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Glossarbegriff · M

Handschriftliche Unterschrift

Definition

Die handschriftliche Unterschrift ist die von einer Person am unteren Rand eines Papierdokuments mit der Hand aufgebrachte grafische Spur, erkennbar an ihrem persönlichen Schriftzug. Die eIDAS-Verordnung legt den Grundsatz der Nichtdiskriminierung fest: Eine elektronische Signatur, unabhängig von ihrer Stufe, darf nicht allein deshalb als Beweis abgelehnt werden, weil sie elektronisch ist. Eine qualifizierte Signatur (QES) hat in der gesamten EU denselben Beweiswert wie eine handschriftliche Unterschrift.

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