Zum Hauptinhalt springen
Certyneo
Energiegesetzbuch L.314-1+ · Tarifordnung S2 2026 · OA-Vertrag 20 Jahre

EDF OA-Kaufvertrag für Photovoltaik online in 2 Minuten unterzeichnen

Stromkaufvertrag für Photovoltaik (Volleinspeisung, Überschusseinspeisung, kollektive Eigenversorgung) online mit voller Rechtskraft unterzeichnet. Konform Energiegesetzbuch L.314-1 und Tarifordnung S2 2026, AES eIDAS-Signatur, Vertragslaufzeit 20 Jahre, angepasste Archivierung inbegriffen.

Rechtlicher Rahmen
Energiegesetzbuch L.314-1+ und Tarifordnung S2 2026
Signaturebene
AES eIDAS empfohlen
Rechtliche Archivierung
10 Jahre + Vertragsdauer OA 20 Jahre

Was ist ein EDF-OA-Kaufvertrag?

Der Kaufvertrag für Photovoltaikstrom, gemeinhin als EDF-OA-Vertrag (Kaufverpflichtung) bezeichnet, ist die Verpflichtung, durch die sich EDF Kaufverpflichtung (Tochterunternehmen von EDF, vom Staat benannter Käufer) verpflichtet, 20 Jahre lang den gesamten oder einen Teil des von einer Photovoltaikanlage erzeugten Stroms zu einem garantierten und indexierten Tarif zu kaufen. Drei Hauptmodelle: Gesamtverkauf (gesamte Produktion wird verkauft), Überschussverkauf (Eigenverbrauch + Überschussverkauf), kollektiver Eigenverbrauch (Dekret Nr. 2017-676 vom 28. April 2017, Aufteilung zwischen Verbrauchern im Radius von 2 km – Ausnahmeregelung bis 20 km in ländlichen Gebieten). Der Kauftarif wird durch die am Datum der vollständigen Netzanschlussanforderung geltende Tarifordnung festgelegt (S2 2026 für neue Verträge im 2. Halbjahr 2026).

Warum den EDF-OA-Kaufvertrag elektronisch unterzeichnen?

Von EDF OA seit 2019 akzeptiert

EDF OA akzeptiert seit 2019 Kaufverträge für Photovoltaikanlagen mit erweiterter Signatur (AES) eIDAS über sein Portal EDF OA Solaire. Artikel 1366 des Bürgerlichen Gesetzbuchs garantiert denselben Beweiskraft wie eine handschriftliche Signatur, was für eine 20-jährige Verpflichtung unerlässlich ist.

Dreiparteien: Eigentümer + Installateur + EDF OA

Der OA-Vertrag umfasst drei Parteien: Eigentümer (Produzent), RGE-QualiPV-Installateur (oft Bevollmächtigter für das Verfahren), EDF OA (Käufer). Unser Multi-Unterzeichner-Workflow verwaltet sequenzielle oder parallele Signaturen mit individueller OTP-SMS und qualifiziertem Zeitstempel.

Archivierung für 20 Jahre entsprechend OA-Vertragsdauer

Der OA-Vertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren (Tarifordnung). Certyneo archiviert den Vertrag + eIDAS-Audit-Trail für 10 Jahre (minimale gesetzliche Dauer) mit möglicher vertraglicher Verlängerung, um die gesamte OA-Vertragsdauer + 5 Jahre nach Ablauf abzudecken.

eIDAS Audit-Trail durchsetzbar

Jeder OA-Vertrag wird mit einem PDF-Beweis geliefert: Identität der Unterzeichner (Produzent + EDF OA + Installateur), qualifizierter Zeitstempel, SHA-256-Hash, IP-Geolokalisierung, OTP-SMS-Verifikation. Durchsetzbar gegenüber EDF OA bei Einspruch gegen Tarifbedingungen.

Unterzeichnung eines EDF-OA-Kaufvertrags in 4 Schritten

Vom Consuel bis zur EDF-OA-Inbetriebnahme sichert der Vertrag die Kette in weniger als 5 Minuten.

  1. 1. OA-Vertrag vorbereiten

    Laden Sie die nach Consuel-Inbetriebnahme vom Portal EDF OA Solaire generierte EDF-OA-Vorlage hoch: Identität Produzent + RGE-QualiPV-Installateur, Spitzenleistung, Typ (Gesamtverkauf, Überschuss, kollektiver Eigenverbrauch), anwendbarer Tarif (S2 2026).

  2. 2. Unterzeichner hinzufügen

    Erzeuger (Eigentümer) + EDF OA-Vertreter + Installateur (falls zutreffend). Für kollektive Eigenversorgung: PMO und Liste der Verbraucher hinzufügen. Jeder erhält einen per SMS-OTP gesicherten Email-Link.

  3. 3. eIDAS-Stufe wählen

    AES (fortgeschrittene Signatur) de facto obligatorisch für eine 20-Jahres-Verpflichtung: SMS-OTP, eindeutiges Zertifikat pro Unterzeichner, qualifizierter Zeitstempel, SHA-256-Hash. Vermutung der Zuverlässigkeit gemäß Artikel 1367 des Code civil.

  4. 4. Signieren und auf EDF OA Solaire aktivieren

    Jeder Unterzeichner unterzeichnet vom Telefon. Der finalisierte Vertrag wird dem Dossier im Portal EDF OA Solaire beigefügt und löst den Beginn des OA-Vertrags zum Consuel-Inbetriebnahmedatum aus.

Häufig gestellte Fragen

Kann der Photovoltaik-OA-Vertrag elektronisch unterzeichnet werden?
Ja, ohne Einschränkung seit 2019 über das Portal EDF OA Solaire. Das Energiegesetzbuch schreibt keine bestimmte Form für den OA-Vertrag vor. Die fortgeschrittene eIDAS-Signatur hat die Vermutung der Zuverlässigkeit nach Artikel 1367 des Code civil — unerlässlich für eine 20-Jahres-Verpflichtung.
Wie hoch ist der Photovoltaik-Einspeisungstarif im Jahr 2026?
Der Tarif wird durch die Tarifverordnung S2 2026 (zweites Halbjahr 2026) festgelegt, die vierteljährlich von der CRE (Commission de Régulation de l'Énergie) veröffentlicht wird. Für Anlagen ≤ 100 kWc mit Volleinspeisung etwa 10–13 c€/kWh je nach Leistung. Bei Überschusseinspeisung mit Eigenversorgung: Investitionsprämie + Überschusstarif. Tarif garantiert und über 20 Jahre indexiert.
Volleinspeisung, Überschusseinspeisung, kollektive Eigenversorgung: Was ist der Unterschied?
Volleinspeisung = 100% der Erzeugung an EDF OA verkauft, nur Einspeiseanschluss. Überschusseinspeisung = Eigenversorgung + Verkauf des Überschusses an EDF OA, Entnahme- und Einspeiseanschluss. Kollektive Eigenversorgung (Dekret 2017-676) = Erzeugung unter Verbrauchern in einem Umkreis von 2 km (20 km in ländlichen Gebieten) über eine PMO geteilt.
Wie lange läuft der EDF OA-Vertrag?
20 Jahre seit der Tarifverordnung von 2017 für Aufdach-Photovoltaik. Der Vertrag beginnt am von Consuel bescheinigten Inbetriebnahmedatum. Bei Ablauf besteht die Möglichkeit einer Verlängerung zum Marktpreis oder eines Wechsels zu einem anderen Käufer (Aggregator, alternativer Lieferant).
Welche EDF OA-Unterlagen werden mit dem Vertrag verlangt?
Consuel-Bescheinigung (Visa AC oder Visa Vert), RGE-QualiPV-Bescheinigung des Installateurs, Eigentumsnachweis oder Mietvertrag mit Genehmigung, Schaltschema, Lageplan, Angebot und bezahlte Rechnung, Netzanschlussvertrag Enedis (CRAE). Für kollektive Eigenversorgung: PMO-Vereinbarung + Teilnehmerliste.
Ist der Photovoltaik-Einspeisungstarif indexiert?
Ja, der Einspeisungstarif ist an den INSEE-Index der Erzeugerpreise industrieller Produkte (IPP) für den Bereich "Elektrizitätserzeugung und -verteilung" indexiert. Die Indexierung erfolgt jährlich zum Vertragsjubiläum. Dies sichert Schutz vor Inflation über 20 Jahre.
Kann der OA-Vertrag vor 20 Jahren gekündigt werden?
Ja, aber mit Einschränkungen. Auf Seite des Erzeugers: Kündigung möglich mit 1-jähriger Kündigungsfrist + Strafgebühr (anteilmäßig nach Betriebsdauer). Auf Seite von EDF OA: Kündigung nur im Fall schwerwiegender Verstöße (Betrug, persistente technische Nichtkonformität). In der Praxis läuft der Vertrag in 95% der Fälle bis zum Ende.
Was passiert nach Ablauf der 20 Jahre?
Bei Ablauf erlischt der OA-Vertrag. Der Erzeuger kann: (1) den Vertrag zu Marktkonditionen bei EDF OA verlängern, (2) einen neuen Vertrag mit einem alternativen Anbieter oder Aggregator abschließen, (3) zu 100% Eigenverbrauch wechseln. Die Kontinuität des Enedis-Netzanschlusses ist garantiert; nur der Stromabnahmevertrag ändert sich.

Siehe auch

Ihren ersten EDF OA-Stromabnahmevertrag online unterzeichnen

Kostenloses Dauerpaket (5 Umschläge/Monat), ohne Kreditkarte. Akzeptiert von EDF OA Solar, konform mit dem Energiegesetzbuch und eIDAS. Audit Trail und Archivierung für 10 Jahre (auf 20 Jahre erweiterbar) enthalten.