Verwaltungsvollmacht für Mietverwaltung online in 2 Minuten unterzeichnen
Verwaltungsvollmacht zwischen einer Immobilienagentur und einem Vermietereigentümer, elektronisch unterzeichnet mit derselben Rechtskraft wie eine papierne Vollmacht. Konform mit dem Hoguet-Gesetz (Nr. 70-9 vom 2. Januar 1970) und der eIDAS-Verordnung – empfohlene fortgeschrittene Signatur, Multi-Signatare (Ehepaar-Eigentümer, Bruchteilseigentum), 10-Jahre-Archivierung inbegriffen.
- Rechtlicher Rahmen
- Hoguet-Gesetz Nr. 70-9
- Signaturebene
- eIDAS AES empfohlen
- Legale Archivierung
- 10 Jahre inbegriffen
Was ist eine Verwaltungsvollmacht für Mietverwaltung?
Eine Verwaltungsvollmacht für Mietverwaltung ist ein Vertrag, durch den ein Vermietereigentümer einen Immobilienfachmann (Agentur, Vermögensverwalter) mit der laufenden Verwaltung eines oder mehrerer Mietobjekte beauftragt: Mietersuche, Mieteinzug, Verwaltung von Arbeiten, Steuererklärung, Rechtsstreitigkeiten. Sie wird durch das Gesetz Nr. 70-9 vom 2. Januar 1970 (sogenanntes "Hoguet-Gesetz") geregelt und unterliegt strengen Regeln: Maklerausweis G (Immobilienverwaltung), Finanzgarantie, Pflichtangaben, maximale Dauer und Kündigungsbedingungen.
Warum die Vollmacht elektronisch unterzeichnen?
Identische Rechtskraft
Artikel 1366 des Zivilgesetzbuches erkennt dem elektronischen Dokument dieselbe Beweiskraft wie dem papierten Dokument an, sofern die Person, von der es stammt, identifiziert werden kann und das Dokument unter Bedingungen aufbewahrt wird, die seine Integrität gewährleisten. Keine Hoguet-Entscheidung verlangt eine handschriftliche Signatur.
Multi-Signatare (Ehepaar, Bruchteilseigentum)
Wenn das Grundstück in Bruchteilseigentum oder Gemeinschaft ist, müssen alle Miteigentümer unterzeichnen, andernfalls droht teilweise Nichtigkeit. Unser Ablauf verwaltet sequenzielle oder parallele Signaturen: Jeder Unterzeichner erhält einen durch OTP-SMS gesicherten Einzellink und unterzeichnet in seinem eigenen Tempo.
10-Jahre-Archivierung inbegriffen
Artikel 72 der Verordnung vom 20. Juli 1972 verpflichtet den Immobilienmakler, Vollmachten 10 Jahre lang aufzubewahren. Certyneo archiviert automatisch die unterzeichnete Vollmacht + deren eIDAS-Audit-Trail während dieser gesamten Dauer, abrufbar per Klick von Ihrem Dashboard.
Bindender eIDAS-Audit-Trail
Jedes Mandat wird mit einem Beweis-PDF geliefert: Identität der Unterzeichner, qualifizierter Zeitstempel, SHA-256-Hash, IP-Geolokalisierung, OTP-SMS-Verifizierung. Kann bei Anfechtung bezüglich der Provision, Dauer oder übertragenen Befugnisse geltend gemacht werden.
Ein Verwaltungsmandat in 4 Schritten unterzeichnen
Von der Mandatsvorbereitung bis zur rechtlichen Archivierung in weniger als 5 Minuten.
1. Das Mandat vorbereiten
Laden Sie Ihr bestehendes PDF hoch oder verwenden Sie eine Vorlage, die dem Hoguet-Gesetz entspricht (Berufsausweis, Finanzgarantie, Dauer, Provisionen, begrenzt aufgelistete Befugnisse).
2. Unterzeichner hinzufügen
Immobilienmakler + Eigentümer. Bei Miteigentum oder Gemeinschaft fügen Sie alle Miteigentümer hinzu. Jeder erhält einen sicheren personalisierten Link per E-Mail.
3. eIDAS-Stufe wählen
Fortgeschrittene Signatur (AES) empfohlen: Identitätsverifizierung per OTP-SMS, eindeutiges Zertifikat pro Unterzeichner, qualifizierter Zeitstempel. Konform mit Artikel 26 der eIDAS-Verordnung.
4. Unterzeichnen und archivieren
Jeder Unterzeichner unterzeichnet von seinem Telefon oder Computer aus. Das finalisierte Mandat und das Beweis-PDF werden automatisch 10 Jahre archiviert und sind jederzeit abrufbar.
Häufig gestellte Fragen
- Kann ein Verwaltungsmandat elektronisch unterzeichnet werden?
- Ja, ohne Einschränkung. Das Hoguet-Gesetz schreibt keine handschriftliche Unterzeichnung vor: obligatorisch sind nur die Angaben in Artikel 1 des Dekrets vom 20. Juli 1972 (Berufsausweis, Finanzgarantie, Dauer, Gegenstand, Provision). Artikel 1366 des Zivilgesetzbuchs verleiht der elektronischen Signatur denselben Wert wie der Papiersignatur, sobald die Identifizierung des Unterzeichners und die Integrität des Dokuments gewährleistet sind.
- Welche Signatur-Stufe wählen: SES, AES oder QES?
- Für ein Verwaltungsmandat ist die fortgeschrittene Signatur (AES) der professionelle Standard. Sie bietet verstärkte Zuverlässigkeit durch Identitätsverifizierung (OTP-SMS) und eindeutiges Zertifikat pro Unterzeichner. QES ist dem authentischen Immobilienverkauf durch Notar vorbehalten; SES (einfache Signatur) ist für kleine Zusatzvereinbarungen ausreichend, aber für das Mandat selbst zu schwach.
- Was ist bei Miteigentum oder Miteigentümerschaften zu tun?
- Alle Miteigentümer müssen das Mandat unter Androhung teilweiser Nichtigkeit unterzeichnen (Art. 815-3 Zivilgesetzbuch). Certneyos Multi-Signatoren-Prozess verwaltet sequenzielle (einer nach dem anderen) oder parallele (alle gleichzeitig) Unterzeichnung. Jeder Unterzeichner erhält seinen persönlichen Link mit OTP-SMS auf seiner eigenen Nummer – keine Identifizierungsfreigabe.
- Wie lange muss das Mandat aufbewahrt werden?
- 10 Jahre ab Ende des Mandats, gemäß Artikel 72 des Dekrets Nr. 72-678 vom 20. Juli 1972. Certyneo speichert das unterzeichnete Mandat und seinen eIDAS-Audit-Trail während dieser gesamten Zeit kostenlos mit sofortigem Zugriff von Ihrem Dashboard zur Beantwortung von CCI- oder DGCCRF-Kontrollen.
- Welche sind die obligatorischen Angaben eines Verwaltungsmandats?
- Vollständige Identität der Parteien, Nummern der Berufskarte G des Maklers, Organismus und Betrag der Finanzgarantie, Dauer (maximal 30 Jahre bei Verwaltung), begrenzt aufgelistete Befugnisse, Zahlungsmodalitäten (Provisionsrate oder -betrag), Kündigungsbedingungen und Kündigungsfrist, Bestimmung der zuständigen Gerichtsbarkeit.
- Unterscheidet sich ein Verwaltungsmandat vom Verkaufsmandat?
- Ja – das Verwaltungsmandat (Karte G) betrifft die laufende Verwaltung eines vermieteten Grundstücks (Miete, Arbeiten, Steuern). Das Verkaufsmandat (Karte T) betrifft die Suche nach einem Käufer. Die rechtlichen Verpflichtungen, Provisionen und maximale Dauer sind unterschiedlich; ein Immobilienmakler muss die richtige Berufsausweis für jede Tätigkeit haben.
- Kann ein elektronisch unterzeichnetes Verwaltungsmandat gekündigt werden?
- Ja – die Kündigung folgt den gleichen Regeln wie bei einem Papiermandat: Einhaltung der im Vertrag festgelegten Kündigungsfrist (normalerweise 1 bis 3 Monate), Mitteilung per Einschreiben oder auf andere Weise im Mandat vorgesehen. Die Kündigung kann selbst elektronisch unterzeichnet und mit dem ursprünglichen Mandat archiviert werden.
- Ist die elektronisch unterzeichnete Vollmacht vor Gericht zulässig?
- Ja – die französische Rechtsprechung erkennt die eIDAS-konforme elektronische Signatur einstimmig an. Die Zuverlässigkeitsvermutung von Artikel 1367 des Zivilgesetzbuchs macht die fortgeschrittene Signatur (AES) ohne weiteren Nachweis geltend, sofern der eIDAS-Audit-Trail vor Gericht erbracht wird (Beweis-PDF automatisch von Certyneo bereitgestellt).
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