Die persönlichen Identifizierungsdaten (PID) der europäischen Geldbörse
Die PID (Person Identification Data) bildet die von einem Staat in der europäischen Geldbörse ausgestellte grundlegende digitale Identität: Sie ist die überprüfbare Grundlage, auf der alle anderen Anwendungen beruhen.
Regulatorischer Rahmen eIDAS 2.0
Die persönlichen Identifizierungsdaten (PID) sind in der Verordnung (EU) 2024/1183 (eIDAS 2.0) vorgesehen. Sie entsprechen dem Minimalsatz von Daten, die es ermöglichen, die Identität einer natürlichen oder juristischen Person festzustellen, ausgestellt und garantiert durch einen Mitgliedstaat.
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- Die PID wird von einem Emittenten ausgegeben, der dem Mitgliedstaat unterliegt, unter seiner Verantwortung, mit einer "hohen" Gewährleistungsstufe im Sinne der eIDAS-Gewährleistungsstufen.
- Die Geldbörse muss selektive Offenlegung ermöglichen: Der Benutzer teilt nur die Attribute, die für die Transaktion absolut notwendig sind (z. B. Volljährigkeit nachweisen, ohne das genaue Geburtsdatum preiszugeben).
- Die Verordnung schreibt vor, dass die Datenfreigabe unter der Kontrolle des Benutzers bleibt, mit Nachverfolgung der Offenlegungen und ohne Profilbildung durch den Geldbörsenanbieter.
- Das Format und der Inhalt der PID sind auf europäischer Ebene über das Architecture Reference Framework (ARF) harmonisiert und garantieren die grenzüberschreitende Anerkennung.
Betroffene Komponenten
Schritte
- 1
PID-Ausstellung anfordern
Nach der Aktivierung der Geldbörse fordert der Benutzer die Bereitstellung seiner PID beim vom Mitgliedstaat bestimmten Aussteller an.
- 2
Anfängliche Identitätsprüfung
Der Aussteller verifiziert die Identität der Person mit hohem Gewährleistungsniveau und stützt sich auf anerkannte Mittel (Ausweispapiere, bestehende elektronische Identität).
- 3
Bereitstellung in der Geldbörse
Die PID wird sicher in der Geldbörse geladen, kryptografisch an das Gerät und den Inhaber gebunden.
- 4
Selektive Präsentation gegenüber Diensten
Bei einer Verfahrensanfrage präsentiert der Benutzer ganz oder teilweise seine PID; der Dienst überprüft die Authentizität, ohne den Aussteller bei jeder Überprüfung kontaktieren zu müssen.
Häufig gestellte Fragen
- Was bedeutet PID?
- PID ist die Abkürzung für Person Identification Data, also persönliche Identifizierungsdaten. Dies ist die vom Staat ausgegebene Grundidentität, die in der europäischen Geldbörse für digitale Identität geladen wird.
- Welche Daten enthält die PID?
- Die PID enthält mindestens die wesentlichen Identitätsattribute: Name, Vornamen, Geburtsdatum und einen vom Mitgliedstaat zugewiesenen eindeutigen Identifikator, zusammen mit Emissions- und Gültigkeitsmetadaten.
- Wer stellt die PID aus?
- Die PID wird unter der Verantwortung jedes Mitgliedstaats von einem Aussteller ausgestellt, den dieser bestimmt oder anerkennt, mit hohem Gewährleistungsniveau im Sinne der eIDAS-Verordnung.
- Kann man nur einen Teil seiner Identität teilen?
- Ja. Die Geldbörse ermöglicht selektive Offenlegung: Man kann zum Beispiel nachweisen, dass man volljährig ist, ohne sein genaues Geburtsdatum oder seine Adresse mitzuteilen. Dies ist ein Kernprinzip der eIDAS 2.0.
- Wie unterscheidet sich die PID von einer Attributbescheinigung?
- Die PID ist die vom Staat ausgestellte grundlegende Identität. Elektronische Attributsbescheinigungen (EAA/QEAA) sind ergänzende Nachweise (Diplom, Alter, Mandat), die von anderen Behörden ausgestellt und in derselben Brieftasche gespeichert werden.
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