Glossar-Begriff · Q
QES (Qualifizierte Elektronische Signatur)
Definition
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES, Qualified Electronic Signature) ist die höchste von der eIDAS-Verordnung definierte Stufe. Sie ist in der gesamten Europäischen Union rechtlich gleichwertig mit einer handschriftlichen Unterschrift. Ihre Ausstellung erfordert: eine vorherige Identitätsprüfung, ein von einem QTSP ausgestelltes qualifiziertes Zertifikat und die Verwendung eines qualifizierten Signaturerstellungsgeräts (QSCD). Sie ist für elektronische Notarakte, bestimmte öffentliche Aufträge und sensible Verwaltungsverfahren erforderlich.
Zugehörige Leitfäden
Verwandte Begriffe
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