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Glossar-Begriff · C

Elektronisches Siegel

Definition

Das elektronische Siegel ist das Äquivalent der elektronischen Signatur für juristische Personen (Unternehmen, Behörden). Es garantiert die Herkunft und Integrität eines Dokuments, das im Namen einer Organisation ausgestellt wird, ohne einen identifizierten menschlichen Unterzeichner einzubeziehen. Die eIDAS-Verordnung anerkennt einfache, fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Siegel ebenso wie Signaturen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein elektronisches Siegel?

Das elektronische Siegel ist das Äquivalent der elektronischen Signatur für juristische Personen (Unternehmen, Behörden): Es garantiert Herkunft und Integrität eines im Namen einer Organisation ausgestellten Dokuments, ohne einen identifizierten menschlichen Unterzeichner einzubeziehen.

Was ist der Unterschied zwischen einem elektronischen Siegel und einer elektronischen Signatur?

Die elektronische Signatur bindet eine identifizierte natürliche Person, während das elektronische Siegel eine juristische Person — ein Unternehmen oder eine Behörde — bindet, ohne eine unterzeichnende Einzelperson zu benennen.

Hat das elektronische Siegel in Europa Rechtskraft?

Ja. Die eIDAS-Verordnung erkennt drei Stufen des elektronischen Siegels an — einfach, fortgeschritten und qualifiziert — ebenso wie die drei Stufen der elektronischen Signatur.

Hat ein qualifiziertes elektronisches Siegel dieselbe Rechtskraft wie eine qualifizierte Signatur?

Das qualifizierte elektronische Siegel genießt eine EU-weit anerkannte Vermutung der Integrität und Herkunft, bescheinigt aber die Verpflichtung einer Organisation und nicht die einer identifizierten Einzelperson — das ist der entscheidende Unterschied zur qualifizierten Signatur.

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