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Glossarbegriff · N

Signaturebene (einfach, fortgeschritten, qualifiziert)

Definition

Die eIDAS-Verordnung unterscheidet drei Ebenen der elektronischen Signatur: die einfache Signatur (SES), die eine minimale Identifizierung erfordert; die fortgeschrittene Signatur (AES), die eine eindeutige Verbindung zum Unterzeichner und starke Authentifizierung verlangt; und die qualifizierte Signatur (QES), die auf einem qualifizierten Zertifikat und einem sicheren Erstellungsgerät basiert. Die QES hat in der gesamten EU denselben Rechtswert wie eine handschriftliche Signatur. Signaturebenen verstehen →

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