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Leitfaden · eIDAS 2.0

Elektronische Attributsbescheinigungen ((Q)EAA)

Über die grundlegende Identität hinaus enthält die europäische Brieftasche elektronische Attributsbescheinigungen: überprüfbare Nachweise (Diplom, Alter, Mandat, Zugehörigkeit), die von vertrauenswürdigen Behörden oder Organisationen ausgestellt werden.

Aktualisiert am

Regelungsrahmen eIDAS 2.0

Elektronische Attributsbescheinigungen (Electronic Attestation of Attributes, EAA) werden durch die Verordnung (EU) 2024/1183 eingeführt. Eine Bescheinigung bestätigt, dass ein bestimmtes Attribut (z. B. ein Diplom oder Volljährigkeit) tatsächlich an eine Person gebunden ist, unabhängig von ihrer vollständigen Identität.

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  • Eine einfache EAA wird von einer befugten Organisation ausgestellt; eine QEAA (qualifizierte Bescheinigung) wird von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter ausgestellt und genießt eine verstärkte Zuverlässigkeitsvermutung.
  • Bestimmte Kategorien von Bescheinigungen können auf authentische Quellen (öffentliche Register) gestützt werden, wodurch die Genauigkeit des Attributs zum Zeitpunkt der Ausstellung gewährleistet wird.
  • QEAAs, die in einem Mitgliedstaat ausgestellt werden, werden in allen anderen anerkannt, gemäß der durch eIDAS 2.0 vorgesehenen grenzüberschreitenden Anerkennung.
  • Wie bei der PID folgt die Vorlage einer Bescheinigung dem Prinzip der Dataminimierung: nur das erforderliche Attribut wird mit der empfangenden Partei geteilt.

Betroffene Komponenten

Die Attributbestätigung selbst: die beglaubigte Information (Diplom, Alter, Führerschein, Mandat).
Die Identität des qualifizierten oder bevollmächtigten Ausstellers und seine elektronische Signatur/sein Siegel.
Die Gültigkeitsdauer und die Bedingungen für den Widerruf der Bestätigung.
Der Link zur authentischen Quelle, wenn das Attribut davon abgeleitet ist (offizielle Register).
Die kryptografischen Nachweise, die es der Partei ermöglichen, die Bestätigung offline zu überprüfen.
Die Zustimmung und das Teilungsprotokoll, die in der Brieftasche des Benutzers gespeichert sind.

Schritte

  1. 1

    Ausstellung durch eine vertrauenswürdige Behörde

    Eine bevollmächtigte Stelle (Universität, Behörde, Arbeitgeber) oder ein qualifizierter Anbieter stellt die Attributbestätigung zugunsten des Benutzers aus.

  2. 2

    Hinzufügen zur Brieftasche

    Der Benutzer erhält die Bestätigung in seiner europäischen Brieftasche, wo sie zusammen mit seiner PID gespeichert wird.

  3. 3

    Anforderung eines Dienstes

    Eine registrierte Partei fordert einen Nachweis eines bestimmten Attributs an (z. B. erforderliches Diplom oder Mindestalter).

  4. 4

    Überprüfbare und selektive Präsentation

    Der Benutzer präsentiert nur das angeforderte Attribut; der Dienst überprüft dessen Authentizität durch die Signatur des Ausstellers, ohne unnötige Offenlegung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine elektronische Attributbestätigung?
Es ist ein digitales Dokument, das bescheinigt, dass ein Attribut (Diplom, Alter, Mandat, Zugehörigkeit zu einer Organisation) wirklich einer Person gehört. Sie wird durch die europäische Brieftasche getragen und ist kryptografisch überprüfbar.
Was ist der Unterschied zwischen EAA und QEAA?
Ein EAA ist eine Bestätigung eines «einfachen» Attributs. Ein QEAA ist eine qualifizierte Bestätigung, die von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter ausgestellt wird: Sie genießt eine verstärkte Zuverlässigkeitsvermutung und grenzüberschreitende Anerkennung.
Wer kann diese Bestätigungen ausstellen?
EAAs werden von bevollmächtigten Stellen (Einrichtungen, Arbeitgeber, Behörden) ausgestellt. QEAAs werden von qualifizierten Anbietern unter Aufsicht gemäß der eIDAS-2.0-Verordnung ausgestellt.
Wozu dienen sie praktisch?
Sie ermöglichen es, ein Attribut nachzuweisen, ohne die gesamte Identität preiszugeben: Volljährigkeit nachweisen, ein Diplom bei der Einstellung, einen Vertretungsmandates eines Unternehmens oder eine berufliche Qualifikation.
Werden sie in ganz Europa anerkannt?
Qualifizierte Bestätigungen (QEAA), die von einem Mitgliedstaat ausgestellt werden, werden in anderen anerkannt, was Nachweise über nationale Grenzen hinaus gültig macht, sofern sie über das Portemonnaie vorgelegt werden.
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