Unterschreiben Sie ein Angebot für die Installation einer Photovoltaikanlage online in 2 Minuten
Angebot für die Installation einer Photovoltaikanlage (Eigenverbrauch, Volleinspeisung, Überschuss) online unterzeichnet mit voller Rechtskraft. Konform mit Verbraucherschutzgesetz L.121-21+, Erlass vom 1. Dezember 2015 (Öko-Konditionalität), AES eIDAS-Signatur, 10-jährige Archivierung gemäß Gewährleistung gegen versteckte Mängel.
- Rechtlicher Rahmen
- Verbraucherschutzgesetz L.121-21+ und Erlass zur Öko-Konditionalität
- Signaturebene
- AES eIDAS empfohlen
- Rechtliche Archivierung
- 10 Jahre + Dauer der Gewährleistung gegen versteckte Mängel
Was ist ein Angebot für die Installation einer Photovoltaikanlage?
Das Angebot für die Installation einer Photovoltaikanlage ist der Handelsvertrag, durch den ein RGE QualiPV-Installateur einem Kunden die Lieferung und Installation einer Photovoltaik-Solaranlage anbietet. Es muss das Verbraucherschutzgesetz einhalten (Art. L.121-21 und folgende für Haustürgeschäfte, L.111-1 für vorvertragliche Informationen), die erforderlichen rechtlichen Hinweise enthalten (AGB, Einzelpreis netto und brutto, geltende Mehrwertsteuer 10% oder 20%, Gewährleistung gegen versteckte Mängel, zweijährige Produktgarantie, Leistungsgarantie) und von der RGE QualiPV-Bescheinigung BEGLEITET sein (Erlass vom 1. Dezember 2015 — "Öko-Konditionalität"). Der Kunde hat ein Widerrufsrecht von 14 Tagen (Verbraucherschutzgesetz L.221-18), außer bei ausdrücklicher Anforderung vorzeitiger Ausführung.
Warum das Angebot für die Installation einer Photovoltaikanlage elektronisch unterzeichnen?
Signatur vor Arbeiten + Widerrufsrecht
Die zeitgestempelte elektronische Signatur beweist das GENAUE Datum der Angebotssignatur — Ausgangspunkt für die 14-Tage-Widerrufsfrist (Verbraucherschutzgesetzbuch L.221-18) und den Beginn der Öko-Konditionalität (vorangegangene RGE-QualiPV-Bescheinigung).
Zweiteiliger Prozess: Installateur + Kunde (+ Mitinhaber)
Unser zweiteiliger Prozess verwaltet Installateur + Kunde. Für verheiratete Paare in Gütergemeinschaft oder Miteigentümer wird der Ehepartner / Co-Eigentümer mit individueller SMS-OTP für jeden hinzugefügt. Das Angebot verpflichtet die Unterzeichner gesamtschuldnerisch.
10-Jahres-Archivierung nach Gewährleistungsanforderungen
Die Gewährleistung deckt in das Gebäude integrierte PV-Anlagen für 10 Jahre ab (Art. 1792 BGB). Certyneo archiviert das Angebot + eIDAS Audit Trail für 10 Jahre und stellt es bei Schaden, gerichtlicher Expertise oder Kundeneinspruch zur Verfügung.
eIDAS Audit Trail mit Beweiskraft
Jedes Angebot wird mit einem PDF-Nachweis geliefert: Identität RGE-Installateur + Kunde, qualifizierter Zeitstempel, SHA-256-Hash, IP-Geolokalisierung, SMS-OTP-Verifizierung. Kann gegen DGCCRF-Kontrollen, MaPrimeRénov' oder im Kundenstreit geltend gemacht werden.
Ein Photovoltaik-Installationsangebot in 4 Schritten signieren
Vom ersten Kundenkontakt bis zur verbindlichen Signatur sichert das Angebot die Transaktion in weniger als 5 Minuten.
1. PV-Angebot vorbereiten
Laden Sie Ihr detailliertes Angebot hoch: Installateur-Identität (SIRET, RGE QualiPV), Kunde, Baustelle-Adresse, kWc-Leistung, Marke/Modell der Module + Wechselrichter, Netto-/Bruttoprois, 10% MwSt., Gewährleistung, Leistungsgarantie, AGB.
2. Unterzeichner hinzufügen
RGE-QualiPV-Installateur + Kunde (+ Mitinhaber falls erforderlich). Für Haustürgeschäfte den schriftlichen Hinweis von Artikel L.221-9 des Verbraucherschutzgesetzbuches hinzufügen (ausdrückliche Zustimmung zum Angebot und zur 14-Tage-Widerrufsfrist).
3. eIDAS-Stufe wählen
AES (fortgeschritten) empfohlen für maximale Beweiskraft: SMS-OTP, qualifizierter Zeitstempel, SHA-256-Hash. Garantiert den Signaturzeitstempel — wesentliches Kriterium für die Widerrufsfrist und die MaPrimeRénov'-Öko-Konditionalität.
4. Signieren und Widerrufsrecht aktivieren
Jeder Unterzeichner signiert von seinem Telefon. Das finalisierte Angebot wird der Kundendatei + MaPrimeRénov'-Akte beigelegt. Qualifizierter Zeitstempel = Startpunkt der 14-Tage-Widerrufsfrist und Arbeitsbeginn nach Ablauf (außer ausdrücklicher Anforderung früher Ausführung).
Häufig gestellte Fragen
- Kann das Photovoltaik-Angebot elektronisch signiert werden?
- Ja, ohne Einschränkung. Das Verbraucherschutzgesetzbuch erlaubt elektronische Signaturen für Angebote (Art. L.221-13). Die fortgeschrittene eIDAS-Signatur (AES) genießt die Zuverlässigkeitsvermutung des Artikels 1367 des Zivilgesetzbuches — unverzichtbar, um das GENAUE Signaturdatum zu beweisen.
- Welche Widerrufsfrist nach der Unterzeichnung?
- 14 Kalendertage ab Unterzeichnung des Angebots (Verbraucherschutzgesetzbuch L.221-18), für Angebote, die aus der Ferne oder beim Haustürverkauf unterzeichnet wurden. Außer auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zur vorzeitigen Ausführung (selten bei PV, da der Kunde dann das Widerrufsrecht verliert).
- Welche MwSt. auf ein PV-Angebot anwenden?
- MwSt. 10% für PV-Anlagen mit Leistung ≤ 3 kWc in Hauptwohnungen > 2 Jahren (reduzierter Satz, Artikel 279-0 bis CGI). MwSt. 20% für Leistungen > 3 kWc, Neuanlagen, Gebäude für Dienstleistungen und Gesamtverkäufe. Die RGE QualiPV-Bescheinigung ist für die reduzierte MwSt. obligatorisch.
- Welche obligatorischen Angaben auf einem PV-Angebot?
- Identität des Installers (SIRET, RGE QualiPV), Kunde, Baustelle, detaillierte Beschreibung (Marken/Modelle Module + Wechselrichter), Leistung in kWc, Nettopreis und Bruttonpreis, MwSt., Gesamtpreis, Zahlungsbedingungen, Garantien (10 Jahre Mangelhaftung, 2 Jahre Gewährleistung, Leistung oft 20-25 Jahre), Ausführungsfrist, AGB, Hinweis auf Widerrufsrecht 14 Tage.
- Ist das Angebot nach Unterzeichnung bindend?
- Ja — das von beiden Parteien unterzeichnete Angebot wird zu einem verbindlichen Vertrag (Art. 1101 Zivilgesetzbuch). Spätere Änderungen = von beiden Parteien schriftlich unterzeichnete Nachtrag. Die eIDAS-Elektronische Signatur bietet die gleiche Bindungswirkung wie ein Papierangebot (Art. 1366 Zivilgesetzbuch).
- Wie lange ist ein PV-Angebot gültig?
- Obligatorische Angabe auf dem Angebot (oft 30-90 Tage). Danach verfällt das Angebot und muss erneuert werden (insbesondere um die Änderung des EDF OA Tarifs, der Modulpreise und der vierteljährlichen Überprüfung der Tarifordnung zu berücksichtigen).
- Muss das PV-Angebot den EDF OA Tarif nennen?
- Ja — für Anlagen mit Gesamtverkauf oder Überschusseinspeisung muss das Angebot den EDF OA Einspeisungstarif nennen, der zum vorgesehenen Inbetriebnahmetermin gültig ist (Tarifordnung S2 2026 oder später). Der Tarif ist am Datum der vollständigen Netzanschlussanfrage garantiert, nicht zur Unterzeichnung des Angebots.
- Was passiert im Fall einer Angebotsdispute?
- Zunächst Mediation über den Verbraucherschützer der Branche (FFB für das Bauwesen). Andernfalls gerichtliche Klage vor dem Gericht am Ort der Vertragserfüllung. Das eIDAS-Audit Trail (Datum, Unterzeichner, Hash) ist vor Gericht bindend und erleichtert die Lösung.
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Unterzeichnen Sie Ihr erstes Online-Photovoltaik-Installationsangebot
Kostenlos und unbegrenzt (5 Umschläge/Monat), ohne Kreditkarte. Konform mit dem Verbraucherschutzgesetz und eIDAS. Audit Trail und 10-Jahres-Archivierung (Zehnjahresgarantie) inbegriffen.