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Certyneo
Leitfaden Rechtsgültigkeit

Die Handschriftsignatur gescannt

Aktualisiert am

Das Einfügen eines Bildes einer Handschriftsignatur in ein Dokument ist eine häufige Praxis — aber ihre Rechtsgültigkeit ist schwach und leicht anfechtbar. Hier erfahren Sie, was das Recht besagt, warum eine gescannte Signatur nicht gleichzusetzen ist mit einer elektronischen Signatur, und was die echte konforme Alternative ist.

Was ist eine gescannte handschriftliche Signatur?

Eine gescannte handschriftliche Signatur (oder «digitalisierte Signatur») ist ein Bild Ihrer papiergestützten Signatur — fotografiert oder gescannt —, das in ein Dokument eingefügt wird, meistens in ein PDF oder eine Word-Datei. Das Dokument bleibt eine normale Datei: Es wurde nur ein Bild hinzugefügt.

Dies unterscheidet sich grundlegend von einer elektronischen Signatur im Sinne der eIDAS-Verordnung, die auf einem technischen Verfahren basiert, das die Signatur mit dem Unterzeichner verbindet und die Integrität des Dokuments gewährleistet.

Welchen Rechtswert hat eine gescannte Signatur?

Nach französischem Recht hat eine elektronische Schrift die gleiche Beweiskraft wie Papier, vorausgesetzt, dass der Autor zuverlässig identifiziert wird und das Dokument unter Bedingungen aufbewahrt wird, die seine Integrität gewährleisten (Artikel 1366 des Code civil). Die Signatur selbst muss das Ergebnis eines zuverlässigen Identifizierungsverfahrens sein, das ihre Verbindung zum Dokument garantiert (Artikel 1367 des Code civil).

Ein einfaches eingefügtes Bild erfüllt keinen dieser beiden Bedingungen zuverlässig: Es gibt keinen Beweis dafür, dass der Unterzeichner es angebracht hat, und das Bild kann kopiert und auf einem anderen Dokument wiederverwendet werden. Eine gescannte Signatur kann höchstens als Anfangsbeweis dienen, wird aber vor Gericht leicht angefochten.

Keine zuverlässige Identifizierung des Unterzeichners: Das Bild kann von jedem angebracht werden.
Keine Integritätsgarantie: Das Dokument kann danach ohne Spuren geändert werden.
Wiederverwendbar: Das Signaturbild kann auf andere Dokumente kopiert werden.
Keine Zeitstempel oder Audit-Trail: Es ist unmöglich, Datum und Kontext zu beweisen.
Ungünstige Beweislast: Im Falle einer Anfechtung müssen Sie die Authentizität beweisen.

Die echte Alternative: elektronische Signatur

Die elektronische Signatur (eIDAS) behebt genau die Schwächen der gescannten Signatur. Sie verbindet die Signatur mit dem Unterzeichner durch Authentifizierung (OTP E-Mail/SMS), versiegelt die Integrität des Dokuments und erstellt einen zeitgestempelten Audit-Trail — alles ist vor Gericht durchsetzbar.

Je nach Anforderung wählt man das passende Niveau: einfach (SES), fortgeschritten (AES, der empfohlene Standard) oder qualifiziert (QES, rechtliches Äquivalent der handschriftlichen Signatur). In allen Fällen erhält man einen wesentlich solideren Beweis als ein gescanntes Bild.

Identifizierung des Unterzeichners durch Authentifizierung (OTP E-Mail oder SMS).
Dokumentintegrität garantiert und nach der Signatur überprüfbar.
Zeitstempel und Audit-Trail (Identität, IP, Datum) mit Beweiskraft.
eIDAS-Nachweisdatei wird automatisch generiert.
Konformität mit eIDAS und BGB (Artikel 1366 und 1367).

Von der eingescannten Signatur zur elektronischen Signatur

Mit Certyneo ersetzen Sie das eingescannte Bild durch eine echte elektronische Signatur in wenigen Minuten: Importieren Sie Ihr PDF, platzieren Sie die Signaturfelder, senden Sie den Link an die Unterzeichner. Jeder authentifiziert sich und unterzeichnet auf dem Computer oder Mobilgerät, ohne ein Konto zu erstellen.

Das unterzeichnete Dokument und seine eIDAS-Nachweisdatei werden mit einem Zeitstempel versehen und archiviert. Sie erhalten einen robusten Nachweis dort, wo die eingescannte Signatur nur ein anfechtbares Bild hinterließ.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine eingescannte Signatur rechtlich gültig?

Sie ist nicht verboten und kann als Anfangsbeweis dienen, hat aber geringe rechtliche Aussagekraft: Sie garantiert weder die zuverlässige Identifizierung des Unterzeichners noch die Integrität des Dokuments (Artikel 1366 und 1367 BGB). Sie ist im Falle eines Streits leicht anfechtbar.

Wo liegt der Unterschied zwischen einer eingescannten Signatur und einer elektronischen Signatur?

Eine eingescannte Signatur ist einfach ein Bild, das auf ein Dokument geklebt wird. Eine elektronische Signatur (eIDAS) ist ein Verfahren, das die Signatur mit dem Unterzeichner verbindet, die Integrität des Dokuments garantiert und einen Audit-Trail mit Zeitstempel erzeugt — viel aussagekräftiger.

Ist eine eingescannte Signatur vor Gericht zulässig?

Sie ist als Beweismittel zulässig, hat aber geringe Beweiskraft: Im Falle einer Anfechtung muss derjenige, der sich darauf beruft, ihre Authentizität beweisen. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur bietet einen deutlich stärkeren Nachweis.

Kann ich meine eingescannte Signatur in eine elektronische Signatur umwandeln?

Ja. Anstatt ein Bild einzufügen, importieren Sie Ihr Dokument in Certyneo und lassen es elektronisch unterzeichnen: Der Unterzeichner authentifiziert sich, das Dokument wird versiegelt und mit einem Zeitstempel versehen, und eine eIDAS-Nachweisdatei wird generiert.

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