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Elektronische Signatur für Versicherungsunternehmen

Versicherungsverträge, Schadensmeldungen, Beitrittsformulare: Elektronische Signatur in der Versicherung.

Redaktion Certyneo3 Min. Lesezeit

Aktualisiert am

Redaktion Certyneo

Redakteur — Certyneo · Über Certyneo

Digitalisation des processus administratifs — équipe en réunion de travail

Eine Branche mit hohem Vertragsvolumen

Die Versicherungsbranche bearbeitet Millionen von Verträgen pro Jahr: Vertragsabschluss, Verlängerung, Nachträge, Schadenmeldungen. Die Digitalisierung dieser Abläufe ist eine strategische Herausforderung – kürzere Abschlusszeiten, besseres Kundenerlebnis, geringere Verwaltungskosten.

Häufig signierte Dokumente

  • Versicherungsvertrag (Vertragsabschluss)
  • Beitrittserklärung (Krankenzusatz- und Vorsorgeversicherungen)
  • Nachtrag (Änderung der Deckung, Begünstigter)
  • SEPA-Mandat (Beitragseinzug)
  • Schadenmeldung
  • Zahlungsquittung (Entschädigung)
  • Vorvertragliches Informationsblatt (IDD)

Empfohlenes Signaturniveau

Für einen Versicherungsvertrag ist die fortgeschrittene elektronische Signatur (AES) der Standard. Sie bietet die notwendige Zwei-Faktor-Identifizierung, um die Einwilligung des Versicherungsnehmers nachvollziehbar zu machen.

Bei bestimmten Verträgen mit hoher Tragweite (Lebensversicherung mit Bestimmung eines Begünstigten) können die qualifizierte elektronische Signatur (QES) oder ein Video-KYC je nach Compliance.

Konformität mit ACPR und IDD

Die Richtlinie über den Versicherungsvertrieb (IDD) und die ACPR erwarten von Versicherern:

  • starke Identifizierung des Versicherungsnehmers
  • Nachvollziehbarkeit der Einwilligung (Prüfpfad)
  • langfristige Aufbewahrung der Unterlagen (mindestens 10 Jahre)
  • vorherige Übergabe der vorvertraglichen Dokumente

Die elektronische Signatur gemäß eIDAS erfüllt diese Anforderungen von Natur aus.

Operative Vorteile

  • Schneller Online-Vertragsabschluss: Vertrag in wenigen Minuten statt Tagen unterschrieben
  • Zentralisierte Schadenakte: Meldung + Anhänge + Signatur
  • Verbesserte Abschlussquote: weniger Abbrüche während des Abschlussprozesses
  • IT-Systemintegration: direkte Einspeisung in den Policenkern (Guidewire, Duck Creek, Sapiens)

Häufige Fehler

  • Das IDD-Informationsblatt in der Sendung vergessen
  • Die einfache elektronische Signatur (SES) für eine Lebensversicherung mit hohem Kapitalbetrag verwenden
  • Das Video-KYC bei Verträgen mit Geldwäscherisiko nicht aktivieren
  • Ausweisdokumente länger als notwendig speichern

Konkreter Fall: Abschluss einer Wohngebäudeversicherung

Ein digitaler Versicherer schließt täglich 200 Wohngebäudeverträge ab. Ablauf:

  1. Online-Erfassung durch den Interessenten (2 Min.)
  2. Vorabberechnung der Prämie
  3. Automatische Erstellung des Vertrags + IDD-Informationsblatt + SEPA-Mandat
  4. Versand per fortgeschrittener elektronischer Signatur (AES) (OTP per SMS)
  5. Unterschrift in weniger als 5 Minuten durch den Versicherungsnehmer
  6. Automatische Einspeisung in den Policenkern und Einzug des ersten Beitrags

Abschlussquote: +35 % im Vergleich zum bisherigen Papierprozess.

Wie Certyneo Ihnen hilft

Certyneo bietet ein speziell auf Versicherer und Makler zugeschnittenes Angebot: standardmäßig fortgeschrittene elektronische Signatur, optionale Video-KYC-Integration, Konformität mit DSGVO und eIDAS, Hosting zu 100 % in der EU (Deutschland), 10 Jahre Archivierung, Massenexport für ACPR-Audits.

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FAQ

Ersetzt die elektronische Signatur die IDD-Videoberatung?

Nein, es handelt sich um zwei getrennte Schritte. Die Signatur besiegelt die Einwilligung nach der Informationsphase.

Kann ein Nachtrag mit einer einfachen elektronischen Signatur (SES) unterschrieben werden?

Das hängt von der Tragweite ab. Bei einer wesentlichen Änderung der Deckung ist die fortgeschrittene elektronische Signatur (AES) vorzuziehen.

Ist das Video-KYC obligatorisch?

Nicht systematisch, aber erforderlich bei Verträgen mit hohem Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiko.

Aufbewahrungsdauer?

Mindestens 10 Jahre für Verträge, bei Lebensversicherungen oft 30 Jahre.

Muss der Begünstigte unterschreiben?

Nein, nur der Versicherungsnehmer. Der Begünstigte wird im Vertrag benannt.

Fazit

Die elektronische Signatur ist ein bedeutender Hebel für die Transformation von Versicherern: schnellerer Vertragsabschluss, vereinfachte ACPR-Konformität, modernisiertes Kundenerlebnis.

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