Glossar-Begriff · Q
QES (Qualifizierte elektronische Signatur)
Definition
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES, Qualified Electronic Signature) ist die höchste Stufe, die in der eIDAS-Verordnung definiert ist. Sie ist rechtlich einer handschriftlichen Unterschrift in der gesamten Europäischen Union gleichwertig. Ihre Ausstellung erfordert: eine vorherige Identitätsprüfung, ein von einem QTSP ausgestelltes qualifiziertes Zertifikat und die Verwendung eines sicheren Signaturerstellungsgeräts (QSCD). Sie ist für elektronische notarielle Urkunden, bestimmte öffentliche Aufträge und sensible Verwaltungsverfahren erforderlich.
Zugehörige Leitfäden
Verwandte Begriffe
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