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Der Privatdarlehensvertrag regelt die Gewährung eines Darlehens zwischen Privatpersonen, etwa innerhalb der Familie, unter Freunden oder Bekannten. Rechtsgrundlage sind die §§488 ff. BGB (Darlehensvertrag), die im Kern die Pflicht des Darlehensgebers zur Überlassung des Geldbetrags und die Pflicht des Darlehensnehmers zur Rückzahlung sowie zur Zahlung eines etwaigen vereinbarten Zinses regeln. Zwischen Privatpersonen besteht keine gesetzliche Formvorschrift — ein Darlehensvertrag kann grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden. Die Schriftform ist jedoch dringend zu empfehlen, um im Streitfall den Nachweis über Darlehenssumme, Zinssatz und Rückzahlungsmodalitäten führen zu können. Wichtig: dieses Muster ist für Darlehen zwischen Privatpersonen konzipiert. Vergibt eine der Parteien gewerbsmäßig Darlehen oder handelt es sich beim Darlehensnehmer um einen Verbraucher gegenüber einem Unternehmer, gelten stattdessen die strengeren Vorschriften der §§491 ff. BGB (Verbraucherdarlehensvertrag) mit Pflichtangaben, Schriftform und Widerrufsrecht. Wann zu verwenden: bei einem Geldverleih zwischen Privatpersonen, etwa zur Unterstützung eines Familienmitglieds, zur Zwischenfinanzierung oder unter Freunden, wenn Klarheit über die Rückzahlungsmodalitäten gewünscht wird. Parteien: der Darlehensgeber und der Darlehensnehmer, beide natürliche Personen. Wesentliche Klauseln: die Darlehenssumme, die Auszahlungsmodalität, der Zinssatz (falls vereinbart — ein Darlehen kann auch zinslos gewährt werden), der Rückzahlungsplan (Einmalzahlung oder Ratenzahlung), die Kündigungsmöglichkeiten (§488 Abs. 3 BGB: bei unbestimmter Laufzeit 3 Monate Kündigungsfrist), sowie gegebenenfalls Sicherheiten. Steuerliche Hinweise: Ein zinsloses oder deutlich unter dem Marktzins verzinstes Darlehen zwischen nahestehenden Personen kann im Einzelfall schenkungsteuerliche Relevanz haben (Zinsvorteil als steuerpflichtige Schenkung), insbesondere bei größeren Summen und langer Laufzeit. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine steuerliche Beratung. Häufige Fehler: das Fehlen einer schriftlichen Vereinbarung (erschwert den Nachweis im Streitfall erheblich), eine unklare Rückzahlungsregelung, sowie das Übersehen möglicher schenkungsteuerlicher Folgen bei zinslosen Darlehen zwischen nahen Angehörigen.
Name des Darlehensgebers
Anschrift des Darlehensgebers
Name des Darlehensnehmers
Anschrift des Darlehensnehmers
Darlehenssumme
Datum der Auszahlung
Jährlicher Zinssatz (leer lassen für zinsloses Darlehen)
Art der Rückzahlung
Einmalige Rückzahlung oder Ratenzahlung.
Rückzahlungsdatum bzw. Laufzeitende
Höhe der monatlichen Rate (falls Ratenzahlung)
Vereinbarte Sicherheiten (falls vorhanden)
Datum der Vertragsunterzeichnung
Einmalige Rückzahlung oder Ratenzahlung.