Elektronische Signatur für Immobilienverwalter und Mietverwalter
Elektronische Signataturlösung speziell für Immobilienverwalter und Mietverwalter mit Karte G. Digitalisieren Sie den gesamten Verwaltungszyklus — Verwaltungsmandat, Mietvertrag, Nachtrag, Kündigung, Mietanpassung, Nebenkostenabrechnung, Kontoauszug — mit eIDAS-Beweissicherung. Konform mit dem Hoguet-Gesetz (Nr. 70-9), der Verordnung vom 20. Juli 1972 und dem Gesetz vom 6. Juli 1989 über Mietverhältnisse. Fortgeschrittene Signatur empfohlen, digitales Mandatsregister, 10 Jahre Archivierung.
- Rechtlicher Rahmen
- Hoguet-Gesetz · Karte G
- Signaturstufe
- AES eIDAS empfohlen
- Rechtliche Archivierung
- 10 Jahre inklusive
Warum sollte ein Immobilienverwalter die Mietverwaltung digitalisieren?
Der Immobilienverwalter (oder Mietverwalter) mit professioneller Karte G verwaltet die Vermögenswerte seiner Auftraggeber in einem streng durch das Gesetz vom 2. Januar 1970 (Hoguet-Gesetz), seine Durchführungsverordnung vom 20. Juli 1972 und das Gesetz vom 6. Juli 1989 über Mietverhältnisse geregelten Rahmen. Im Gegensatz zum Makler ist seine Tätigkeit geprägt von wiederkehrenden Handlungen mit hohem Volumen: Verwaltungsmandaten, Ein- und Auszug von Mietern, Nachträgen, jährlichen Mietanpassungen (IRL), Nebenkostenausgleichen, Kündigungen, Quittungen und Kontoauszügen an die Eigentümer. Die Digitalisierung durch fortgeschrittene elektronische Signatur ermöglicht es, (1) jeden Mietablauf aus der Ferne ohne physischen Termin zu bearbeiten, (2) die Beweiskraft von an Formalitäten gebundene Akten (Mandat, Kündigung, Nachtrag) zu sichern, (3) ein konformes digitales Mandatsregister zu führen und alle Unterlagen 10 Jahre lang für jede Überprüfung durch die IHK oder Streitigkeiten mit einem Auftraggeber zu archivieren.
Warum elektronisch in der Mietverwaltung signieren?
Der gesamte Verwaltungszyklus digitalisiert
Verwaltungsmandat, Mietvertrag, Mietvertragsnachtrag, Kündigung für Verkauf oder Übernahme, IRL-Anpassung, Nebenkostenabrechnung, Bürgschaftsurkunde, Kontoauszug. Jeder Akt in der Beziehung Eigentümer ↔ Mieter ↔ Verwalter wird online mit seinem jeweiligen rechtlichen Rahmen unterzeichnet.
Wiederkehrende Volumina unter Kontrolle
Die Mietverwaltung erzeugt Dutzende von Akten pro Monat. Multi-Document-Envelopes und wiederverwendbare Vorlagen ermöglichen es, einen Mietvertrag + seine Anlagen (Energiepass, Risikoverzichnis, Informationsblatt) oder eine Serie von Anpassungsnachträgen in wenigen Minuten zu versenden, ohne Neueingabe.
Multi-Signatare Eigentümer / Mieter / Bürge
Die meisten Verwaltungsakte betreffen mehrere Parteien (Miteigentümer im Gemeinschaftseigentum, Mitbewohner, solidarischer Bürge). Der Arbeitsablauf handhabt sequenzielle oder parallele Unterzeichnung mit individuellem OTP-SMS pro Unterzeichner, einschließlich der handschriftlichen Signatur der Bürgschaft.
Mandatsregister und Audit Trail mit Beweiskraft
Jedes Verwaltungsmandat wird automatisch im Mandatsregister eingetragen (Art. 72 des Dekrets von 1972). Jede Urkunde wird mit einem PDF-Beweis geliefert — OTP-SMS-Identität, qualifizierter Zeitstempel, SHA-256-Hash — das bei einer Kontrolle durch die DGCCRF/CCI oder bei Rechtsstreitigkeiten mit einem Auftraggeber oder Mieter vorgelegt werden kann.
Verfahren in 4 Schritten
Vom Verwaltungsmandat bis zur Kontenabrechnung in weniger als 5 Minuten pro Urkunde.
1. Wählen Sie die Verwaltungsurkunde aus
Verwaltungsmandat, Wohnmietvertrag, Nachtrag zur IRL-Anpassung, Nebenkostenabrechnung, Kündigung, Bürgschaftsurkunde. Vorausgefüllte Muster, die dem Hoguet-Gesetz und dem Gesetz von 1989 entsprechen, mit gesperrten Pflichtangaben (Maklercard G, Dauer, Verwaltungshonorare).
2. Fügen Sie die Parteien hinzu
Eigentümer, Mieter, Bürge. Bei Gemeinschaftseigentum oder Wohngemeinschaft fügen Sie jeden Miteigentümer hinzu, sonst droht teilweise Ungültigkeit. Jeder erhält einen persönlichen sicheren Link mit OTP-SMS.
3. Fortgeschrittene Signatur mit OTP-SMS
Identitätsbestätigung per OTP-SMS, einzeiliges Zertifikat, qualifizierter Zeitstempel gemäß Artikel 26 der eIDAS-Verordnung. Die handschriftliche Bestätigung des Bürgen wird erfasst und im Workflow validiert.
4. Register, Archivierung und Abrechnung
Das Mandat wird im Mandatsregister eingetragen. Jede Urkunde und ihr Audit Trail werden 10 Jahre lang mit Beweiskraft archiviert und können für die Kontenabrechnung mit dem Eigentümer oder für jede CCI-Kontrolle exportiert werden.
Häufig gestellte Fragen
- Kann ein Verwaltungsmandat elektronisch unterzeichnet werden?
- Ja, ohne Einschränkungen. Keine Bestimmung des Hoguet-Gesetzes schreibt eine handschriftliche Unterzeichnung des Verwaltungsmandats vor. Artikel 1367 des französischen Zivilgesetzbuches erkennt Schriftstücken in elektronischer Form denselben Wert zu wie Papierdokumenten. Die fortgeschrittene Signatur (AES) erfüllt die Beweisanforderungen im Fall von Streitigkeiten über Honorare oder den Umfang des Mandats.
- Können Mietvertrag und seine Nachträge bei der Verwaltung elektronisch unterzeichnet werden?
- Ja. Das ELAN-Gesetz (2018) hat die Gültigkeit von elektronischen Mietverträgen bestätigt, und Nachträge (Mietanpassung, Mieterwechsel) unterliegen demselben Régime. Obligatorische Anlagen (Energieausweis, Risikobericht, Informationsschreiben zum Gesetz von 1989) können in demselben Umschlag unterzeichnet werden.
- Wie wird die jährliche Mietanpassung (IRL) gehandhabt?
- Die Mietanpassung nach dem Referenzmietzinsindex (IRL) führt zu einem unterzeichneten Nachtrag oder einer Mitteilung. Sie erstellen einen Standardnachtrag, versenden ihn zur fortgeschrittenen Unterzeichnung an den Mieter, und der qualifizierte Zeitstempel datiert das Inkrafttreten genau. Alles wird für die Kontenabrechnung archiviert.
- Kann eine Kündigung (für Verkauf oder Eigennutzung) per elektronischer Signatur zugestellt werden?
- Die vom Vermieter erteilte Kündigung muss das Formalverfahren von Artikel 15 des Gesetzes von 1989 einhalten (Zustellung per Gerichtsvollzieher, Einschreiben mit Rückschein oder persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung). Die elektronische Signatur sichert die Vorbereitung und Unterzeichnung der Urkunde durch den Auftraggeber; der gesetzlich vorgeschriebene Zustellungsweg (LRAR/Gerichtsvollzieher) bleibt für die Berechnung der Fristen maßgebend.
- Wie führt man ein konformes digitales Mandatsregister?
- Artikel 72 des Dekrets vom 20. Juli 1972 schreibt ein Mandatsregister mit fortlaufender Nummerierung vor. Jedes Verwaltungsmandat wird automatisch nach der chronologischen Reihenfolge der Unterzeichnung nummeriert, mit Speicherung der PDF + Audit Trail und konformer Excel-Export für alle CCI-Kontrollen.
- Welches Unterzeichnungsniveau für Verwaltungsakte in der Vermietung?
- Fortgeschrittene Signatur (AES) wird angesichts der Risiken empfohlen (Verwaltungshonorare, Verpflichtungen des Vollmachtgebers, Quittierung). Sie bietet die Zuverlässigkeitsvermutung (Art. 1367 BGB) ohne weitere Nachweisverpflichtung, vorbehaltlich der Vorlage des eIDAS-Audit-Trails.
- Wie lange müssen Mandate und Verwaltungsakte aufbewahrt werden?
- 10 Jahre für Mandate (Art. 72 Dekret von 1972) und Buchungsdokumente der Verwaltung. Certyneo archiviert automatisch jeden Akt + seinen Audit Trail für diesen Zeitraum, abrufbar mit einem Klick für die Rechenschaftslegung oder jede Kontrolle.
- Sind elektronisch unterzeichnete Verwaltungsakte vor Gericht durchsetzbar?
- Ja — die französische Rechtsprechung anerkennt einstimmig die eIDAS-konforme elektronische Signatur. Die Zuverlässigkeitsvermutung aus Art. 1367 BGB macht die fortgeschrittene Signatur (AES) ohne weitere Nachweisverpflichtung durchsetzbar, vorbehaltlich der Vorlage des eIDAS-Audit-Trails, der automatisch von Certyneo bereitgestellt wird.
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