Glossar-Begriff · A
Elektronische beglaubigte Urkunde (AAE)
Definition
Die elektronische beglaubigte Urkunde (AAE) ist eine vom Notar errichtete, ausgefertigte und in digitaler Form gemäß Dekret Nr. 2005-973 vom 10. August 2005 aufbewahrte notarielle Urkunde. Der Notar setzt seine qualifizierte elektronische Signatur (Stufe QES, eIDAS) mittels eines befugten QSCD auf, und die Urkunde wird anschließend an die Plattform Real.not (Elektronisches Netzwerk der Notariatsurkunden) übermittelt. Die AAE hat die gleiche Beweiskraft und Vollstreckungskraft wie eine Papierurkunde: Sie stellt einen vollständigen Beweis ihres Inhalts dar und kann eine Pfändung ohne vorherigen Gerichtsbeschluss begründen. Immobilienverträge, Schenkungen, Unternehmensfusionen und Vollmachten für den Schutz zukünftiger Generationen gehören zu den Urkunden, die in elektronischer Form errichtet werden können. Certyneo unterstützt Notariate bei der Implementierung von Co-Signatur-Flüssen (Vorentwürfe, Verkaufsvollmachten) vor der Unterzeichnung der beglaubigten Urkunde beim Notar.
Zugehörige Leitfäden
Verwandte Begriffe
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