronisch unterzeichnete Vereinbarungen über das Televerfahren TéléRC, sofern die Authentifizierung der Parteien gewährleistet ist.
- Welches Signaturzustand wählen: SES, AES oder QES?
- Für eine Aufhebungsvereinbarung ist die fortgeschrittene Signatur (AES) der empfohlene Standard. Sie bietet eine gestärkte Zuverlässigkeitsvermutung durch Identitätsverifizierung (OTP-SMS) und ein eindeutiges Zertifikat pro Unterzeichner — nützlich angesichts der finanziellen (Entschädigung) und rechtlichen (Verzicht auf Kündigung) Bedeutung. Die SES (einfache Signatur) ist akzeptabel, aber unteroptimal.
- Wie funktioniert die Widerrufsfrist von 15 Tagen?
- Die Frist von 15 Kalendertagen läuft ab dem Tag nach der Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien. Während dieser Frist kann jede Partei per Einschreiben mit Rückschein oder auf jede andere Weise, die den Nachweis des Datums erbringt, widerrufen. Die fortgeschrittene elektronische Signatur versieht die Unterschrift mit einem präzisen Zeitstempel, was die Berechnung der Frist sichert.
- Ist ein Voraussprech verpflichtend?
- Ja — Artikel L1237-12 des Arbeitsgesetzbuchs verlangt mindestens ein Voraussprech zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in dem die Modalitäten der Beendigung erörtert werden. Der Arbeitnehmer kann sich begleiten lassen (Berater oder Personalvertreter). Dieses Gespräch kann vor oder nach der Unterzeichnung der Vereinbarung stattfinden.
- Wie hoch ist die Aufhebungsentschädigung?
- Mindestens gleich der gesetzlichen Kündigungsentschädigung (1/4 Monat pro Betriebsjahr für die ersten 10 Jahre, 1/3 darüber — Art. R1234-2 C. trav.). Tarifverträge oder besondere Vereinbarungen können eine höhere Entschädigung vorsehen. Sie wird am in der Vereinbarung festgelegten Enddatum des Vertrags gezahlt.
- Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung?
- Ja, unter Bedingungen von France Travail: mindestens 6 Monate Beitragszahlung in den letzten 24 Monaten, Anmeldung als Arbeitsuchender usw. Die Aufhebungsvereinbarung eröffnet wie eine Kündigung Anspruch auf ARE, im Gegensatz zur freiwilligen Kündigung. Das ist der zentrale Vorteil für den Arbeitnehmer.
- Wie läuft die DREETS-Genehmigung ab?
- Nach Ablauf der Widerrufsfrist übermittelt die diligentere Partei die Vereinbarung an die DREETS über das Televerfahren TéléRC (Formular dematerialisiert). Die DREETS hat 15 Arbeitstage Zeit, um die Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens und das Fehlen von Einwilligungsmängeln zu überprüfen. Bei fehlender Antwort ist die Genehmigung stillschweigend erteilt. Die elektronisch unterzeichnete Vereinbarung wird von der DREETS akzeptiert.
- Ist die elektronisch unterzeichnete Vereinbarung vor dem Arbeitsgericht beweiskräftig?
- Ja — die französische Arbeitsjudikatur erkennt einstimmig die eIDAS-konforme elektronische Signatur an. Die fortgeschrittene Signatur (AES) genießt die Zuverlässigkeitsvermutung (Art. 1367 BGB): die elektronisch unterzeichnete Vereinbarung ist genauso beweiskräftig wie eine Papiervereinibarung, unter der Voraussetzung, dass bei Streitigkeiten über das Einverständnis oder das Verfahren der eIDAS-Audit Trail vorgelegt wird.
Weitere Informationen
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