Glossarbegriff · S
Elektronische Signatur
Definition
Eine elektronische Signatur ist ein Mechanismus zum Anbringen eines Identitäts- und Einwilligungsnachweises auf einem digitalen Dokument, gleichwertig mit einer handschriftlichen Unterschrift. Im Sinne der eIDAS-Verordnung umfasst sie drei Vertrauensstufen: einfach (SES), fortgeschritten (AES) und qualifiziert (QES). Im Gegensatz zur digitalen Signatur ist die elektronische Signatur ein rechtliches Konzept, das auf verschiedenen Technologien beruhen kann. Vollständigen Leitfaden entdecken →
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