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Leitfaden · eIDAS 2.0

Mit der europäischen Identitätsgeldbörse signieren (QES)

Die europäische digitale Identitätsgeldbörse wird ein qualifiziertes elektronisches Signaturzertifikat enthalten können: Jeder kann somit von seinem Smartphone aus mit dem höchsten in der Union anerkannten Rechtswirkungsniveau signieren.

Aktualisiert am

Regulatorischer Rahmen eIDAS 2.0

Die Verordnung (EU) 2024/1183 sieht vor, dass die europäische Identitätsgeldbörse ihrem Inhaber ermöglicht, qualifizierte elektronische Signaturen (QES) zu erstellen. Die qualifizierte Signatur ist gemäß eIDAS die einzige, die eine Rechtswirkung gleichwertig mit einer handschriftlichen Unterschrift hat.

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  • QES basiert auf einem qualifizierten Zertifikat und einem qualifizierten Signaturerstellungsgerät; die Geldbörse erleichtert der Öffentlichkeit den Zugang zu diesen Mitteln.
  • Für natürliche Personen, die die Geldbörse nutzen, ist die Erstellung qualifizierter Signaturen für die nichtberufliche Nutzung vorgesehen ohne Kosten.
  • Eine in einem Mitgliedstaat ausgestellte qualifizierte Signatur wird in allen anderen als solche anerkannt und gewährleistet die grenzüberschreitende Gültigkeit unterzeichneter Dokumente.
  • Die von der Geldbörse getragene überprüfte Identität des Unterzeichners stärkt die Zuverlässigkeit der Verbindung zwischen dem Unterzeichner und seiner Signatur.

Betroffene Komponenten

Das qualifizierte elektronische Signaturzertifikat des Inhabers.
Das qualifizierte Signaturerstellungsgerät (QSCD), gegebenenfalls serverseitig gehostet.
Die überprüfte Identität (PID), die bestätigt, wer unterzeichnet.
Das zu unterzeichnende Dokument und sein Hash versiegelt durch die Signatur.
Der qualifizierte Zeitstempel, der das Signatursdatum bescheinigt.
Das Nachweisprotokoll und die Signaturdatei, die für den Beweiswert aufbewahrt werden.

Schritte

  1. 1

    Authentifizierung über die Geldbörse

    Der Unterzeichner authentifiziert sich stark in seiner Geldbörse und wählt das von der Plattform übermittelte zu unterzeichnende Dokument aus.

  2. 2

    Bestätigung der Absicht zu unterzeichnen

    Die Geldbörse präsentiert den Inhalt und erfasst die ausdrückliche Zustimmung des Unterzeichners mit seinem Authentifizierungsmittel.

  3. 3

    Erstellung der qualifizierten Signatur

    Das qualifizierte Zertifikat und das Erstellungsgerät generieren die Signatur, die auf den Dokument-Hash versiegelt und mit einem Zeitstempel versehen ist.

  4. 4

    Überprüfung und Archivierung

    Die Plattform überprüft die Gültigkeit der QES und archiviert das unterzeichnete Dokument mit seinem Nachweisordner von Beweiskraft.

Häufig gestellte Fragen

Kann man ein Dokument mit der europäischen Geldbörse unterzeichnen?
Ja. Die europäische Identitätsgeldbörse wird ein qualifiziertes elektronisches Signaturzertifikat enthalten können, das es ermöglicht, direkt vom Smartphone aus mit dem höchsten von eIDAS anerkannten Rechtswert zu unterzeichnen.
Welchen Rechtswert hat eine Signatur über die Wallet?
Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) hat eine Rechtswirkung, die derjenigen einer handschriftlichen Unterschrift in der gesamten Europäischen Union gleichwertig ist. Sie genießt darüber hinaus automatische grenzüberschreitende Anerkennung.
Ist die Unterzeichnung mit der Geldbörse kostenpflichtig?
Für natürliche Personen sieht die Verordnung vor, dass qualifizierte Signaturen über die Geldbörse kostenlos für die private Nutzung erstellt werden können. Berufliche Nutzungen können speziellen Angeboten unterliegen.
Muss man auf die Wallet warten, um in QES zu unterzeichnen?
Nein. Die qualifizierte elektronische Signatur existiert bereits unter eIDAS und wird von Vertrauensdienstleistern wie Certyneo angeboten. Die Geldbörse wird den Zugang für die breite Öffentlichkeit im Zuge ihrer Bereitstellung verallgemeinern.
Was ist der Unterschied zu einer einfachen oder fortgeschrittenen Signatur?
Die einfache Signatur und die fortgeschrittene Signatur bieten steigende Garantieniveaus. Nur die qualifizierte Signatur (QES) entspricht rechtlich der handschriftlichen Unterschrift; dies ist diejenige, die die Geldbörse zugänglich macht.
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