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Leitfaden · Elektronische Rechnungsstellung

Elektronische Rechnungsstellung in Italien: SdI und FatturaPA

Als Pionier in Europa macht Italien die B2B-Rechnungsstellung seit 2019 obligatorisch. Alle Rechnungen werden über eine öffentliche Plattform, das Sistema di Interscambio (SdI), im XML-Format FatturaPA übertragen.

Aktualisiert am

Regulatorischer Rahmen

Italien hat die obligatorische elektronische Rechnungsstellung für inländische B2B- und B2C-Transaktionen ab dem 1. Januar 2019 verallgemeinert, nach einer anfänglichen Phase, die auf öffentliche Aufträge (B2G) beschränkt war. Das System wird von der Agenzia delle Entrate (Finanzbehörde) geleitet und basiert auf einem "Clearance"-Modell: die Rechnung wird vom Staat kontrolliert, bevor sie den Empfänger erreicht.

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  • B2B- und B2C-Verpflichtung, die seit dem 1. Januar 2019 verallgemeinert ist und seit 2024 schrittweise auf Pauschalregelungen (forfettari) ausgeweitet wird.
  • Freigabemodell: Jede Rechnung muss von der öffentlichen Plattform SdI validiert werden, bevor sie als rechtlich ausgestellt gilt.
  • Grenzüberschreitende Transaktionen: über die esterometro erklärt, die nun in den SdI-Prozess integriert ist.
  • Rechtliche Archivierung (conservazione sostitutiva) obligatorisch für zehn Jahre, mit Zeitstempel und Siegel zur Gewährleistung der Integrität.

Formate und Plattformen

SdI (Sistema di Interscambio): öffentliche Plattform, durch die obligatorisch alle italienischen elektronischen Rechnungen abgewickelt werden.
FatturaPA: standardisiertes XML-Format, das für alle Rechnungen, B2G sowie B2B und B2C, vorgeschrieben ist.
Codice destinatario: 7-stelliger Code, der den Empfangskanal des Empfängers auf dem SdI identifiziert.
PEC (Posta Elettronica Certificata): beglaubigte E-Mail-Adresse, die als alternativer Empfangskanal dienen kann.
Notifiche SdI: von der Plattform für jede Rechnung zurückgesendete Empfangsbestätigungen und Ablehnungsmitteilungen.
Conservazione sostitutiva: elektronische Archivierung mit Beweiskraft über zehn Jahre, erforderlich durch die Vorschriften.

Schritte zur Konformität

  1. 1

    Einen SdI-Empfangskanal erhalten

    Beschaffen Sie sich einen codice destinatario oder eine PEC-Adresse, um Rechnungen über das Sistema di Interscambio zu empfangen.

  2. 2

    Rechnungen im FatturaPA-Format erstellen

    Erstellen Sie Ihre Rechnungen im konformen XML-Format FatturaPA mit allen von der Verwaltung erwarteten obligatorischen Angaben.

  3. 3

    Über den SdI übermitteln und nachverfolgen

    Senden Sie jede Rechnung an den SdI und verarbeiten Sie die Validierungs- oder Ablehnungsmitteilungen, um die rechtliche Ausstellung zu gewährleisten.

  4. 4

    In conservazione sostitutiva archivieren

    Bewahren Sie Ihre Rechnungen in einer Archivierung mit Beweiskraft zehn Jahre lang auf, mit Zeitstempel und Integritätsnachweis.

Häufig gestellte Fragen

Seit wann ist die elektronische Rechnungsstellung in Italien obligatorisch?
Seit dem 1. Januar 2019 für inländische B2B- und B2C-Transaktionen nach einer ersten B2G-Phase. Die Verpflichtung wurde 2024 auf Pauschalregelungen ausgeweitet.
Was ist das SdI?
Das Sistema di Interscambio ist die italienische öffentliche Plattform, über die alle elektronischen Rechnungen obligatorisch laufen. Es validiert jede Rechnung, bevor sie an den Empfänger weitergeleitet wird.
Was ist das FatturaPA-Format?
Es ist das von der italienischen Verwaltung normalisierte XML-Format, das für alle elektronischen Rechnungen obligatorisch ist, unabhängig davon, ob sie an den öffentlichen oder privaten Sektor adressiert sind.
Was ist der Codice Destinatario?
Es ist ein siebenstelliger Code, der den Kanal identifiziert, über den der Empfänger seine Rechnungen auf dem SdI empfängt. Alternativ kann eine zertifizierte PEC-Adresse verwendet werden.
Wie lange müssen Rechnungen in Italien archiviert werden?
Elektronische Rechnungen müssen zehn Jahre lang in conservazione sostitutiva, einer beweiskräftigen Archivierung, aufbewahrt werden, die ihre Integrität und Authentizität gewährleistet.
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