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Die Bestellung ist das Dokument, mit dem ein Käufer bei einem Lieferanten den Erwerb bestimmter Waren oder Dienstleistungen zu festgelegten Bedingungen (Menge, Preis, Liefertermin) beauftragt. Rechtlich stellt eine Bestellung regelmäßig ein Angebot im Sinne des § 145 BGB dar, das der Lieferant durch Auftragsbestätigung, Lieferung oder konkludentes Verhalten annehmen kann; erst mit der Annahme kommt ein wirksamer Kaufvertrag (§§ 433 ff. BGB) beziehungsweise Werkvertrag zustande. Im unternehmerischen Verkehr ist besondere Aufmerksamkeit dem sogenannten „Battle of Forms“ (Kollision widersprechender Allgemeiner Geschäftsbedingungen) zu widmen: Verweist die Bestellung auf die Einkaufsbedingungen des Käufers und die Auftragsbestätigung des Lieferanten auf dessen eigene, abweichende Verkaufsbedingungen, geht die herrschende Meinung in Deutschland von einer „Kongruenzgeltung“ aus: Die AGB gelten nur insoweit, wie sie übereinstimmen; im Übrigen tritt das dispositive Gesetzesrecht des BGB/HGB an ihre Stelle. Nach § 377 HGB trifft den Käufer bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft zudem eine unverzügliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheit: erkennbare Mängel der gelieferten Ware müssen unverzüglich nach Ablieferung gerügt werden, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Wann diese Vorlage verwenden: für jede formalisierte Bestellung von Waren oder Dienstleistungen bei einem Lieferanten, sei es im Rahmen einer Rahmenvereinbarung oder als Einzelbestellung. Parteien: der Besteller/Käufer (der die Bestellung aufgibt) und der Lieferant (der die Waren oder Dienstleistungen liefert), dessen Handelsregisternummer anzugeben ist. Wesentliche Klauseln: die genaue Bezeichnung der bestellten Waren oder Dienstleistungen (Referenz, Menge, technische Spezifikation); der vereinbarte Preis und die Zahlungsbedingungen; der Liefertermin und der Lieferort sowie die Konsequenzen einer Lieferverzögerung; die anwendbaren Bedingungen (Einkaufs- oder Verkaufsbedingungen) und deren Vorrang im Konfliktfall; die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit bei Warenmängeln; und die Bestätigungsmodalitäten der Bestellung durch den Lieferanten. Zu vermeidende Fehler: die Bestellung ohne präzise technische Spezifikation und Mengenangabe aufzugeben, was zu Streit über den Umfang der Lieferpflicht führt; keine klare Regelung zum Konflikt zwischen den jeweiligen AGB der Parteien zu treffen; die Rügefrist des § 377 HGB bei beiderseitigen Handelsgeschäften zu übersehen, was den Käufer sein Recht auf Mängelrüge kosten kann; und keinen klaren Liefertermin mit Konsequenzen bei Verzug festzulegen.
Firma des Bestellers
Handelsregisternummer des Bestellers
Anschrift des Bestellers
Firma des Lieferanten
Anschrift des Lieferanten
Bestellnummer
Bestellte Waren oder Dienstleistungen (Positionen, Mengen)
Gesamtpreis der Bestellung
Zahlungsbedingungen
Liefertermin
Lieferort
Anwendbare Bedingungen (Einkaufs- oder Verkaufsbedingungen)
Datum der Bestellung