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Glossar-Begriff · Q

QES (Qualifizierte Elektronische Signatur)

Definition

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES, Qualified Electronic Signature) ist die höchste von der eIDAS-Verordnung definierte Stufe. Sie ist in der gesamten Europäischen Union rechtlich gleichwertig mit einer handschriftlichen Unterschrift. Ihre Ausstellung erfordert: eine vorherige Identitätsprüfung, ein von einem QTSP ausgestelltes qualifiziertes Zertifikat und die Verwendung eines qualifizierten Signaturerstellungsgeräts (QSCD). Sie ist für elektronische Notarakte, bestimmte öffentliche Aufträge und sensible Verwaltungsverfahren erforderlich.

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