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Leitfaden · Elektronische Rechnungsstellung

Elektronische Rechnungsstellung in Spanien: Crea y Crece und Verifactu

Spanien gestaltet seine e-Invoicing-Reform um das Crea y Crece-Gesetz für B2B und das Verifactu-System für zertifizierte Rechnungssoftware. Der endgültige Zeitplan wird noch finalisiert: die Fristen werden ab 2027 erwartet.

Aktualisiert am

Regelungsrahmen

Spanien kombiniert zwei unterschiedliche Vorschriften. Einerseits führt das Crea y Crece-Gesetz (Gesetz 18/2022) die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung zwischen Unternehmen ein. Andererseits verpflichtet die Verifactu-Verordnung Rechnungssoftware zu Anforderungen an Unveränderlichkeit und Rückverfolgbarkeit. Zum Zeitpunkt der Erstellung wurde der Ministerialerlass, der die endgültigen Daten des B2B-Mandats Crea y Crece aktiviert, noch nicht veröffentlicht; die mitgeteilten Fristen bleiben daher vorläufig.

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  • Crea y Crece-Gesetz (18/2022): legt das Prinzip der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung für inländische B2B-Transaktionen fest.
  • Verifactu: verpflichtet Rechnungssoftware, Garantien für Integrität, Rückverfolgbarkeit und Unveränderlichkeit von Aufzeichnungen bereitzustellen, mit Fristen im Laufe von 2027.
  • Vorläufiger B2B-Zeitplan: Inkrafttreten ab 2027 für große Unternehmen (Umsatz über 8 Mio. €) geplant, dann Ausweitung auf andere im folgenden Jahr — vorbehaltlich der Veröffentlichung der Durchführungsverordnung.
  • Abstimmung mit ViDA: die spanische Regelung ist in den europäischen Rahmen eingebettet, der auf der Norm EN 16931 basiert.

Formate und Plattformen

Strukturierte Rechnung konform EN 16931: erwartete Grundlage für das B2B-Mandat Crea y Crece.
Facturae: historisches spanisches XML-Format, bereits obligatorisch für öffentliche Aufträge (B2G).
Verifactu: Funktionsweise von zertifizierter Software, die Rechnungsaufzeichnungen an die Steuerbehörde (AEAT) übermittelt.
SII (Suministro Inmediato de Información): Einrichtung für die Echtzeit-Mehrwertsteuermeldung, die bereits für große Unternehmen eingeführt ist.
Öffentliche Plattform: Eine öffentliche Rechnungslösungs-Plattform ist geplant, um die genehmigten privaten Plattformen zu ergänzen.
Konforme Archivierung: Aufbewahrung von Rechnungen und deren Nachweise, um den Kontrollen der AEAT zu entsprechen.

Schritte zur Compliance

  1. 1

    Verfolgen Sie die Veröffentlichung des Dekrets

    Beobachten Sie die Veröffentlichung der Durchführungsverordnung von Crea y Crece, die die endgültigen Termine des B2B-Mandats festlegen wird.

  2. 2

    Zuverlässigkeit Ihrer Rechnungssoftware gewährleisten

    Stellen Sie sicher, dass Ihr Tool die Verifactu-Anforderungen hinsichtlich Integrität und Nachverfolgbarkeit von Aufzeichnungen erfüllt.

  3. 3

    Ein konformes Format EN 16931 annehmen

    Bereiten Sie die Ausstellung von strukturierten Rechnungen vor, die dem europäischen Standard entsprechen und mit dem zukünftigen B2B-Mandat kohärent sind.

  4. 4

    Archivierung und Meldung sichern

    Etablieren Sie eine beweiskräftige Archivierung und antizipieren Sie die Meldungspflichten gegenüber der AEAT.

Häufig gestellte Fragen

Ist die elektronische B2B-Rechnungsstellung in Spanien bereits obligatorisch?
Noch nicht in generalisierter Form. Das Gesetz Crea y Crece legt das Prinzip der Verpflichtung fest, aber die Verordnung, die die endgültigen Termine des B2B-Mandats festlegt, war zum Zeitpunkt der Redaktion noch nicht veröffentlicht. Die Fristen werden ab 2027 erwartet.
Was ist Verifactu?
Verifactu ist eine Einrichtung, die Rechnungssoftware mit Garantien für Unveränderbarkeit und Nachverfolgbarkeit verpflichtet, mit Übermittlung der Aufzeichnungen an die spanische Finanzbehörde (AEAT). Die Fristen dafür werden für 2027 erwartet.
Was ist der Unterschied zwischen Crea y Crece und Verifactu?
Crea y Crece regelt die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen (B2B), während Verifactu die technischen Anforderungen an Rechnungssoftware betrifft. Dies sind zwei komplementäre Aspekte der spanischen Reform.
Welches Format wird erforderlich sein?
Das B2B-Mandat stützt sich auf eine strukturierte Rechnung, die der europäischen Norm EN 16931 entspricht. Das Format Facturae wird weiterhin für öffentliche Aufträge verwendet.
Wer ist zuerst betroffen?
Nach dem Zeitplan sollen große Unternehmen (Umsatz über 8 Mio. €) ab 2027 zuerst betroffen sein, gefolgt von einer Ausweitung auf andere Unternehmen und Selbstständige.
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