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Glossarbegriff · E

eIDAS

Definition

eIDAS (Electronic IDentification, Authentication and trust Services) ist die europäische Verordnung Nr. 910/2014, die einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Signaturen, Siegel, Zeitstempel und andere Vertrauensdienste in der EU schafft. Sie definiert drei Signaturebenen (einfach, fortgeschritten, qualifiziert) und schafft den Begriff der qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern. Mehr zu eIDAS erfahren →

Häufig gestellte Fragen

Was ist die eIDAS-Verordnung?

eIDAS (Electronic IDentification, Authentication and trust Services) ist die europäische Verordnung Nr. 910/2014, die einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Signaturen, Siegel, Zeitstempel und andere Vertrauensdienste in der EU schafft.

Wie viele Stufen der elektronischen Signatur definiert eIDAS?

Drei Stufen: einfache, fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signatur.

Was ist ein qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter im Sinne von eIDAS?

Das ist ein von eIDAS anerkannter Anbieter, der Vertrauensdienste — Signatur, Siegel, Zeitstempel — auf der qualifizierten Stufe erbringt, der höchsten von der Verordnung vorgesehenen Stufe.

Gilt eIDAS nur für die elektronische Signatur?

Nein — die Verordnung regelt auch elektronische Siegel, Zeitstempel und weitere Vertrauensdienste, nicht nur die Signatur.

Bereit, diese Konzepte in die Praxis umzusetzen?

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