Elektronische Signatur für Hausverwalter
Komplette elektronische Signaturen-Lösung speziell für Hausverwalter von Eigentümergemeinschaften (hauptberuflich und ehrenamtlich). Digitalisieren Sie Hausverwalterverträge, Versammlungsprotokolle, Eigentümergemeinschaftsbeschlüsse, Vereinbarungen mit Dienstleistern, Arbeitsaufträge. Konform mit dem Gesetz vom 10. Juli 1965 (Eigentümergemeinschaftsstatus), dem ALUR-Gesetz (Standardvertrag für Hausverwalter), der Verordnung vom 25. März 2020 (Fernversammlungen dauerhaft), und der eIDAS-Verordnung — fortgeschrittene Signatur empfohlen, mehrere Eigentümergemeinschaften, 10 Jahre Archivierung.
- Rechtlicher Rahmen
- Gesetz 1965 · ALUR · Fernversammlungen
- Signaturstufe
- AES eIDAS empfohlen
- Rechtliche Archivierung
- 10 Jahre inbegriffen
Was kann ein Hausverwalter elektronisch signieren?
Der Hausverwalter einer Eigentümergemeinschaft ist der gemeinsame Bevollmächtigte der Eigentümer und für die Verwaltung des Gebäudes zuständig. Seine Tätigkeit erzeugt ein großes Volumen von Dokumenten zum Signieren: Hausverwaltervertrag (seit dem ALUR-Gesetz vom 24. März 2014 ein obligatorischer Standardvertrag), Versammlungsprotokolle (Gesetz vom 10. Juli 1965), Eigentümergemeinschaftsbeschlüsse, Vereinbarungen mit Dienstleistern (Instandhaltung, Hausmeister, Arbeiten), Arbeitsaufträge. Seit der Verordnung vom 25. März 2020 (ursprünglich Covid, dann dauerhaft), können Versammlungen der Eigentümergemeinschaft fern oder hybrid mit schriftlicher Abstimmung stattfinden — die elektronische Signatur des Protokolls durch den Versammlungsleiter, Schriftführer und Stimmzähler ist ohne Einschränkung zulässig. Für den Hausverwaltervertrag schreibt das ALUR-Gesetz genaue Angaben vor, aber keine bestimmte Form vor — die fortgeschrittene elektronische Signatur + qualifizierter Zeitstempel sind vollständig kompatibel.
Warum elektronisch signieren?
Fernversammlung der Eigentümergemeinschaft — enormer Gewinn
Die durch das ELAN-Gesetz dauerhaft gemachte Verordnung vom 25. März 2020 ermöglicht Fern- oder Hybridversammlungen. Keine physische Zusammenkunft aller Eigentümer mehr erforderlich. Schriftliche Abstimmung oder Videokonferenz + elektronische Signatur des Protokolls — Zeitersparnis von mehreren Wochen, Quorum leicht erreicht.
Hausverwaltervertrag konform mit dem ALUR-Gesetz
Das ALUR-Gesetz schreibt einen Standardvertrag mit genauen obligatorischen Angaben vor (Jahrespauschalgebühr, enthaltene Leistungen, zusätzliche Leistungen mit Gebühren). Unser Hausverwaltervertrag-Muster füllt die Angaben vor, elektronische Signatur der Eigentümer (Vorsitzender des Verwaltungsbeirats) in 2 Minuten.
Mehrere Eigentümergemeinschaften (bis zu 100+)
Bei großen Eigentümergemeinschaften muss das Protokoll vom Vorsitzenden, Schriftführer, Stimmzählern und idealerweise allen Eigentümern signiert werden. Certyneo verwaltet nativ Serien-Signaturen und Multi-Empfänger-Verteilung mit zeitgestempelter Empfangsbestätigung.
Audit-Trail, bindend vor Gericht der Eigentümergemeinschaft
Jedes Dokument wird mit einem Beweis-PDF geliefert: Identität der Unterzeichner durch OTP SMS verifiziert, qualifizierter Zeitstempel, SHA-256-Hash, IP. Bindend vor dem Gericht der Eigentümergemeinschaft im Fall von Anfechtung von Beschluss, Quorum oder Abstimmungsergebnis.
Verfahren in 4 Schritten
Von der Vorbereitung bis zur rechtlichen Archivierung in weniger als 5 Minuten.
1. Wählen Sie das zu signierende Dokument
Hausverwaltervertrag (ALUR-Gesetz), Versammlungsprotokoll (Gesetz 1965), außerordentlicher Beschluss, Vereinbarung mit Dienstleister, Arbeitsauftrag. Vorlagen mit obligatorischen ALUR-Gesetz-Angaben für den Hausverwaltervertrag vorgefüllt.
2. Unterzeichner hinzufügen
Für einen Hausverwaltervertrag: Vorsitzender des Verwaltungsbeirats (bevollmächtigt von der Versammlung). Für ein Versammlungsprotokoll: Versammlungsleiter + Schriftführer + Stimmzähler. Jeder erhält einen personalisierten sicheren Link mit OTP SMS.
3. Fortgeschrittene OTP SMS-Signatur
Identitätsverifizierung durch OTP SMS auf dem Telefon jedes Unterzeichners, eindeutiges Zertifikat, qualifizierter Zeitstempel. Konform mit Artikel 26 der eIDAS-Verordnung und der Verordnung vom 25. März 2020 zu Fernversammlungen.
4. Verteilung an Eigentümer
Das signierte Protokoll kann automatisch an alle Eigentümer verteilt werden (E-Mail-Benachrichtigung + PDF-Zugriff in ihrem Tresor). Audit-Trail 10 Jahre archiviert mit Zeitstempel der Empfangsbestätigungen.
Häufig gestellte Fragen
- Kann ein Hausverwaltervertrag elektronisch signiert werden?
- Ja. Das ALUR-Gesetz schreibt einen Standardvertrag mit genauen obligatorischen Angaben vor, schreibt aber keine bestimmte Form vor. Die fortgeschrittene Signatur (AES) von Certyneo erfüllt die Beweisanforderungen bei Streitigkeiten über Gebühren oder enthaltene Leistungen.
- Kann das Versammlungsprotokoll einer Eigentümergemeinschaft elektronisch signiert werden?
- Ja — die Verordnung vom 25. März 2020 hat ausdrücklich Fern- oder Hybridversammlungen mit elektronischer Signatur des Protokolls durch den Versammlungsleiter, Schriftführer und Stimmzähler zugelassen. Durch das ELAN-Gesetz dauerhaft gemacht, ist diese Möglichkeit nun permanent.
- Wie organisiert man eine Fernversammlung einer Eigentümergemeinschaft?
- Die Versammlung kann per Videokonferenz, Telefonkonferenz oder schriftliche Korrespondenz stattfinden (Art. 17-1 A Gesetz 1965). Die schriftliche Abstimmung verwendet ein digitalisiertes Formular, das jeder Eigentümer elektronisch signiert. Das Protokoll wird dann von der Versammlungsleitung mit fortgeschrittener Signatur signiert.
- Wer muss das Versammlungsprotokoll einer Eigentümergemeinschaft signieren?
- Der Versammlungsleiter + der Schriftführer + die Stimmzähler (üblicherweise 2). Der Hausverwalter ist KEIN Unterzeichner des Protokolls (er kümmert sich um die Erstellung und das Register). Certyneo verwaltet diese Multi-Unterzeichner-Konfiguration mit sequenziellem oder parallelem Ablauf.
- Welche Signaturebene für ein Protokoll einer Eigentümerversammlung?
- Fortgeschrittene Signatur (AES) empfohlen. Sie bietet die Vermutung der Zuverlässigkeit (Art. 1367 BGB) und erfüllt die Beweisanforderungen im Falle einer Anfechtung einer Beschlussfassung vor dem Landgericht.
- Wie lange müssen Protokolle von Eigentümerversammlungen aufbewahrt werden?
- Für die gesamte Dauer der Eigentümergemeinschaft + 5 Jahre nach Auflösung (in Anlehnung an die Verjährungsfrist). Das Register der Protokolle muss während der gesamten Tätigkeit der Eigentümergemeinschaft geführt werden. Certyneo archiviert automatisch jedes Protokoll + das Audit Trail während dieser Dauer.
- Sind elektronisch unterzeichnete Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft durchsetzbar?
- Ja — Beschlüsse, die in der Versammlung mit elektronisch unterzeichnetem Protokoll angenommen werden, sind für alle Eigentümer ab ihrer Mitteilung bindend (Art. 18 Dekret vom 17. März 1967). Die Frist von 2 Monaten für die Anfechtung läuft ab der Mitteilung, die auch elektronisch erfolgen kann.
- Wie wird das Protokoll den Eigentümern mitgeteilt?
- Das Protokoll muss jedem Eigentümer innerhalb eines Monats nach der Versammlung mitgeteilt werden (Art. 42 Gesetz 1965). Certyneo ermöglicht die automatische Mitteilung per E-Mail mit qualifiziertem Zeitstempel des Empfangs — eine gültige Alternative zum beglaubigten Schreiben (Rechtsprechung Cass. civ. 3e, 2019).
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