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EIRL vs SARL: umfassender Vergleich der Rechtsstatus 2026

Die Wahl zwischen EIRL und SARL ist eine strategische Entscheidung, die Ihr Vermögen, Ihre Besteuerung und Ihre berufliche Zukunft beeinflusst. Entdecken Sie den vollständigen Vergleich für 2026.

Team Compliance & eIDAS12 Min. Lesezeit

Team Compliance & eIDAS

Redakteur — Certyneo · Über Certyneo

Two people analyzing a document with green bar charts

Einleitung: EIRL oder SARL, eine strukturierende Wahl für Ihre Aktivität

Die Wahl der richtigen Rechtsform bei der Gründung eines Unternehmens ist eine der prägendsten Entscheidungen eines Unternehmers. Im Jahr 2026 kristallisieren sich weiterhin zwei Statuten in den Überlegungen heraus: die EIRL (Unternehmer mit beschränkter Haftung) und die SARL (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Obwohl die EIRL formal seit dem Gesetz Nr. 2022-172 vom 14. Februar 2022 abgeschafft wurde – ersetzt durch den einheitlichen Status des Einzelunternehmers – bleiben ihre Merkmale ein Orientierungspunkt zum Verständnis der Entwicklung des Wirtschaftsrechts. Dieser sachliche Vergleich hilft Ihnen, zwischen den beiden rechtlichen Logiken abzuwägen, den Schutz Ihres Vermögens zu bewerten, die steuerlichen und sozialen Auswirkungen zu verstehen und Ihre dokumentarischen Verpflichtungen vorausschauend zu planen, insbesondere im Bereich elektronische Rechnungsstellung.

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EIRL: Erbe eines abgeschafften Status und Logik des Einzelunternehmers 2026

Die EIRL wurde durch das Gesetz Nr. 2010-658 vom 15. Juni 2010 geschaffen, um dem Einzelunternehmer zu ermöglichen, sein Privatvermögen zu schützen, ohne eine Gesellschaft zu gründen. Sie basierte auf dem Mechanismus der Vermögenserklärung, die eine Trennung zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen ermöglichte.

Die Abschaffung der EIRL und der neue Status des Einzelunternehmers

Seit dem 15. Mai 2022 ist es nicht mehr möglich, eine EIRL zu gründen. Das Gesetz Nr. 2022-172 hat einen einheitlichen Status des Einzelunternehmers (EI) eingeführt, der automatischen Schutz des Privatvermögens bietet, ohne dass eine Vermögenserklärung erforderlich ist. In der Praxis können berufliche Gläubiger das Privatvermögen des Unternehmers nicht mehr beschlagnahmen, es sei denn, dieser verzichtet ausdrücklich darauf. Bestehende EIRLs können weiterbestand haben, aber eine neue Eintragung ist nicht mehr möglich.

Diese Reform vereinfacht die Situation radikal: Der Einzelunternehmer profitiert nunmehr von einer Vermögenstrennung von Rechts wegen, ähnlich wie die EIRL, aber ohne besonderen Formalismus.

Besteuerung und Sozialregime des Einzelunternehmers im Jahr 2026

Der Einzelunternehmer (Nachfolger der EI/EIRL) unterliegt standardmäßig der Einkommensteuer (IR) in der Kategorie BIC, BNC oder BA je nach Aktivität. Er kann sich für die Gleichstellung mit der EURL und damit für die Körperschaftsteuer (IS) entscheiden. Das Sozialregime ist das der Selbstständigen (TNS), mit Beiträgen, die auf dem realen Gewinn oder einer Mindestbasis berechnet werden. Im Jahr 2026 liegt der Satz der TNS-Sozialversicherungsbeiträge zwischen 40 % und 45 % des Nettogewinns je nach Struktur der Vergütung.

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SARL: Unternehmensstruktur, verstärkter Schutz und kollektiver Rahmen

Die SARL wird durch die Artikel L223-1 bis L223-43 des Handelsgesetzbuches geregelt. Sie bildet eine juristische Person, die von ihren Gesellschaftern getrennt ist, mit einem Mindeststammkapital von 1 Euro symbolisch seit dem NRE-Gesetz von 2001. Sie kann zwischen 2 und 100 Gesellschafter haben und ist eine beliebte Form bei französischen KMUs: Nach Angaben der INSEE entschieden sich 2024 etwa 45 % der neu gegründeten Unternehmen für die SARL oder ihre Variante EURL.

Haftung und Vermögensschutz in der SARL

Die SARL begrenzt die Haftung jedes Gesellschafters auf die Höhe seiner Einlagen. Dieser Schutz kennt jedoch Grenzen: Die Geschäftsführer können persönlich haftbar gemacht werden im Falle eines Verwaltungsfehlers (Artikel L223-22 des Handelsgesetzbuches), persönlicher Bürgschaften gegenüber Banken oder im Falle einer Insolvenz/Liquidation, die eine Vermögensunzulänglichkeit aufdeckt, die auf die Verwaltung zurückzuführen ist.

Für den Mehrheitsgeschäftsführer gilt das TNS-Sozialregime, identisch mit dem Einzelunternehmer. Der Minderheitsgeschäftsführer oder gleichberechtigte Geschäftsführer unterliegt dem Regelregime der Sozialversicherung, mit höheren Arbeitgeberbeiträgen, aber besserer Kranken- und Rentendeckung.

Besteuerung der SARL: Körperschaftsteuer und Ausschüttungen

Die SARL unterliegt standardmäßig der Körperschaftsteuer (IS). Im Jahr 2026 beträgt der normale Satz 25 %, mit einem reduzierten Satz von 15 % auf die ersten 42.500 Euro Gewinn für berechtigte KMUs (Umsatz < 10 Mio. €, Kapital zu 75 % im Besitz natürlicher Personen). Die SARL kann unter bestimmten Bedingungen für fünf Geschäftsjahre höchstens für die IR optieren (SARL der Familie oder SARL gegründet vor weniger als fünf Jahren).

Die an die Gesellschafter als Dividenden ausgeschütteten Gewinne unterliegen der pauschalen Besteuerung von 30 % (12,8 % IR + 17,2 % Sozialversicherungsbeiträge) oder auf Wahl nach dem progressiven IR-Tarif.

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Vergleichstabelle EIRL / Einzelunternehmer vs. SARL im Jahr 2026

Gründung und behördliche Formalitäten

Der Einzelunternehmer (Nachfolger der EIRL) wird über das INPI-Einheitsfenster in wenigen Stunden gegründet, mit minimal anfallenden Gebühren (außer geregelter Berufe). Die SARL erfordert die Ausarbeitung von Satzungen, die Ernennung eines Geschäftsführers, die Hinterlegung des Kapitals auf einem gesperrten Konto, eine Veröffentlichung im Journal d'Annonces Légales (JAL — etwa 180 bis 250 Euro im Jahr 2026) und eine Eintragung im Handelsregister (RCS). Die durchschnittliche Gründungsdauer einer SARL über das INPI-Einheitsfenster beträgt 5 bis 10 Arbeitstage.

Dieser Unterschied in der administrativen Komplexität hat direkte Auswirkungen auf die digitale Dokumentenverwaltung: Eine SARL muss Satzungen, Versammlungsprotokolle und bei der Gerichtsbehörde hinterlegte Jahresabschlüsse verwalten. Die elektronische Signatur für Anwaltskanzleien und SARL-Geschäftsführer erleichtert diese Verpflichtungen erheblich, da sie die Beweiskraft elektronisch signierter Dokumente garantiert.

Governance, Abtretung und Übertragung

Der Einzelunternehmer ist allein Kapitän: keine Versammlung, keine kollektiven Entscheidungen. Dies ist ein Vorteil in Bezug auf Reaktivität, aber ein Hindernis für Mittelbeschaffung oder die Aufnahme neuer Partner. Die SARL hingegen ermöglicht die Integration von Gesellschaftern, die Strukturierung der Governance und die Vorbereitung einer Abtretung von Geschäftsanteilen – vorbehaltlich Zustimmung der anderen Gesellschafter, sofern die Satzungen nichts anderes vorsehen (Artikel L223-14 des Handelsgesetzbuches).

Die Übertragung einer SARL ist auch rechtlich besser ausgestattet: Gesellschafterpakte, Vorkaufsklauseln, Bewertung der Anteile. Für Unternehmer, die eine Abtretung oder Mittelbeschaffung vorausplanen, bietet die SARL (oder die SAS) einen überlegen ausgestatteten Rahmen.

Buchhaltungspflichten und elektronische Rechnungsstellung

Der Einzelunternehmer im Regime der Gewinnbesteuerung führt eine einfache Einnahmen-/Ausgabenrechnung. Im Regime der Gewinnbesteuerung muss er eine vereinfachte Bilanz aufstellen. Die SARL unterliegt einer obligatorischen doppelten Buchführung und der jährlichen Hinterlegung der Abschlüsse bei der Gerichtsbehörde.

Bezüglich elektronischer Rechnungsstellung betrifft die Reform aus der Verordnung Nr. 2021-1190 vom 15. September 2021 alle Umsatzsteuerpflichtigen, unabhängig von ihrer Rechtsform. Im Jahr 2026 sind alle großen Unternehmen und ETIs im obligatorischen Umfang; KMUs und Kleinstunternehmen, zu denen die Mehrzahl der Einzelunternehmer und SARL gehören, treten dem System nach dem Zeitplan der elektronischen Rechnungsstellung 2026-2027 bei. Die Wahl einer zugelassenen Partner-Hinterlegungsplattform ist daher ein gemeinsames Problem für beide Statuten. Um die technischen Formate wie Factur-X zu vertiefen, stellt Ihnen das entsprechende Handbuch von Certyneo die wesentlichen technischen Elemente bereit.

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Welcher Status sollte 2026 je nach Ihrer Situation gewählt werden?

Für einen Solo-Unternehmer mit geringem operativem Risiko

Wenn Sie eine Beratungs-, intellektuelle Dienstleistungs- oder Handwerkstätigkeit ausüben, mit geringen Beständen und Angestellten, bietet der Status des Einzelunternehmers (aus der Reform 2022) automatischen Vermögensschutz, vereinfachte Verwaltung und parametrisierbare Besteuerung (IR oder IS auf Wahl). Die Microenterprise, eine Variante der EI, bleibt bis 77.700 € Umsatz in Dienstleistungen (Schwelle 2026) zugänglich.

Für eine Aktivität mit Gesellschaftern, Angestellten oder Wachstumsambitionen

Sobald Sie einen Gesellschafter, Mittelbeschaffung, Angestellte oder zukünftige Abtretung erwägen, wird die SARL als rechtliche Grundlage obligatorisch. Sie sichert die Beziehungen zwischen Gesellschaftern, regelt die Governance und bietet gegenüber Bankpartnern und Auftraggebern ein strukturierteres Image. Die Beweiskraft elektronisch signierter Dokumente ist ein Schlüsselvorteil für SARLs, die viele Verträge verwalten (Gewerbekauverträge, Lieferantenverträge, digitalisierte Gehaltsabrechnungen).

Gemeinsame Vorsichtsmaßnahmen für beide Statuten

Unabhängig vom gewählten Status gelten im Jahr 2026 mehrere Verpflichtungen: Führung einer konformen Buchführung, Einhaltung von Zahlungsfristen (LME-Gesetz, Artikel L441-10 des Handelsgesetzbuches), DSGVO-Konformität bei Kundendaten und Umsetzung der elektronischen Rechnungsstellung nach dem Regulierungskalender. Der kostenlose Factur-X-Rechnungsgenerator von Certyneo kann diesen Übergang für Strukturen aller Größen erleichtern.

Auf die EIRL und SARL anwendbarer rechtlicher Rahmen

Gründungstexte und jüngste Entwicklungen

Die SARL wird durch die Artikel L223-1 bis L223-43 des Handelsgesetzbuches, ergänzt durch das Dekret Nr. 78-704 vom 3. Juli 1978, geregelt. Ihre beschränkte Haftung ist das Grundprinzip, das in Artikel L223-1 festgelegt ist: „Die Haftung jedes Gesellschafters ist auf den Betrag seiner Einlagen begrenzt".

Die EIRL wurde durch die Artikel L526-6 bis L526-21 des Handelsgesetzbuches (in ihrer Fassung vor 2022) geregelt. Das Gesetz Nr. 2022-172 vom 14. Februar 2022 zur Förderung der beruflichen Selbstständigkeit hat diese Bestimmungen aufgehoben und den neuen Status des geschützten Einzelunternehmers geschaffen, der nunmehr in den Artikeln L526-22 bis L526-26 des Handelsgesetzbuches kodifiziert ist. Dieser Text begründet eine Trennung von Rechts wegen zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen, ohne dass eine Vermögenserklärung erforderlich ist.

Zivil- und Strafrechtliche Verantwortung des Geschäftsführers

Artikel L223-22 des Handelsgesetzbuches begründet die zivilrechtliche Haftung von SARL-Geschäftsführern im Falle eines Verwaltungsfehlers, Verstoßes gegen gesetzliche Bestimmungen oder Verletzung der Satzungen. Im Falle eines Insolvenzverfahrens ermöglicht Artikel L651-2 des Handelsgesetzbuches dem Gericht, dem Geschäftsführer ganz oder teilweise die Vermögensunzulänglichkeit aufzuerlegen, wenn er einen Verwaltungsfehler begangen hat.

Für den Einzelunternehmer sieht das Gesetz von 2022 vor, dass der berufliche Gläubiger nur das Betriebsvermögen beschlagnahmen kann, sofern der Unternehmer nicht ausdrücklich schriftlich darauf verzichtet oder Betrug vorliegt. Die strafrechtliche Verantwortung bleibt jedoch immer persönlich.

Dokumentarische Verpflichtungen und elektronische Signatur

Die Satzungen der SARL, Versammlungsprotokolle und Akte zur Änderung des Kapitals können gemäß Artikel 1367 des Zivilgesetzbuches elektronisch signiert werden („Die elektronische Signatur besteht in der Verwendung eines zuverlässigen Identifikationsverfahrens, das ihre Verbindung zu dem Dokument garantiert, dem sie beigefügt ist") und der eIDAS-Verordnung Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments, die drei Signaturstufen unterscheidet: einfach, fortgeschritten und qualifiziert. Für Urkunden, die der Publizität unterliegen (Hinterlegung bei der Gerichtsbehörde, INPI), wird die fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur empfohlen, um die Beweiskraft sicherzustellen.

Die DSGVO Nr. 2016/679 gilt, sobald die beiden Statuten Personendaten von Kunden, Arbeitnehmern oder Lieferanten verarbeiten. Jede Datenverletzung muss der CNIL innerhalb von 72 Stunden gemeldet werden (Artikel 33 DSGVO). Die NIS2-Richtlinie, die in das französische Recht durch das Gesetz Nr. 2023-703 vom 1. August 2023 umgesetzt wurde, stellt Anforderungen an die Cybersicherheit für wesentliche und wichtige Einrichtungen, zu denen SARLs gehören können, die in kritischen Sektoren tätig sind.

Nutzungsszenarien: EIRL vs. SARL in der Praxis

Szenario 1: Ein unabhängiger Berater für digitale Transformation

Ein IT-Berater, der allein tätig ist und etwa 120.000 € jährlichen Umsatz realisiert, zögert zwischen dem Status des Einzelunternehmers (Nachfolger der EIRL) und der Gründung einer einpersonigen SARL (EURL). Durch die Wahl des Einzelunternehmers mit IS-Option profitiert er von automatischem Vermögensschutz, vereinfachter Buchführung und Gründung in weniger als einem Tag über das INPI-Einheitsfenster. Die Einsparungen bei den Gründungsgebühren (kein JAL-Eintrag, keine Satzungsausarbeitung) belaufen sich im Durchschnitt auf 400 bis 600 Euro. Im Gegenzug kann er ohne Transformation seiner Struktur keinen zukünftigen Gesellschafter aufnehmen, was Umwandlungskosten von geschätzten 800 bis 2.000 Euro je nach Fall mit sich bringt.

Szenario 2: Ein KMU des Industriehandels mit drei Gesellschaftern

Ein Industriehandelsbetrieb mit drei Gründungsgesellschaftern, mit geplanten 1,5 Mio. € Umsatz und fünf Angestellten, wählt die SARL, um die Governance von Anfang an zu strukturieren. Die Satzungen sehen eine Zustimmungsklausel für jede Anteilsabtretung vor, ein begrenztes Gesellschafterdarlehen und eine Ergebnisaufteilung von 40/30/30. Die SARL profitiert vom reduzierten IS-Satz von 15 % auf die ersten 42.500 € Gewinn. Bei einem Gewinn von 80.000 € übersteigt die Steuerersparnis gegenüber der IR (Grenzsteuersatz bei 41 %) 15.000 € im ersten Jahr. Die Digitalisierung von Lieferantenverträgen über eine elektronische Signataurlösung reduziert die Bearbeitungszeit um 60 bis 70 % nach Branchenbenchmarks, die vom Verband der Maschinenindustrien veröffentlicht werden.

Szenario 3: Ein Handwerker des Bauwesens, der die obligatorische elektronische Rechnungsstellung vorausplant

Ein Elektrikerhandwerker, der als Einzelunternehmer tätig ist und 85.000 € jährlichen Umsatz realisiert, muss seinen Eintritt in den Umfang der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung vorausplanen. Seine vereinfachte Struktur ermöglicht ihm, schnell ein Factur-X-Rechnungserzeugungstool anzunehmen, ohne seine Governance zu ändern. Im Vergleich dazu muss eine SARL desselben Sektors mit mehreren Angestellten die Migration mit seinem Buchhalter und seiner Managementsoftware koordinieren. In beiden Fällen wird die durchschnittliche Integrationszeit einer konformen Lösung nach einer CPME-Umfrage 2025 auf 2 bis 4 Wochen geschätzt, mit positivem ROI schon im ersten Jahr durch Reduzierung von Mahnungen und Eingabefehlern.

Häufig gestellte Fragen

Existiert die EIRL im Jahr 2026 noch?

Nein. Seit dem 15. Mai 2022 ist die Gründung einer EIRL nicht mehr möglich. Das Gesetz Nr. 2022-172 vom 14. Februar 2022 hat sie durch einen neuen einheitlichen Status des Einzelunternehmers ersetzt, der automatisch eine Trennung zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen bietet, ohne Formalität der Vermögenserklärung. Vor diesem Datum gegründete EIRLs bestehen bis zu ihrer Beendigung oder freiwilligen Umwandlung weiter.

Was ist der Hauptunterschied zwischen dem Einzelunternehmer und der SARL im Jahr 2026?

Der Einzelunternehmer ist eine einpersonige Struktur ohne eigene juristische Persönlichkeit, mit vereinfachter Verwaltung und schneller Gründung. Die SARL ist eine Gesellschaft mit eigener juristischer Persönlichkeit, die bis zu 100 Gesellschafter umfassen kann, mit strukturierteren Buchhaltungs- und Governance-Verpflichtungen. Die SARL erleichtert die Aufnahme von Gesellschaftern, Mittelbeschaffung und Aktivitätsabtretung, was der Einzelunternehmer ohne rechtliche Umwandlung nicht ermöglicht.

Kann ein Einzelunternehmer in eine SARL umgewandelt werden?

Ja. Die Umwandlung eines Einzelunternehmers in eine SARL (oder EURL) ist durch Einbringung der Aktivität in die Gesellschaft möglich. Diese Operation erfordert die Ausarbeitung von Satzungen, ein Inventar der Einbringungen, eine Bewertung durch einen Sacheinbringungskommissar, wenn die Sacheinbringungen bestimmte Schwellen übersteigen, und eine Eintragung der neuen Gesellschaft. Die Kosten variieren in der Regel zwischen 1.500 und 4.000 Euro je nach Komplexität des Falls und Einschaltung eines Buchhalters oder Anwalts.

Unterliegt die SARL weiterhin der Körperschaftsteuer?

Ja, standardmäßig. Die SARL unterliegt der IS mit einem Satz von 25 % (15 % auf die ersten 42.500 Euro Gewinn für berechtigte KMUs im Jahr 2026). Sie kann jedoch unter strikten Voraussetzungen für höchstens fünf Geschäftsjahre für die IR optieren: weniger als 50 Arbeitnehmer, Umsatz oder Bilanz unter 10 Mio. €, und Kapital zu mindestens 50 % im Besitz natürlicher Personen, davon 34 % im Besitz von Geschäftsführern.

Welche Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung gelten für SARL und Einzelunternehmer?

Beide Statuten sind von der Elektronische-Rechnungsstellung-Reform betroffen, sobald sie in Frankreich umsatzsteuerpflichtig sind. Im Jahr 2026 sind alle großen Unternehmen und ETIs im obligatorischen Umfang. KMUs und Kleinstunternehmen, zu denen die Mehrzahl der Einzelunternehmer und SARLs gehören, treten dem System nach dem regulatorischen Zeitplan bei. Sie müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen ab der ersten Stufe zu erhalten und nach ihrer Größe auszustellen.

Fazit

Im Jahr 2026 läuft die Wahl zwischen dem Einzelunternehmer (Nachfolger der EIRL) und der SARL auf eine Frage der Trajektorie hinaus: allein mit Agilität und automatischem Vermögensschutz tätig sein, oder eine kollektive Aktivität mit formalisierter Governance und einem rahmen, der der Wachstum angepasst ist, strukturieren. Der Einzelunternehmer besticht durch Einfachheit und geringe Gründungskosten; die SARL überzeugt, sobald die Aktivität Gesellschafter, Arbeitnehmer oder eine Abtretungsambition einbezieht. In beiden Fällen gelten dieselben dokumentarischen, buchhalterischen und elektronischen Rechnungsstellungsverpflichtungen mit derselben Regulierungsstrenge.

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