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Glossar-Begriff · Q

QES (Qualifizierte elektronische Signatur)

Definition

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES, Qualified Electronic Signature) ist die höchste Stufe, die in der eIDAS-Verordnung definiert ist. Sie ist rechtlich einer handschriftlichen Unterschrift in der gesamten Europäischen Union gleichwertig. Ihre Ausstellung erfordert: eine vorherige Identitätsprüfung, ein von einem QTSP ausgestelltes qualifiziertes Zertifikat und die Verwendung eines sicheren Signaturerstellungsgeräts (QSCD). Sie ist für elektronische notarielle Urkunden, bestimmte öffentliche Aufträge und sensible Verwaltungsverfahren erforderlich.

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