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Vorlage: Gebrauchtwagenkaufvertrag

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Präsentation

Der Gebrauchtwagenkaufvertrag regelt den Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs zwischen einem Verkäufer und einem Käufer, sei es zwischen zwei Privatpersonen oder von einem gewerblichen Händler an einen Verbraucher. Reformiertes Gewährleistungsrecht: Seit der zum 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Reform des Kaufrechts regeln die §§ 434 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Sachmangelhaftung. Eine Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen (vereinbarte Beschaffenheit), den objektiven Anforderungen (übliche Beschaffenheit vergleichbarer Sachen, berechtigte Erwartungen des Käufers) und den Montageanforderungen entspricht. Neu eingeführt wurde insbesondere die Berücksichtigung öffentlicher Äußerungen (z. B. in Verkaufsanzeigen) als Teil der objektiven Anforderungen sowie erweiterte Update-Pflichten bei Waren mit digitalen Elementen. Verbrauchsgüterkauf versus Privatverkauf: Verkauft ein Unternehmer (gewerblicher Autohändler) an einen Verbraucher, liegt ein Verbrauchsgüterkauf im Sinne der §§ 474 ff. BGB vor. In diesem Fall kann die gesetzliche Gewährleistungsfrist von grundsätzlich zwei Jahren bei gebrauchten Sachen individualvertraglich auf mindestens ein Jahr verkürzt werden (§ 476 Abs. 2 BGB), ein vollständiger Ausschluss der Gewährleistung ist gegenüber einem Verbraucher jedoch unwirksam. Erfolgt der Verkauf hingegen zwischen zwei Privatpersonen, können die Parteien die gesetzliche Gewährleistung vertraglich vollständig ausschließen — die Formulierung „gekauft wie besehen, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“ ist zwischen Privatpersonen grundsätzlich wirksam, sofern der Verkäufer dem Käufer keinen bekannten Mangel arglistig verschwiegen hat; ein arglistig verschwiegener Mangel bleibt auch bei vereinbartem Gewährleistungsausschluss haftungsbegründend (§ 444 BGB). Wann verwenden: bei jedem Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, unabhängig davon, ob Verkäufer und Käufer Privatpersonen oder ein gewerblicher Händler und ein Verbraucher sind. Parteien: der Verkäufer und der Käufer. Wesentliche Klauseln: die genaue Beschreibung des Fahrzeugs (Marke, Modell, Fahrgestellnummer, Erstzulassung, Kilometerstand, Zustand), der Kaufpreis und die Zahlungsmodalitäten, die Einordnung als Verbrauchsgüterkauf oder Privatverkauf mit den entsprechenden Gewährleistungsfolgen, eine klare Beschreibung bekannter Mängel und Vorschäden, sowie die Übergabe- und Eigentumsübertragungsmodalitäten (Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II). Häufige Fehler: einen vollständigen Gewährleistungsausschluss gegenüber einem Verbraucher vereinbaren, obwohl dieser beim Verbrauchsgüterkauf unwirksam ist und allenfalls eine Verkürzung auf ein Jahr zulässig ist; bekannte Mängel dem Käufer verschweigen, was auch bei vereinbartem Gewährleistungsausschluss zwischen Privatpersonen zur Haftung führt (Arglist); und den Kilometerstand oder Zustand des Fahrzeugs ungenau angeben, was Grundlage einer späteren Anfechtung oder eines Sachmangelanspruchs sein kann.

Anzupassende Informationen

  • Name des Verkäufers

  • Anschrift des Verkäufers

  • Verkäufertyp

    Privatperson oder gewerblicher Händler.

  • Name des Käufers

  • Anschrift des Käufers

  • Marke und Modell des Fahrzeugs

  • Fahrgestellnummer (FIN)

  • Datum der Erstzulassung

  • Kilometerstand

  • Bekannte Mängel und Vorschäden

  • Kaufpreis

  • Gewährleistungsregelung

    Gesetzliche Gewährleistung, verkürzte Frist (1 Jahr, nur B2C) oder Ausschluss (nur zwischen Privatpersonen).

  • Übergabedatum

  • Datum der Unterzeichnung

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Privatperson oder gewerblicher Händler.

Gesetzliche Gewährleistung, verkürzte Frist (1 Jahr, nur B2C) oder Ausschluss (nur zwischen Privatpersonen).

Unterzeichner

Häufig gestellte Fragen

Kann die Gewährleistung beim Verkauf zwischen Privatpersonen ausgeschlossen werden?
Ja. Zwischen zwei Privatpersonen können die Parteien die gesetzliche Sachmangelhaftung vertraglich vollständig ausschließen (z. B. „gekauft wie besehen“), sofern der Verkäufer dem Käufer keinen ihm bekannten Mangel arglistig verschwiegen hat. Ein arglistig verschwiegener Mangel führt trotz Ausschlussklausel zur Haftung (§ 444 BGB).
Darf ein gewerblicher Autohändler die Gewährleistung gegenüber einem Verbraucher ausschließen?
Nein, ein vollständiger Ausschluss ist gegenüber einem Verbraucher unwirksam. Beim Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) kann die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren bei gebrauchten Fahrzeugen individualvertraglich auf mindestens ein Jahr verkürzt werden (§ 476 Abs. 2 BGB), aber nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Was hat sich durch die Kaufrechtsreform 2022 geändert?
Die zum 1. Januar 2022 in Kraft getretene Reform der §§ 434 ff. BGB hat den Sachmangelbegriff neu strukturiert (subjektive, objektive und Montageanforderungen) und berücksichtigt insbesondere öffentliche Äußerungen wie Verkaufsanzeigen als Teil der objektiven Anforderungen an die Beschaffenheit der Kaufsache.
Was passiert, wenn der Verkäufer den Kilometerstand falsch angibt?
Eine unzutreffende Angabe des Kilometerstands kann als Sachmangel oder, bei Vorsatz, als arglistige Täuschung gewertet werden und dem Käufer Gewährleistungs- oder Anfechtungsansprüche eröffnen — unabhängig von einer vereinbarten Ausschlussklausel.
Muss der Verkäufer alle bekannten Mängel offenlegen?
Ja. Auch bei einem vereinbarten Gewährleistungsausschluss sollte der Verkäufer alle ihm bekannten Mängel offenlegen, da das arglistige Verschweigen eines bekannten Mangels die Ausschlussklausel unwirksam macht und zur vollen Sachmangelhaftung führt.

Informationen zu dieser Vorlage

Letzte Aktualisierung
31. August 2026
Land
DE
Rechtlicher Hinweis
Diese Vorlage dient nur zur Orientierung und muss an Ihre Situation angepasst werden. Sie stellt keine individuelle Rechtsberatung dar; insbesondere die Zulässigkeit eines Gewährleistungsausschlusses hängt von der Einordnung als Privat- oder Verbrauchsgüterkauf ab und sollte im Zweifel anwaltlich geprüft werden.