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Glossarbegriff · S

Elektronische Signatur

Definition

Die elektronische Signatur ist ein Mechanismus, mit dem man auf ein digitales Dokument einen Identitäts- und Zustimmungsnachweis anbringt, der einer handschriftlichen Signatur gleichwertig ist. Im Sinne der Verordnung eIDAS umfasst sie drei Vertrauensstufen: einfach (SES), fortgeschritten (AES) und qualifiziert (QES). Im Gegensatz zur digitalen Signatur ist die elektronische Signatur ein Rechtsbegriff, der auf verschiedenen Technologien basieren kann. Unseren vollständigen Leitfaden entdecken →

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