Photovoltaikanlage online in 2 Minuten abtreten
Abtretungsurkunde für Photovoltaikanlage (Verkauf mit Immobilie, isolierter Verkauf, Vertragsübertragung OA, Anschlussübertragung Enedis) online mit vollständiger Rechtskraft unterzeichnet. Konform mit Energiegesetzbuch L.315-3 und Bürgerliches Gesetzbuch 1582 ff., eIDAS AES-Signatur, 10 Jahre Archivierung inklusive.
- Rechtlicher Rahmen
- Energiegesetzbuch L.315-3 und Bürgerliches Gesetzbuch 1582+
- Signaturebene
- eIDAS AES empfohlen
- Rechtliche Archivierung
- 10 Jahre + Dauer der Vertragsübertragung OA
Was ist eine Abtretung einer Photovoltaikanlage?
Die Abtretung einer Photovoltaikanlage ist der Rechtsakt, durch den der Eigentümer einer PV-Anlage das Eigentum an der Anlage auf einen Käufer überträgt — typischerweise anlässlich eines Immobilienverkaufs (die Anlage folgt dem Gebäude, Prinzip der Verbindung Art. 552 BGB), aber auch möglich durch isolierte Abtretung (Verkauf der Anlage separat vom Gebäude, seltener). Die Abtretung führt zur Übertragung: (1) des Enedis-Anschlussvertrags (CRAE), (2) des EDF OA-Kaufvertrags (Energiegesetzbuch L.315-3 — automatische Übertragung auf Erklärung), (3) der noch zu zahlenden Eigenverbrauchsprämie, (4) der Gewährleistungen (Gewährleistung 10 Jahre, Modulhersteller 25 Jahre). Die Abtretungsurkunde wird zwischen Abtretender und Erwerbender unterzeichnet, mit Erklärung gegenüber Enedis und EDF OA innerhalb von 30 Tagen.
Warum die Abtretung der Photovoltaikanlage elektronisch unterzeichnen?
Automatische Übertragung des OA-Vertrags
Das Energiegesetzbuch L.315-3 sieht die automatische Übertragung des OA-Vertrags bei einem Eigentümerwechsel der Anlage vor. Keine Gebühren, einfache Erklärung gegenüber EDF OA innerhalb von 30 Tagen mit der Abtretungsurkunde. Die zeitgestempelte elektronische Signatur beweist das Abtretungsdatum gegenüber EDF OA.
Dreiteilig Zedent + Zessionar + Notar
Bei einer Abtretung im Zusammenhang mit einem Immobilienverkauf wird der Notar zur Validierung hinzugefügt. Bei einer isolierten Abtretung zweiteilig Zedent + Zessionar. Unser Multi-Unterzeichner-Ablauf verwaltet alle Konfigurationen mit individueller SMS-OTP pro Unterzeichner.
Archivierung 10 Jahre + Durchsetzbarkeit Enedis/EDF OA
Enedis und EDF OA können jederzeit die Vorlage der Abtretungsurkunde verlangen (bis zum Ende des 20-jährigen OA-Vertrags). Certyneo archiviert die Urkunde + eIDAS-Audit-Trail für 10 Jahre, mit One-Click-Zugriff zur Vorlage des Übertragungsnachweises.
Durchsetzbarer eIDAS-Audit-Trail
Jede Urkunde wird mit einem Nachweis-PDF geliefert: Identität Zedent + Zessionar + Notar falls erforderlich, qualifizierter Zeitstempel, SHA-256-Hash, IP-Geolokalisierung, SMS-OTP-Verifikation. Durchsetzbar gegenüber Enedis, EDF OA, der Steuerbehörde oder im Falle von Streitigkeiten.
Unterzeichnen Sie eine Photovoltaik-Anlage-Abtretung in 4 Schritten
Von der Zedent-Zessionar-Einigung bis zur EDF OA-Erklärung sichert die Urkunde die Übertragung in weniger als 5 Minuten.
1. Abtretungsurkunde vorbereiten
Laden Sie Ihre Vorlage hoch: Identität Zedent + Zessionar, genaue Bezeichnung der Anlage (Adresse, Leistung kWp, Enedis-Anschlussnummer, EDF OA-Vertragsnummer), Abtretnungspreis (isolierter Verkaufsfall) oder Integration in Immobilienverkaufspreis, Erklärung zur Garantieübertragung.
2. Unterzeichner hinzufügen
Zedent (aktueller Eigentümer) + Zessionar (Erwerber). Bei Abtretungen im Zusammenhang mit Immobilienverkauf: Notar zur Unterschrift und Validierung hinzufügen. Jeder erhält einen per SMS-OTP gesicherten E-Mail-Link.
3. eIDAS-Level wählen
AES (fortgeschritten) empfohlen für 20-jährige Übertragung (verbleibende OA-Vertragsdauer): SMS-OTP, qualifizierter Zeitstempel, SHA-256-Hash. Bei notariellen Abtretungen ist QES-Signatur (qualifiziert) möglich, wenn die Urkunde vor einem Notar ausgefertigt wird.
4. Unterzeichnen und bei Enedis + EDF OA erklären
Jeder Unterzeichner unterzeichnet von seinem Telefon. Die finalisierte Urkunde wird der Erklärung an Enedis (Anschlussübertragung) und EDF OA (OA-Vertragsübertragung + Prämie) beigefügt. Frist: 30 Tage ab Abtretung. eIDAS-Audit-Trail 10 Jahre lang aufbewahrt.
Häufig gestellte Fragen
- Kann die Abtretungsurkunde einer PV-Anlage elektronisch unterzeichnet werden?
- Ja, ohne Einschränkungen. Die fortgeschrittene eIDAS-Signatur (AES) profitiert von der Zuverlässigkeitsvermutung des Artikels 1367 des Zivilgesetzbuches. Für Abtretungen im Zusammenhang mit einem notariell beurkundeten Immobilienverkauf kann die QES-Signatur (qualifiziert) vom Notar verwendet werden.
- Wird der OA-Vertrag automatisch auf den Käufer übertragen?
- Ja — Energiegesetzbuch L.315-3: automatische Übertragung des OA-Vertrags auf den neuen Eigentümer der Anlage durch einfache Erklärung gegenüber EDF OA innerhalb von 30 Tagen nach der Abtretung. Keine Gebühren, der ursprüngliche Abnahmetarif bleibt für die Dauer von 20 Jahren gültig.
- Wird auch die Enedis-Netzanbindung übertragen?
- Ja — die CRAE (Netzanschlussvereinbarung für Eigenerzeugung von Strom) wird auf den neuen Eigentümer durch einfache Erklärung gegenüber Enedis übertragen. Keine Unterbrechung der Netzanbindung, Kontinuität der Stromerzeugung garantiert. Erforderliche Unterlagen: Abtretungsurkunde + Bankverbindung des neuen Inhabers.
- Was geschieht mit der noch zu zahlenden Eigenverbrauchsprämie?
- Die Prämie wird weiterhin an den EIGENTÜMER der Anlage zum Zeitpunkt der Auszahlung gezahlt (Energiegesetzbuch L.315-3). Bei Abtretung geht die verbleibende Prämie am Stichtag der effektiven Übertragung auf den Erwerber über. Dies sollte in der Abtretungsurkunde präzisiert werden, um Streitigkeiten zwischen Abtreter und Erwerber über die verbleibenden Tranchen zu vermeiden.
- Werden die Gewährleistungen übertragen?
- Gewährleistung für Mängel (Art. 1792 BGB): wird automatisch auf den neuen Eigentümer bis zum Ablauf von 10 Jahren übertragen. Herstellergarantie Module + Wechselrichter: wird übertragen, falls vom Hersteller vorgesehen (Regelfall). Leistungsgarantie: wird übertragen. Bewahren Sie die Garantiezertifikate auf, um sie dem Käufer zu übergeben.
- Wie ist die Besteuerung einer Abtretung einer PV-Anlage?
- Isolierte Abtretung einer Anlage (ohne Immobilienverkauf): steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn nach Gewerbebetrieb (Unternehmer) oder Freiberufler (Privatpersonen > 3 kWc). Abtretung im Rahmen eines Immobilienverkaufs: Immobilienveräußerungsgewinn (Artikel 150 U CGI), keine separate Besteuerung der PV. Konsultieren Sie einen Buchhalter für Spezialfälle.
- Muss der Erwerber den laufenden Wartungsvertrag annehmen?
- Nein — der Wartungsvertrag ist personal gebunden und wird nicht automatisch übertragen. Der Erwerber kann: (1) den bestehenden Vertrag durch tripartite Änderung übernehmen, (2) einen neuen Vertrag mit dem aktuellen Dienstleister abschließen, (3) mit einem anderen Dienstleister einen Vertrag abschließen. Dies sollte in der Abtretungsurkunde präzisiert werden.
- Was tun, wenn der Erwerber den OA-Vertrag ablehnt?
- Seltener Fall (der OA-Vertrag wird normalerweise als Vermögenswert betrachtet). Bei Ablehnung: Abbau der Anlage auf Kosten des Abtreter VOR dem Immobilienverkauf oder Beendigung des OA-Vertrags durch den Erwerber nach der Abtretung (mit 1 Jahr Kündigungsfrist + anteilige Strafgebühr). Dies sollte im Kaufvertrag berücksichtigt werden.
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