- Ersetzt eIDAS 2.0 eIDAS 1.0?
- Nein. eIDAS 2.0 ist offiziell eine abändernde Verordnung der Verordnung (EU) 910/2014. Die Errungenschaften von eIDAS 1.0 bleiben in Kraft: drei Signaturebenen (Einfach, Fortgeschritten, Qualifiziert), rechtliche Gleichwertigkeit mit Papier, Liste qualifizierter Anbieter (EU Trusted List). eIDAS 2.0 fügt neue Dienste hinzu (EUDI Wallet, Remote-QES, Register, Archivierung) und verstärkt die grenzüberschreitende Durchsetzbarkeit.
- Wird das EUDI Wallet für elektronische Signaturen obligatorisch sein?
- Nein. Das EUDI Wallet ist ein zusätzliches Mittel zur Authentifizierung des Unterzeichners, nicht das einzige. Aktuelle Methoden (E-Mail + SMS-OTP, Video-Identifizierung, Zertifikat auf Karte) bleiben gültig. Das EUDI Wallet wird einfach zur Standard-Option, benutzerfreundlich und überall in der EU anerkannt, für Unterzeichner, die es verwenden möchten. Unternehmen können weiterhin mehrere Authentifizierungsmethoden anbieten.
- Was ist der Unterschied zwischen ferngesteuerter qualifizierter Signatur und qualifizierter Signatur auf Karte?
- Die traditionelle qualifizierte Signatur speichert den privaten Schlüssel des Unterzeichners auf einer Smartcard (Smart Card, USB-Token), die in einen Leser eingesetzt wird, der mit dem Computer des Unterzeichners verbunden ist. Die Remote-QES speichert den privaten Schlüssel in einem sicheren Hardwaremodul (HSM) bei einem qualifizierten Anbieter, und der Unterzeichner aktiviert ihn über starke Authentifizierung (MFA + Biometrie). Die rechtliche Gültigkeit ist identisch. In der Praxis beseitigt Remote-QES die Reibung durch tragbare Hardware und ermöglicht mobile Signaturen.
- Ab wann gilt eIDAS 2.0 für französische Unternehmen?
- Die Verordnung trat am 20. Mai 2024 in Kraft und ist in Frankreich unmittelbar anwendbar ohne Umsetzung. Die unmittelbar geltenden Bestimmungen sind in Kraft. Die technischen Bestimmungen, die Durchführungsrechtsakte erfordern (EUDI Wallet, Interoperabilitätsstandards), werden bis 2026–2027 umgesetzt. Für alltägliche Verwendungen (einen Vertrag unterzeichnen, eine Rechnung einreichen) ändert sich nichts vor der Bereitstellung der EUDI Wallet im Juni 2026.
- Muss ich den Anbieter für elektronische Signaturen wechseln, um mit eIDAS 2.0 konform zu sein?
- Nicht unbedingt. Die meisten Anbieter, die eIDAS 1.0 konform sind (darunter Certyneo), bleiben eIDAS 2.0 konform — Abwärtskompatibilität ist garantiert. Überprüfen Sie jedoch, dass Ihr Anbieter die Integration der EUDI Wallet als Authentifizierungsmethode vorsieht (erforderlich für öffentliche Einrichtungen und große Konzerne 2026–2027) und die qualifizierte elektronische Archivierung, wenn Ihre Verträge eine Aufbewahrungsfrist von mehr als 5 Jahren haben.
- Wirkt sich eIDAS 2.0 auf die elektronische Rechnungsstellung 2026 aus?
- Indirekt. Die französische Reform der elektronischen Rechnungsstellung (September 2026) sieht vor, dass jede Rechnung mit einem elektronischen Siegel oder einem zuverlässigen Audit-Trail versehen sein muss, um Herkunft und Integrität zu gewährleisten. eIDAS 2.0 stärkt den Rahmen für elektronische Siegel (insbesondere qualifizierte) und erleichtert die grenzüberschreitende Geltendmachung von versiegelten Rechnungen — ein kritischer Punkt für Unternehmen, die in mehreren EU-Ländern Rechnungen ausstellen.