Glossar-Begriff · T
Vertrauensvermittler (Trusted Third Party)
Definition
Ein Vertrauensvermittler ist ein neutraler und unabhängiger Akteur, dessen Aufgabe es ist, einen Austausch zwischen zwei Parteien abzusichern: Im Bereich der elektronischen Signatur bescheinigt er die Identität der Unterzeichner, versiegelt das Dokument, stempelt Aktionen zeitlich ab und bewahrt Beweise auf. Historisch spielten Notare diese Rolle für Papierdokumente. Im digitalen Bereich wird der Vertrauensvermittler durch die eIDAS-Verordnung in Form von Vertrauensdiensteanbietern (VDA/TSP) und ihrer qualifizierten Version (QTSP) formalisiert.
Zugehörige Leitfäden
Verwandte Begriffe
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