Muster Bestellung
Präsentation
Die Bestellung ist das Dokument, mit dem ein Käufer bei einem Lieferanten den Erwerb bestimmter Waren oder Dienstleistungen zu festgelegten Bedingungen (Menge, Preis, Liefertermin) beauftragt. Rechtlich stellt eine Bestellung regelmäßig ein Angebot im Sinne des § 145 BGB dar, das der Lieferant durch Auftragsbestätigung, Lieferung oder konkludentes Verhalten annehmen kann; erst mit der Annahme kommt ein wirksamer Kaufvertrag (§§ 433 ff. BGB) beziehungsweise Werkvertrag zustande. Im unternehmerischen Verkehr ist besondere Aufmerksamkeit dem sogenannten „Battle of Forms“ (Kollision widersprechender Allgemeiner Geschäftsbedingungen) zu widmen: Verweist die Bestellung auf die Einkaufsbedingungen des Käufers und die Auftragsbestätigung des Lieferanten auf dessen eigene, abweichende Verkaufsbedingungen, geht die herrschende Meinung in Deutschland von einer „Kongruenzgeltung“ aus: Die AGB gelten nur insoweit, wie sie übereinstimmen; im Übrigen tritt das dispositive Gesetzesrecht des BGB/HGB an ihre Stelle. Nach § 377 HGB trifft den Käufer bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft zudem eine unverzügliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheit: erkennbare Mängel der gelieferten Ware müssen unverzüglich nach Ablieferung gerügt werden, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Wann diese Vorlage verwenden: für jede formalisierte Bestellung von Waren oder Dienstleistungen bei einem Lieferanten, sei es im Rahmen einer Rahmenvereinbarung oder als Einzelbestellung. Parteien: der Besteller/Käufer (der die Bestellung aufgibt) und der Lieferant (der die Waren oder Dienstleistungen liefert), dessen Handelsregisternummer anzugeben ist. Wesentliche Klauseln: die genaue Bezeichnung der bestellten Waren oder Dienstleistungen (Referenz, Menge, technische Spezifikation); der vereinbarte Preis und die Zahlungsbedingungen; der Liefertermin und der Lieferort sowie die Konsequenzen einer Lieferverzögerung; die anwendbaren Bedingungen (Einkaufs- oder Verkaufsbedingungen) und deren Vorrang im Konfliktfall; die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit bei Warenmängeln; und die Bestätigungsmodalitäten der Bestellung durch den Lieferanten. Zu vermeidende Fehler: die Bestellung ohne präzise technische Spezifikation und Mengenangabe aufzugeben, was zu Streit über den Umfang der Lieferpflicht führt; keine klare Regelung zum Konflikt zwischen den jeweiligen AGB der Parteien zu treffen; die Rügefrist des § 377 HGB bei beiderseitigen Handelsgeschäften zu übersehen, was den Käufer sein Recht auf Mängelrüge kosten kann; und keinen klaren Liefertermin mit Konsequenzen bei Verzug festzulegen.
Anzupassende Informationen
Firma des Bestellers
Handelsregisternummer des Bestellers
Anschrift des Bestellers
Firma des Lieferanten
Anschrift des Lieferanten
Bestellnummer
Bestellte Waren oder Dienstleistungen (Positionen, Mengen)
Gesamtpreis der Bestellung
Zahlungsbedingungen
Liefertermin
Lieferort
Anwendbare Bedingungen (Einkaufs- oder Verkaufsbedingungen)
Datum der Bestellung
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Unterzeichner
Häufig gestellte Fragen
- Was ist der rechtliche Status einer Bestellung?
- Eine Bestellung stellt regelmäßig ein Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn der Lieferant dieses Angebot durch Auftragsbestätigung, Lieferung oder ein anderes eindeutiges Verhalten annimmt.
- Was passiert, wenn Käufer und Lieferant unterschiedliche AGB verwenden?
- In diesem sogenannten „Battle of Forms“ gilt nach herrschender Meinung in Deutschland die Kongruenzgeltung: Die jeweiligen AGB gelten nur, soweit sie inhaltlich übereinstimmen. Für die abweichenden Punkte tritt das dispositive Gesetzesrecht des BGB (bzw. HGB) an ihre Stelle.
- Was bedeutet die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach § 377 HGB?
- Bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft muss der Käufer die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzeigen. Unterbleibt dies, gilt die Ware als genehmigt, und der Käufer verliert grundsätzlich seine Gewährleistungsrechte wegen dieser Mängel.
- Was kann der Besteller bei einer Lieferverzögerung tun?
- Bei wesentlicher Überschreitung des vereinbarten Liefertermins kann der Besteller dem Lieferanten regelmäßig eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche nach den §§ 280 ff. BGB.
- Muss eine Bestellung schriftlich bestätigt werden, um wirksam zu sein?
- Nein, eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Der Vertrag kann auch durch konkludentes Verhalten des Lieferanten zustande kommen, etwa indem er mit der Ausführung der Bestellung beginnt. Eine schriftliche Bestätigung schafft jedoch Rechtssicherheit über den genauen Vertragsinhalt.
Informationen zu dieser Vorlage
- Letzte Aktualisierung
- 31. August 2026
- Land
- DE
- Rechtlicher Hinweis
- Diese Vorlage dient nur zur Orientierung und muss an Ihre Situation angepasst werden. Sie stellt keine individuelle Rechtsberatung dar.