Glossar-Begriff · D
Distinguished Name (DN)
Definition
Der Distinguished Name (DN) ist die eindeutige Kennung eines Antragstellers in einem X.509-Zertifikat. Er besteht aus hierarchischen Attributen: CN (Common Name, Name des Inhabers), O (Organisation), OU (Organisationseinheit), C (Country, Land als ISO-Code) usw. — beispielsweise
CN=Jean Dupont, O=Certyneo, C=FR. Der DN des Unterzeichners ist in den Signatureigenschaften eines validierten PDF in Adobe Acrobat Reader sichtbar.Zugehörige Leitfäden
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