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Leitfaden · Elektronische Rechnungsstellung

Elektronische Rechnungsstellung in Deutschland: die e-Rechnung

Deutschland führt die E-Rechnung B2B schrittweise ein: Empfang ist seit 2025 Pflicht, Ausstellung wird zwischen 2027 und 2028 verallgemeinert. Die Referenzformate sind XRechnung und ZUGFeRD, beide konform mit dem Standard EN 16931.

Aktualisiert am

Gesetzlicher Rahmen

Die deutsche Reform basiert auf dem Wachstumschancengesetz, das die E-Rechnung im Umsatzsteuergesetz verankert. Anders als in Italien schreibt Deutschland keine öffentliche Clearingplattform vor: Rechnungen werden direkt zwischen Unternehmen ausgetauscht, müssen aber ein strukturiertes Format gemäß EN 16931-Standard einhalten. Ein einfaches PDF stellt keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes dar.

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  • Seit dem 1. Januar 2025: Jedes in Deutschland ansässige Unternehmen muss in der Lage sein, strukturierte E-Rechnungen zu empfangen.
  • Ab dem 1. Januar 2027: Ausstellungspflicht für E-Rechnungen für Unternehmen, deren Umsatz des Vorjahres 800.000 € übersteigt.
  • Ab dem 1. Januar 2028: Ausstellungspflicht verallgemeinert auf alle B2B-Unternehmen.
  • Ausnahmen: Rechnungen mit niedrigem Betrag (bis 250 €), Fahrkarten und B2C-Transaktionen.

Formate und Plattformen

XRechnung: Reines XML-Format konform EN 16931, historisch für öffentliche Aufträge genutzt und vollständig im B2B gültig.
ZUGFeRD: Hybrid-Format mit lesbarem PDF und eingebetteter XML-Datei, praktisch für den Übergang.
Factur-X: Deutsch-französisches Äquivalent zu ZUGFeRD, garantiert Interoperabilität zwischen beiden Ländern.
Standard EN 16931: Gemeinsame semantische Grundlage, erforderlich damit eine Rechnung als elektronisch anerkannt wird.
Direkter Austausch: Keine obligatorische öffentliche Plattform; Rechnungen zirkulieren per E-Mail, Portal oder Peppol-Netz.
Peppol-Netz: Möglicher Transportkanal für Ausstellung und Empfang der E-Rechnung.

Konformitätsumsetzungsphasen

  1. 1

    Empfang ab sofort möglich machen

    Stellen Sie sicher, dass Ihre Tools die Formate XRechnung und ZUGFeRD empfangen und lesen können: Der Empfang ist bereits seit 2025 Pflicht.

  2. 2

    Bestimmen Sie Ihre Ausstellungsfrist

    Prüfen Sie, ob Sie unter die Frist 2027 (über 800.000 € Umsatz) oder 2028 (alle anderen Unternehmen) fallen.

  3. 3

    Wählen Sie Ihr Ausstellungsformat

    Entscheiden Sie sich für XRechnung oder ZUGFeRD/Factur-X je nach Ihren Partnern und garantieren Sie die Konformität mit dem Standard EN 16931.

  4. 4

    Archivieren und sichern Sie Ihre Rechnungen

    Bewahren Sie Ihre elektronischen Rechnungen in einem konformen Archiv auf, das Integrität und Authentizität über die gesetzliche Aufbewahrungsdauer hinweg garantiert.

Häufig gestellte Fragen

Reicht ein PDF in Deutschland aus?
Nein. Seit 2025 muss eine elektronische Rechnung ein strukturierter Datensatz sein, der dem Standard EN 16931 entspricht (XRechnung oder ZUGFeRD). Eine einfache PDF ist nicht als elektronische Rechnung anzusehen.
Muss ich bereits konform sein, wenn ich ein kleines Unternehmen bin?
Sie müssen bereits seit 2025 elektronische Rechnungen empfangen können. Die Ausstellungspflicht gilt jedoch für die kleinsten Strukturen erst ab dem 1. Januar 2028.
Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?
XRechnung ist ein reines XML-Format, während ZUGFeRD ein hybrides Format ist, das eine lesbare PDF und eingebettetes XML kombiniert. Beide entsprechen dem Standard EN 16931 und werden im B2B akzeptiert.
Wann muss ich meine Rechnungen im elektronischen Format ausstellen?
Ab dem 1. Januar 2027, wenn Ihr Umsatz des Vorjahres 800.000 € überschreitet, und ab dem 1. Januar 2028 für alle anderen Unternehmen.
Gibt es eine öffentliche Plattform wie in Italien?
Nein. Deutschland schreibt keine Clearingplattform vor: Rechnungen werden direkt zwischen Unternehmen ausgetauscht, auch über das Peppol-Netzwerk, sofern ein konformes strukturiertes Format eingehalten wird.
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