Bauaufträge online unterzeichnen
Angebote für Bauarbeiten (Bau, Renovierung, Notdienste, Instandhaltung) elektronisch unterzeichnet mit derselben Rechtswirksamkeit wie Papierangebote. Konform mit Art. L111-1 des Verbraucherschutzgesetzes, der Verbraucherrechte-Richtlinie vom 17. März 2014 (14-Tage-Widerrufsrecht für bei Haustürgeschäften abgeschlossene Arbeiten) und der Verordnung vom 2. März 1990 (Angebot erforderlich für Notdienste / Reparatur / Instandhaltung) — fortgeschrittene Signatur empfohlen, 10 Jahre Archivierung inklusive.
- Rechtlicher Rahmen
- Art. L111-1 + Verordnung vom 2. März 1990
- Signaturverfahren
- AES eIDAS empfohlen
- Gesetzliche Archivierung
- 10 Jahre einschließlich
Was ist ein Bauangebot (BTP)?
Das Bauangebot (BTP) ist das schriftliche und bezifferte Angebot, durch das ein Baufachmann (Unternehmer, Handwerker, Gesellschaft) seinem Kunden die Durchführung von Arbeiten anbietet. Art. L111-1 des Verbraucherschutzkodex schreibt vollständige Vorabinformationen vor (Merkmale, Preis, Fristen, Gewährleistungen). Über 1500 € MwSt., ist das Angebot obligatorisch (Verordnung vom 2. März 1990 für Reparaturen / Wartung bei allen Arbeiten). Wird es am Wohnort des Kunden geschlossen (Haustürgeschäft), schreibt das Hamon-Gesetz (Gesetz 2014-344) die Erwähnung des 14-Tage-Widerrufsrechts und ein Mustermuster vor — die Frist läuft ab der Unterzeichnung des Angebots. Die fortgeschrittene elektronische Signatur (AES) zeitstempelt genau den Beginn der Frist und sichert die gesamte Vertragskette.
Warum elektronisch unterschreiben?
Widerrufsrecht 14 Tage mit Zeitstempel (Hamon-Gesetz)
Für Angebote, die am Wohnort des Kunden unterzeichnet werden (Haustürgeschäft), schreibt das Hamon-Gesetz eine 14-Tage-Widerrufsfrist vor, die ab der Unterzeichnung läuft. Certyneo zeitstempelt die Unterzeichnung genau mit einem qualifizierten Zeitstempel — die Frist ist nicht anfechtbar und im Streitfall unmöglich zu bestreiten.
Automatisierte Pflichtangaben
Identität des Fachmanns (Siret, RCS, Zehnjahresversicherung), detaillierte Beschreibung der Arbeiten, Netto-/Bruttoprois, anwendbarer Mehrwertsteuersatz (5,5% / 10% / 20%), Ausführungsfrist, Zahlungsmodalitäten, gesetzliche Gewährleistungen: unsere Vorlagen enthalten alle obligatorischen Angaben gemäß Verbraucherschutzkodex + Bürgerlichem Gesetzbuch.
Fernunterschrift — schneller Start
Der Kunde erhält einen sicheren Link per E-Mail + OTP-SMS auf sein Telefon. Fortgeschrittene Signatur in 2 Minuten, ohne dass der Handwerker fahren muss. Die Baustelle kann nach Ablauf der Widerrufsfrist beginnen (14 Tage bei Haustürgeschäft, sonst sofort).
10-Jahres-Archivierung + Zehnjahresgewährleistung
Das elektronisch unterzeichnete Angebot bleibt während der 10 Jahre der Zehnjahresgewährleistung wirksam (Art. 1792 BGB). Certyneo archiviert das Angebot + Audit-Trail eIDAS automatisch während dieser Zeit. Im Streitfall über versprochene Leistungen ist das unterzeichnete PDF maßgeblich.
Verfahren in 4 Schritten
Von der Vorbereitung bis zur rechtlichen Archivierung in weniger als 5 Minuten.
1. Angebot vorbereiten
Laden Sie Ihr Angebot (PDF) hoch oder verwenden Sie eine konforme Vorlage. Pflichtangaben: Siret, Zehnjahresversicherung, detaillierte Beschreibung, Netto-/Bruttoprois, Mehrwertsteuersatz (5,5% / 10% / 20%), Ausführungsfristen, Zahlungsbedingungen, 14-Tage-Widerrufsrecht bei Haustürgeschäft.
2. An den Kunden senden
Der Kunde erhält einen sicheren Link per E-Mail mit OTP-SMS auf sein Telefon. Kein physischer Termin erforderlich.
3. Fortgeschrittene Signatur (AES)
Der Kunde liest das Angebot auf seinem Telefon oder Computer, akzeptiert die Bedingungen und unterzeichnet mit OTP-SMS. Ein qualifizierter Zeitstempel bescheinigt den Beginn der 14-Tage-Widerrufsfrist (falls Haustürgeschäft).
4. Baubeginn
Nach Ablauf der Widerrufsfrist (oder sofort, falls kein Haustürgeschäft), beginnt die Baustelle. Angebot + Audit-Trail werden 10 Jahre lang automatisch archiviert (Dauer der Zehnjahresgewährleistung).
Häufig gestellte Fragen
- Kann ein Bauangebot elektronisch unterzeichnet werden?
- Ja, ohne Einschränkung. Art. L111-1 des Verbraucherschutzkodex schreibt schriftliche Vorabinformationen vor, aber keine besondere Form. Art. 1366 BGB erkennt der elektronischen Schrift dieselbe Beweiskraft an. Die fortgeschrittene Signatur (AES) von Certyneo erfüllt die Beweisanforderungen.
- Ab welchem Betrag wird das Angebot obligatorisch?
- Für Reparatur- / Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten bei allen Geräten (Sanitär, Heizung, Elektrik, Schlösser) ist das Angebot ab dem ersten Euro obligatorisch (Verordnung vom 2. März 1990). Für andere Arbeiten hängt die Pflicht vom Sektor ab — über 1500 € MwSt. ist es zum professionellen Standard geworden.
- Wie respektiert man die 14-Tage-Widerrufsfrist (Hamon-Gesetz)?
- Für jedes Angebot, das am Wohnort des Kunden unterzeichnet wird (Haustürgeschäft), schreibt das Hamon-Gesetz 14 Tage Widerruf nach Unterzeichnung vor. Certyneo zeitstempelt die Unterzeichnung genau mit einem qualifizierten Zeitstempel im Sinne von eIDAS — die Frist läuft von diesem Moment an und ist unmöglich zu bestreiten. Die Arbeiten können erst nach Ablauf beginnen, es sei denn, der Kunde verzichtet ausdrücklich.
- Welche Pflichtangaben müssen auf einem Bauangebot stehen?
- Identität des Fachmanns (Siret, RCS, Umsatzsteuer-ID), Zehnjahresversicherung (Versicherungsunternehmen + Policennummer + geografisches Gebiet), detaillierte Arbeitsbeschreibung, Netto-/Bruttoprois, anwendbarer Mehrwertsteuersatz, Ausführungsfrist, Zahlungsbedingungen, Gültigkeitsdauer des Angebots, Erwähnung des 14-Tage-Widerrufsrechts bei Haustürgeschäft. Für Arbeiten >1500 € MwSt., handschriftliche Formel "Einverstanden" (unter elektronischer Signatur mit fortgeschrittener Signatur zulässig).
- Muss der ermäßigte Mehrwertsteuersatz (5,5% oder 10%) auf dem Angebot angegeben sein?
- Ja, obligatorisch. Die Erwähnung des anwendbaren Satzes muss auf dem Angebot stehen UND durch eine vereinfachte Kundenbescheinigung (CERFA 1300-SD) gerechtfertigt sein, falls ermäßigte Mehrwertsteuer. Siehe unsere dedizierte Landing-Seite /signer-attestation-tva-reduite-btp-en-ligne um diese Bescheinigung zu unterzeichnen.
- Wie lange muss das unterzeichnete Angebot aufbewahrt werden?
- Mindestens 10 Jahre, entsprechend der Zehnjahresgewährleistung (Art. 1792 BGB). Das Angebot ist maßgeblich für den Umfang der versprochenen Leistungen im Streitfall. Certyneo archiviert das Angebot + Audit-Trail automatisch während dieser Zeit.
- Was tun, wenn der Kunde sich weigert zu unterzeichnen?
- Ohne unterzeichnetes Angebot hat der Fachmann im Streitfall über den Umfang der Arbeiten keinen Beweiscewert. Certyneo ermöglicht mehrfache automatische Erinnerungen und dokumentiert den Verweigerungsfall, falls dieser eintritt — hilfreich, um die Redlichkeit des Fachmanns nachzuweisen.
- Ist das elektronisch unterzeichnete Angebot im Streitfall wirksam?
- Ja — die französische Rechtsprechung erkennt die eIDAS-konforme elektronische Signatur einstimmig an. Die Vermutung der Zuverlässigkeit von Art. 1367 BGB macht die fortgeschrittene Signatur (AES) ohne weitere Nachweise wirksam. Das Certyneo Audit-Trail (OTP-Identität, qualifizierter Zeitstempel, SHA-256-Hash) ist vor Gericht maßgeblich.
Weitere Informationen
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