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Glossar-Begriff · I

eIDAS-Interoperabilität

Definition

Die eIDAS-Interoperabilität bezeichnet die gegenseitige Anerkennung digitaler Identitäten und elektronischer Signaturen zwischen EU-Mitgliedstaaten, wie sie durch die eIDAS-Verordnung (Artikel 6 und 25) vorgeschrieben ist. Ein qualifiziertes Zertifikat, das von einem Vertrauensdiensteanbieter (TSP) ausgestellt wurde und auf der Vertrauensliste eines Mitgliedstaats aufgeführt ist, wird automatisch in allen anderen Mitgliedstaaten als gültig anerkannt — ohne zusätzliche Maßnahmen. Diese Interoperabilität deckt die Ebenen AES und QES ab. Die Verordnung eIDAS 2.0 (EU 2024/1183) erweitert diesen Mechanismus auf das EUDI-Portemonnaie (Europäische digitale Identität), das für 2026 geplant ist.

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