Vor eIDAS hatte jeder EU-Mitgliedstaat seine eigenen Vorschriften für elektronische Signaturen, was zu einer rechtlichen Zersplitterung führte, die grenzüberschreitende Transaktionen behinderte. Eine elektronische Signatur, die in Frankreich gültig war, wurde nicht unbedingt in Deutschland oder Spanien anerkannt.
Die Verordnung (EU) Nr. 910/2014, eIDAS (Electronic IDentification, Authentication and trust Services), wurde am 23. Juli 2014 verabschiedet und trat am 1. Juli 2016 in Kraft. Als Verordnung (nicht Richtlinie) gilt sie unmittelbar und einheitlich in allen 27 Mitgliedstaaten ohne erforderliche nationale Umsetzung.
eIDAS verfolgt drei Hauptziele: Schaffung eines einheitlichen digitalen Marktes in Europa durch gegenseitige Anerkennung elektronischer Identitäten, Gewährleistung der Rechtssicherheit grenzüberschreitender elektronischer Transaktionen und Schaffung eines Vertrauensrahmens für digitale Dienste durch qualifizierte Vertrauensdienstanbieter (QTSP – Qualified Trust Service Provider).