Die Beweiskraft einer elektronischen Signatur hängt davon ab, ob zwei Elemente vor Gericht belegt werden können: die sichere Identifikation der unterzeichnenden Person und die Integrität des Dokuments (Artikel 1366 des französischen Code civil).
Certyneo stellt für jede Signatur ein Audit-Zertifikat aus, das im PDF eingebettet ist und sämtliche technischen Nachweise bündelt:
- Identität der unterzeichnenden Person (E-Mail-Adresse, per Zwei-Kanal-OTP verifizierte Telefonnummer)
- Qualifizierter Zeitstempel für jede Aktion (Aufruf, Signatur, Ablehnung)
- Kryptografischer SHA-256-Fingerabdruck des Dokuments, der belegt, dass es seit der Signatur nicht verändert wurde
- IP-Adresse und grobe Geolokalisierung zum Zeitpunkt der Signatur
- Detailliertes Protokoll der Aufrufe, Erinnerungen und Aktionen am Umschlag
Dieses Beweisbündel ist in der französischen (Cass. civ. 1re, 6. April 2016; Cass. com., 13. März 2019) und europäischen Rechtsprechung anerkannt. Bei Urkunden mit Gegenzeichnung durch eine Anwältin oder einen Anwalt (elektronische Anwaltsurkunde) wird die Beweiskraft zusätzlich gestärkt — die Mandantschaft wird von jeder handschriftlichen Erklärung befreit.