RGPD in HR: Verarbeitung von Mitarbeiterdaten
Die RGPD verpflichtet HR-Abteilungen zu strikten Pflichten bei der Verarbeitung von Mitarbeiterpersonaldaten. Erfahren Sie, wie Sie diese konkret erfüllen können.
Die Einführung einer Lösung für elektronische Signaturen wirft mehrere DSGVO-Fragen auf: Wo werden die Daten gehostet? Wer kann darauf zugreifen? Gibt es ein Cloud-Act-Risiko? Dieser Leitfaden beantwortet diese Fragen und erklärt, wie Sie eine DSGVO-konforme Signaturbeschaffungslösung für Ihre Organisation wählen.
Eine Plattform für elektronische Signaturen verarbeitet mehrere Kategorien personenbezogener Daten.
Die DSGVO schreibt vor, dass personenbezogene Daten nur in Länder transferiert werden dürfen, die ein angemessenes Schutzniveau bieten, oder unter angemessenen Garantien (SCCs, BCRs). Bei Signaturbeschaffungslösungen bedeutet dies:
Der Cloud Act (2018) ermöglicht es amerikanischen Behörden, auf von Unternehmen amerikanischen Rechts gehostete Daten zuzugreifen, selbst wenn diese in Europa gespeichert sind. DocuSign, Adobe Sign und Dropbox Sign sind amerikanische Unternehmen, die dem Cloud Act unterliegen. Certyneo ist ein französisches Unternehmen und unterliegt nicht dieser Extraterritorialität.
| Solution | Cloud-Act-Risikostufe nach Lösung |
|---|---|
| Certyneo | Kein Risiko — französisches Unternehmen |
| Yousign | Kein Risiko — französisches Unternehmen |
| DocuSign | Verbleibendes Risiko — amerikanisches Unternehmen |
| Adobe Acrobat Sign | Verbleibendes Risiko — amerikanisches Unternehmen |
| Dropbox Sign | Verbleibendes Risiko — amerikanisches Unternehmen |
Die Verarbeitung von Daten durch eine Signaturbeschaffungslösung muss auf einer gültigen Rechtsgrundlage beruhen (Vertrag, berechtigtes Interesse oder Einwilligung). Mit dem Signaturbeschaffungsanbieter muss ein Data Processing Agreement (DPA) geschlossen werden. Certyneo bietet ein DSGVO-konformes DPA, das elektronisch signierbar ist und die Anforderungen von Artikel 28 der DSGVO erfüllt.
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